24.03.2023

TechWoodHomes: Wiener PropTech errichtet smarte Häuser mit PV-Anlage in nur 48 Stunden

Das Wiener Prop-Tech-Unternehmen TechWoodHomes hat sich auf die Errichtung von smarten Holzhäusern spezialisiert. Sie werden mit der Holzriegelbauweise in nur zwei Tagen Bauzeit errichtet. Erste Projekte wurden bereits in Niederösterreich umgesetzt.
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TechWoodHomes

Den Hausbau revolutionieren und eine neue Form des Lebens in einer Immobilie ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt die TechWoodHomes Holding GmbH rund um CEO Michael Rohmair gemeinsam mit seinem Expertenteam aus den Bereichen Gebäudesteuerung, Softwareentwicklung, Architektur und Design sowie Bauunternehmung.

Der Unterschied zu anderen Häusern sei, SmartTech ganzheitlich und von Anfang an mitzudenken. Gebaut werden die Häuser in Modulbauweise. So soll es zum einen schnell fertig aber auch leistbar sein. Das kleinste Haus mit einer Wohnfläche von 118 Quadratmetern kostet rund 459.000 Euro. Mittlerweile wurden die ersten Häuser in Gaaden bei Mödling errichtet.

Das Gesamtkonzept von TechWoodHomes

Bodenbeläge, Sanitäranlagen sowie Rollrasen, Rasenroboter oder Gartenbewässerung – all das werde geliefert, wenn man ein Haus bei TechWoodHomes bestellt. Durch das komplett ausgelieferte Haus soll verhindert werden, dass das Eigenheim eine ewige Baustelle ist.

Hinter TechWoodHomes stehe aber vor allem die Idee, das Einfamilienhaus zu digitalisieren. Dafür wurden eine smarte Steuerung und Anwendungen eigens entwickelt und von Beginn an integriert. Die zugrundeliegende Technologie soll ständig weiterentwickelt werden.

Technische Features sollen das Leben vereinfachen

Kern des TechWoodHomes sei die eigens entwickelte App, die in Zukunft um neue Features erweitert werden soll. Batteriespeicher, alle Beleuchtungskörper, in den Decken verbaute Lautsprecher sollen damit gesteuert werden können. Das User-Interface soll eine intuitive Steuerung ermöglichen und Informationen zum Haus wie Grundbucheintrag, Strom- oder Wasserverbrauch und Leitungspläne leicht abrufbar machen.

Die Expert:innen von TechWoodHomes möchten das Leben vereinfachen, weshalb smarte Technologien wie Fingerprint Zugang, Elektroladestation oder Beschattung bereits integriert sind. Beheizt wird das Haus mit Heizungs- und Kühlsystemen in Wänden und Decken. Auch diese sind mit der App steuerbar und sollen den Energieaufwand auf ein Minimum reduzieren.

Die App kann durch eingebaute Sensoren und Kontakte auch erkennen, welche Fenster oder Türen geöffnet sind. In Zukunft soll es auch die Möglichkeit geben, Notfallbenachrichtigungen an einen festgelegten Personenkreis zu senden.

Das “Haus der Zukunft” in sieben Varianten

Die Grundrisse der Häuser orientieren sich nach den Bedürfnissen des Wohnens über das ganze Leben hinweg, heißt es auf der Website. Das betreffe beispielsweise die Positionierung des Kinderzimmers, eine alternative Nutzung des Erdgeschosses oder einen Treppenlift, der einfach installiert werden kann. Auch ein Büro mit Beleuchtung und automatischer Beschattung sind integriert. Dieses kann auf Knopfdruck akustisch abgeschirmt werden.

Das Haus der Zukunft gibt es in sieben Varianten. Alle Häuser haben gemeinsam, dass sie mit einer Holzriegelbauweise gebaut werden. Eine Schafwolldämmung und Lehmputz werden verwendet, um Hitze und Kälte abzuschirmen. Ein großzügiges Raumgefühl soll durch den offenen Wohnbereich, also den sogenannten Techwood Dome, mit 5,43 Metern hohen Räumen geschaffen werden.

Gefertigt werden die Häuser in Österreich. Bevor das Haus ausgeliefert wird, werden die Bauteile einer Qualitätskontrolle mit Hard- und Softwaretests unterzogen.Die Außenhülle des TechWoodHomes könne innerhalb eines Tages errichtet werden. Innenausbau und Inbetriebnahme können laut Angabe der Hersteller in rund acht Wochen abgeschlossen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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