24.03.2023

TechWoodHomes: Wiener PropTech errichtet smarte Häuser mit PV-Anlage in nur 48 Stunden

Das Wiener Prop-Tech-Unternehmen TechWoodHomes hat sich auf die Errichtung von smarten Holzhäusern spezialisiert. Sie werden mit der Holzriegelbauweise in nur zwei Tagen Bauzeit errichtet. Erste Projekte wurden bereits in Niederösterreich umgesetzt.
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TechWoodHomes

Den Hausbau revolutionieren und eine neue Form des Lebens in einer Immobilie ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt die TechWoodHomes Holding GmbH rund um CEO Michael Rohmair gemeinsam mit seinem Expertenteam aus den Bereichen Gebäudesteuerung, Softwareentwicklung, Architektur und Design sowie Bauunternehmung.

Der Unterschied zu anderen Häusern sei, SmartTech ganzheitlich und von Anfang an mitzudenken. Gebaut werden die Häuser in Modulbauweise. So soll es zum einen schnell fertig aber auch leistbar sein. Das kleinste Haus mit einer Wohnfläche von 118 Quadratmetern kostet rund 459.000 Euro. Mittlerweile wurden die ersten Häuser in Gaaden bei Mödling errichtet.

Das Gesamtkonzept von TechWoodHomes

Bodenbeläge, Sanitäranlagen sowie Rollrasen, Rasenroboter oder Gartenbewässerung – all das werde geliefert, wenn man ein Haus bei TechWoodHomes bestellt. Durch das komplett ausgelieferte Haus soll verhindert werden, dass das Eigenheim eine ewige Baustelle ist.

Hinter TechWoodHomes stehe aber vor allem die Idee, das Einfamilienhaus zu digitalisieren. Dafür wurden eine smarte Steuerung und Anwendungen eigens entwickelt und von Beginn an integriert. Die zugrundeliegende Technologie soll ständig weiterentwickelt werden.

Technische Features sollen das Leben vereinfachen

Kern des TechWoodHomes sei die eigens entwickelte App, die in Zukunft um neue Features erweitert werden soll. Batteriespeicher, alle Beleuchtungskörper, in den Decken verbaute Lautsprecher sollen damit gesteuert werden können. Das User-Interface soll eine intuitive Steuerung ermöglichen und Informationen zum Haus wie Grundbucheintrag, Strom- oder Wasserverbrauch und Leitungspläne leicht abrufbar machen.

Die Expert:innen von TechWoodHomes möchten das Leben vereinfachen, weshalb smarte Technologien wie Fingerprint Zugang, Elektroladestation oder Beschattung bereits integriert sind. Beheizt wird das Haus mit Heizungs- und Kühlsystemen in Wänden und Decken. Auch diese sind mit der App steuerbar und sollen den Energieaufwand auf ein Minimum reduzieren.

Die App kann durch eingebaute Sensoren und Kontakte auch erkennen, welche Fenster oder Türen geöffnet sind. In Zukunft soll es auch die Möglichkeit geben, Notfallbenachrichtigungen an einen festgelegten Personenkreis zu senden.

Das “Haus der Zukunft” in sieben Varianten

Die Grundrisse der Häuser orientieren sich nach den Bedürfnissen des Wohnens über das ganze Leben hinweg, heißt es auf der Website. Das betreffe beispielsweise die Positionierung des Kinderzimmers, eine alternative Nutzung des Erdgeschosses oder einen Treppenlift, der einfach installiert werden kann. Auch ein Büro mit Beleuchtung und automatischer Beschattung sind integriert. Dieses kann auf Knopfdruck akustisch abgeschirmt werden.

Das Haus der Zukunft gibt es in sieben Varianten. Alle Häuser haben gemeinsam, dass sie mit einer Holzriegelbauweise gebaut werden. Eine Schafwolldämmung und Lehmputz werden verwendet, um Hitze und Kälte abzuschirmen. Ein großzügiges Raumgefühl soll durch den offenen Wohnbereich, also den sogenannten Techwood Dome, mit 5,43 Metern hohen Räumen geschaffen werden.

Gefertigt werden die Häuser in Österreich. Bevor das Haus ausgeliefert wird, werden die Bauteile einer Qualitätskontrolle mit Hard- und Softwaretests unterzogen.Die Außenhülle des TechWoodHomes könne innerhalb eines Tages errichtet werden. Innenausbau und Inbetriebnahme können laut Angabe der Hersteller in rund acht Wochen abgeschlossen werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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