07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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deltaVision beschäftigt heute 125 Mitarbeitende © deltaVision

Das 2022 gegründete Münchner Unternehmen deltaVision hat in seiner ersten Finanzierungsrunde 10,2 Millionen Euro eingesammelt. Wie das Startup mitteilt, wird die Runde von KT Ventures und Valemount Capital angeführt. Zudem beteiligen sich Futury Capital sowie weitere private Investor:innen über ein Investitionsvehikel.

Skalierung im Münchner Werk

Nach eigenen Angaben wirtschaftet deltaVision seit der Gründung profitabel und beschäftigt mittlerweile 125 Mitarbeitende in einem ehemaligen Siemens-Werk in der Münchner Innenstadt. Das frische Kapital soll vor allem in den Kapazitätsausbau fließen, um die Produktion von Ventilen und Antriebskomponenten auf 5.000 Einheiten pro Jahr zu steigern. Parallel dazu will das Unternehmen Technologien für das orbitale Betanken von Raumfahrzeugen weiterentwickeln.

„Wir setzen auf ein offenes und interoperables Ökosystem für In-Orbit-Services, statt auf ein Modell, bei dem am Ende ein einzelner Anbieter den gesamten Markt beherrscht.“, wird CEO und Mitgründer Alex Plebuch in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert. Ein offenes Ökosystem vergrößere den Gesamtmarkt erheblich, wovon alle Akteure profitierten, heißt es weiters.

Expansion nach Frankreich und in die USA

Neben der Kapazitätserweiterung in Deutschland plant das Startup den Aufbau von Forschung und Produktion in Frankreich über eine neu gegründete Tochtergesellschaft. Kurzfristig soll zudem eine eigene Ventilproduktion in den USA entstehen, um den dortigen Markt direkt zu bedienen.

Das Unternehmen beliefert laut eigenen Angaben mehr als 60 Kund:innen weltweit, darunter die Europäische Weltraumorganisation (ESA) für das Mondlander-Projekt „Argonaut“. Johannes Pichler von Lead-Investor KT Ventures begründet den Einstieg wie folgt: „Wir investieren nicht in ein Versprechen, sondern in ein profitables Geschäftsmodell mit enormem Rückenwind und internationalen Wachstumschancen.“

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