02.04.2026
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TeDaLoS: NÖ-IoT-Startup meldet Sanierungsverfahren an

Das auf smarte Lagerbestandsüberwachung spezialisierte Startup TeDaLoS aus Biedermannsdorf (Niederösterreich) kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Wie der Kreditschutzverband AKV meldet, wurde beim Handelsgericht Wien ein Eigenantrag auf ein Sanierungsverfahren eröffnet.
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Das TeDaLoS-Management-Team Rudolf Stadler (CTO), Thomas Tritremmel (CEO) und Jan Röhl (CFO und R&D) | (c) TeDaLoS
Das TeDaLoS-Management-Team Rudolf Stadler (CTO), Thomas Tritremmel (CEO) und Jan Röhl (CFO und R&D) | (c) TeDaLoS

Das niederösterreichische IoT-Startup TeDaLoS ist 2016 mit dem Ziel gestartet, die Lager-Bestandsüberwachung in Industrie und Großhandel so einfach und effizient wie möglich zu machen. Die Lösung verbindet smarte IoT-Geräte mit IT-Systemen und Akteuren der Supply Chain.

„Mit der cloud-basierten Plattform und einer wachsenden Vielfalt sowohl drahtloser Sensoren als auch stationärer Erfassungs- und Materialverwaltungssysteme ermöglicht das Unternehmen innovative Nachschub- und Bestandsmanagementprozesse ohne geographische Einschränkung“, hieß es zuletzt vonseiten des Unternehmens.

Investment im Herbst 2024

Noch im November 2024 hatte TeDaLoS eine weitere Investmentrunde in nicht genannter Höhe abgeschlossen. Das Kapital sollte in die internationale Expansion und den Ausbau KI-gestützter Lösungen fließen (brutkasten berichtete). Zudem hatte das Unternehmen zuletzt mit Pepperl+Fuchs SE einen namhaften Partner für Automatisierungstechnik gewonnen, der seine Erfassungstechnologie in die TeDaLoS-Plattform integriert hatte.

Das macht den nun eingeleiteten Schritt umso überraschender: Eineinhalb Jahre nach dem Investment reichte das Unternehmen einen Sanierungsantrag ein. Ein Sanierungsverfahren zielt – anders als ein Konkursverfahren – auf eine Fortführung des Unternehmens ab. Wie es mit TeDaLoS weiter geht, bleibt derzeit aber noch offen.

Hinweis der Redaktion: TeDaLoS wurde von uns kontaktiert und um mehr Informationen gebeten. Sobald diese vorliegen, werden sie im Artikel ergänzt.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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