24.03.2026
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TED AI 2026 holt Nobelpreisträger und Peter Steinberger nach Wien

Im Oktober findet die dritte Auflage der TEDAI in Wien statt. Nun wurden erste bestätigte Speaker:innen genannt.
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vl. Geoffrey Hinton, Peter Steinberger, Yukiyasu Kamitani und Kauna Ibrahim Malgwi | (c) TEDAI26
vl. Geoffrey Hinton, Peter Steinberger, Yukiyasu Kamitani und Kauna Ibrahim Malgwi | (c) TEDAI26

Es ist die weltweit einzige offizielle TED-Konferenz zu KI und sie findet dieses Jahr bereits zum dritten Mal in Wien statt. Vom 28. bis 30. Oktober findet die TEDAI 2026 in der Wiener Hofburg statt. Schon in den vergangenen Jahren konnten für die Konferenz hochkarätige internationale Speaker:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gewonnen werden. Dieses Jahr kann man bereits unter den ersten bestätigten Gästen mit denkbar großen Namen aufwarten.

„Schwierige, aber dringend notwendige soziale Fragen“

„Im Fokus der diesjährigen Konferenz stehen die ambitioniertesten KI-Trends und Ideen unserer Zeit: konkrete Lösungen, radikale Paradigmenwechsel, augenöffnende Forschungsergebnisse und schwierige, aber dringend notwendige soziale Fragen. TEDAI26 ist ein Aufruf zur kollektiven KI-Verantwortung und Hoffnung zugleich“, sagt Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator TEDAI. Das Line-up soll „die gesamte Bandbreite der KI-Debatte abbilden“. Damit wiederum sollen auch dieses Jahr rund 1.200 internationale Entscheidungsträger:innen, Pionier:innen und KI-Enthusiast:innen in die Wiener Hofburg gelockt werden. Die Konferenz soll dabei zur „zentralen Dialogplattform für den internationalen Austausch über Künstliche Intelligenz“ werden.

Steinberger kommt als Speaker

Der hierzulande aktuell wohl prominenteste bestätigte Speaker ist OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger. Er sorgte mit seiner Agentic-AI-Anwendung für einen internationalen Hype, der auch vor der absoluten Tech-Elite nicht Halt machte (brutkasten berichtete). Mittlerweile beackert er das Feld für den US-Giganten OpenAI, dessen CEO Sam Altman im Februar persönlich den Personal-Coup verkündete (brutkasten berichtete).

Nobelpreisträger und „Godfather of AI“

Mit Geoffrey Hinton holt die diesjährige TEDAI zudem einen der „Godfathers of AI“ nach Wien, der in seiner Vita auch einen Physik-Nobelpreis (2024) vorweisen kann. Der britisch-kanadische Wissenschaftler ist Pionier im Bereich neuronaler Netze und Deep Learning und gilt als einer der einflussreichsten Köpfe der modernen Informatik. Neben dem genannten Nobelpreis holte er bereits 2018 auch den Turing Award, der als höchste Auszeichnung im Bereich Informatik gilt.

Traumleser und Mental-Health-Expertin

Ein weiterer bestätigter Speaker ist der japanische Neurowissenschaftler Yukiyasu Kamitani, der mit seiner Forschung zur Entschlüsselung von Gehirnaktivität mithilfe von KI, insbesondere zur Rekonstruktion visueller Wahrnehmung und sogar von Träumen, weltweite Bekanntheit erlangte. Zudem kommt Kauna Ibrahim Malgwi, klinische Psychologin und Gründerin der Digital Rights and Mental Health Initiative sowie Vorsitzende des Steering Committees der African Content Moderators Union in Nigeria, zur Konferenz. Sie forscht zu algorithmischem Trauma, prekären digitalen Arbeitsbedingungen und mentaler Gesundheit.

„Gesamterlebnis“ mit Ball, Workshops und Afterparty

Neben dem inhaltlichen Programm will die TEDAI auch mit dem „Gesamterlebnis“ Besucher:innen anziehen. So startet die Konferenz mit einem Eröffnungsball in der Hofburg. Am zweiten Konferenztag, dem sogenannten Discovery Day, werden Workshops und interaktive Formate geboten. Am dritten Tag schließlich folgen mehr als 20 TED Talks und Performances von den Speaker:innen. Den Abschluss bildet die TEDAI-Afterparty.

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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