22.10.2024
GASTKOMMENTAR

TED AI oder wie uns die große Welt zu denken geben sollte

Gastbeitrag. Andreas Hladky (Partner bei PwC), argumentiert in seinem Gastbeitrag, dass Europa Gefahr läuft, die nächste technologische Revolution zu verpassen. Bei der jüngsten TED AI Vienna Konferenz wurde laut Hladky deutlich, dass es höchste Zeit für Investitionen in Forschung und Entwicklung ist.
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Andreas Hladky | (c) PwC Österreich

Als vor über 20 Jahren das Internet das Licht der Welt erblickte, erkannten amerikanische Manager und Unternehmer rasch das volle Potential der Technologie. Mit einem Heimmarkt von 300 Millionen Kunden, einem milliardenschweren Innovationscluster an Unternehmen und Universitäten und dem notwendigen unternehmerischen Mindset machten sich einzelne Visionäre an die Arbeit.

Das Ergebnis kennen wir: jeden Abend verschieben wir mit unseren Daumen und Zeigefingern Wertschöpfung von Europa nach Amerika – wenn wir auf Amazon Waren bestellen, Netflix oder Disney+ Serien auf unseren Apple-Geräten genießen, durch Facebook, Instagram oder LinkedIn scrollen und parallel dazu WhatsApp Nachrichten senden. Europa? Kaum dabei.

TED AI Vienna Konferenz

Vierundzwanzig Jahre später fand nun am vergangenen Wochenende unter Teilnahme führender internationaler Köpfe die TED AI Vienna Konferenz in Wien statt. Sie begann mit einem kritischen Statement von KI-Legende Sepp Hochreiter, der von einem besorgniserregenden Innovationsumfeld in Europa sprach und davon berichtete, wie Unternehmen dem Umgang mit KI ebenso skeptisch gegenüberstünden wie ehemals dem Web und europäische Erfindungen anderswo aufgegriffen und ökonomisch erfolgreich gemacht werden.

Diese Beobachtung teilten und teilen viele Mitglieder und Teilnehmer der österreichischen Innovationscommunity in den nachfolgenden Sessions und informellen Gesprächen rund um die TED AI, egal ob in Unternehmen oder Startups, jung oder alt, in der Forschung oder der Praxis: wir sind gerade dabei, den nächsten technologischen Innovationssprung aussitzen zu wollen.

Europas Wohlstand in Gefahr

Europa genießt immer noch die Ernte einer beispiellosen und mittlerweile jahrhundertealten Erfolgsgeschichte: Innovationen vorwiegend des 19 Jahrhunderts ermöglichten einen Siegeszug in so gut wie allen Branchen und Bereichen. Seit vielen Jahrzehnten schon wird dieser Erfolg nur mehr verwaltet, optimiert und adaptiert: ein wenig Wachstum hier, ein paar Prozent Umsatzplus dort, ein wenig Margenoptimierung oder anorganisches Wachstum – fertig. Das eigene Geschäftsmodell radikal zu hinterfragen, geschweige denn neu zu erfinden ist nicht Teil der Aufgabe. Und genau dieser Umstand – der Fokus europäischer Entscheidungsträger in Politik und Unternehmer auf risikooptimiertes Vorankommen bedroht unseren Wohlstand nun in zunehmendem Maße.

Neue Technologien als Bedrohungspotential?

Bei genauer Betrachtung klingt hohl, womit wir uns in Europa schmücken, wenn wir etwa bei neuen Technologien sofort über deren Bedrohungspotential diskutieren und uns daran machen, ebendieses zu zähmen noch ohne selbst überhaupt überzeugende, skalierbare und wertschöpfungsorientierte Lösungen gebaut zu haben (oder bauen zu können), die unseren europäischen Werten entsprechen. Regulatorik ist wichtig und wir können stolz darauf sein, in Europa die Gefahren neuer Technologien zu erkennen und rechtzeitig mitigieren zu wollen. Aber Regulatorik ersetzt und ermöglicht nicht per se die milliardenschweren Industrien, die in den USA, Asien und teilweise auch schon Afrika entstehen und dort Wohlstand und Wertschöpfung sichern.

Wir brauchen Investitionen

Die TED AI in Wien hat uns vor Augen geführt, dass hohe Investitionen in Forschung, Entwicklung, für Unternehmen und Standorte dringend notwendig sind, um ein Umfeld zu schaffen, dass auch nur annähernd im Wettbewerb bestehen kann. Auch wenn wir es kaum wahrnehmen wollen: Daten werden immer öfter ganze Branchen und Geschäftszweige ersetzen und je länger wir uns dieser Erkenntnis gegenüber abwartend verhalten, umso mehr Wertschöpfung, umso mehr Arbeitsplätze, umso mehr Wettbewerbsfähigkeit wird verloren gehen. Auf eine neue Steinzeit zu hoffen oder zu glauben, dass wir als Freilichtmuseum des Planeten Innovationsleistung ersetzen können, ist keine Strategie. TED AI hat uns die Zukunft gezeigt; sie anzunehmen – das ist unsere Aufgabe.


Andreas Hladky ist Partner bei PwC Österreich und Leiter des Bereichs Digital Consulting. Mit seinem Team unterstützt er Unternehmen in allen Branchen bei der digitalen Transformation. Als Gründer eines führenden Beratungsunternehmens für den digitalen Wandel und erfahrener Keynote Speaker ist er Experte für Geschäftsmodell-Innovationen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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