07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf Onlinebank neobank n26
N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Im Juni hat die Berliner Neobank N26 der beiden Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal erstmals schwarze Zahlen geschrieben. Nun will das FinTech-Scaleup in ein neues Geschäftsfeld – den Mobilfunk – einsteigen. Das verkündete Stalf bereits beim “Bankengipfel” des deutschen Wirtschaftsmediums Handelsblatt Anfang September – brutkasten berichtete.

Diese Pläne scheinen nun bereits konkreter zu werden: Wie Finance Forward berichtet, soll sich N26 in Gesprächen mit Gigs befinden. So heiße es aus dem Umfeld der beiden Unternehmen.

Das US-Startup Gigs mit Hauptsitz in San Francisco und zwei weiteren Standorten in London und Berlin verspricht seinen Kund:innen, einen Mobilfunkdienst “wie mit Magie” zu starten. Alle Schritte für die Etablierung eines Telefon- und Datenplans werden bei Gigs an einem Ort gebündelt. Mit den Produkten von Gigs können Firmen eigene, gebrandete Mobilfunkdienste anbieten. Offenbar genau das möchte N26 nun tun.

Zusammenarbeit mit Gigs möglich

Offiziell bestätigt wurden die Pläne bisher nicht. Eine N26-Sprecherin schreibt auf die Finance-Forward-Anfrage: “Wir prüfen ständig neue Möglichkeiten, unser Produktangebot zu erweitern und innovative Lösungen anzubieten.” Die Zusammenarbeit mit Gigs wäre aber keine Überraschung, hat das Unternehmen doch als Ziel, stark mit dem Fintech-Sektor zusammenzuarbeiten.

Für N26 scheint aktuell ein guter Zeitpunkt für die Erweiterung der Geschäftsfelder zu sein. CEO Valentin Stalf sagte Anfang September: “Die vergangenen Monate waren die erfolgreichsten bisher.” Das Fintech-Scaleup hat bisher Bankkonten, Aktien- und Kryptohandel sowie Versicherungen im Angebot. Der Kreditbereich soll ausgebaut werden, in drei bis fünf Jahren sei auch ein Börsengang möglich, wie Stalf schätzt.

Die Neobank wurde 2013 noch unter dem Namen Number26 in Berlin gegründet und zählt heute mehr als 8 Millionen Kund:innen und 1.500 Mitarbeiter:innen.

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