14.10.2025
KOOPERATION

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

Internationale Vordenker treffen sich am 20. November 2025 beim Technology Impact Summit in der Grazer Seifenfabrik, um über die Chancen und Herausforderungen Künstlicher Intelligenz zu diskutieren. Darunter ist auch Ramin Hasani, Co-Founder des zwei Milliarden Dollar schweren US-Startups Liquid AI.
/artikel/technology-impact-summit-2025-ramin-hasani-von-liquid-ai-als-keynote-speaker
Ramin Hasani, CEO und Co-Founder von Liquid AI. | © Luke Liu

Der Technology Impact Summit (TIS) ist eine gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technischer Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum. Heuer versammelt das Event Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft ebenso wie Startups, Studierende und junge Unternehmer:innen in der Grazer Seifenfabrik.

2024 feierte der Summit seine Premiere mit 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von 225 Unternehmen, 30 Speakerinnen und Speakern sowie 30 Partnerinnen und Partnern. Nun kehrt er mit dem Generalthema „KI im Einsatz“ noch konkreter zurück – brutkasten ist als Kooperationspartner dabei.

Technology Impact Summit: Ramin Hasani als Keynote-Speaker

Den Auftakt des Summit macht die Opening Keynote von Ramin Hasani. Als CEO von Liquid AI verfolgt der frühere MIT-Forscher mit wissenschaftlichen Wurzeln an der TU Wien die Vision, Künstliche Intelligenz radikal neu zu denken – jenseits der Grenzen klassischer neuronaler Netze.

Im Anschluss widmen sich Horst Bischof (Technische Universität Graz), Karl-Theodor zu Guttenberg (Spitzberg Partners) und Josie-Marie Perkuhn (Universität Trier) der Technologie-Souveränität Europas. Im weiteren Verlauf des Vormittags diskutieren außerdem Mariagrazia Squicciarini (UNESCO) und Andreas Windisch (Joanneum Research) über „AI-Competencies: AI Literacy in the Real World – How Do We Turn Frameworks Into Lived Skills?“.

„Near Future Debates“

Mit der Debatte „KI-Wirkung: Harte Zahlen oder weiche Faktoren – Womit messen wir den wahren Wert?“ setzen Georg Schneider (Universität Graz) und Patrick Wollner (McKinsey & Company) schließlich den inhaltlichen Schlusspunkt der „Near Future Debates“.

In seiner zweiten Auflage widmet sich das jährliche Think-Tank-Forum besonders der Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) ihren vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Impact entfalten und Europa seine digitale Souveränität sichern kann.

„Phase des Chatbots hinter uns“

„Die Phase des Chatbots liegt hinter uns, nun geht es um die erfolgreiche Integration von KI in die Kernaufgaben von Organisationen. Dazu müssen wir KI-Kompetenz mit dem jeweiligen Fachwissen verbinden, die Fortschritte messen und unsere Teams mitnehmen. All das wird der heurige TIS mit spannenden Persönlichkeiten näher behandeln“, sagt Markus Fallenböck, Vizerektor der Universität Graz und Mitinitiator des Technology Impact Summit.

Im Mittelteil thematisiert der Summit sieben KI-Use-Cases, die von ACP, Cancom, Deutsche Telekom, FH Joanneum, Post Business Solutions, Raiffeisen Landesbank Steiermark sowie VTU/Leftshift One präsentiert werden. Den Abschluss des Programms am Nachmittag bilden Keynotes zum Thema Change Management von Andreas Zehetner und Michael Timmermann (beide Timmermann) sowie Elisabeth L’Orange (Deloitte).

„Grazer Mumienbuch“ beim Pre-Event des Technology Impact Summit 2025

Bereits am Vorabend des Technology Impact Summit lädt das Pre-Event „Vom ältesten Buch zur neuesten Technologie“ in den historischen Lesesaal der Universitätsbibliothek Graz ein. Nach den Begrüßungsworten von Helmut List (AVL), Peter Riedler (Universität Graz) und Pamela Stückler (Universitätsbibliothek) wird das „Grazer Mumienbuch“, ein ägyptisches Papyrusfragment aus dem Jahr 260 v. Chr., vorgestellt – begleitet von einem Live-Auftritt der Science Busters.

„Innovationsmotor für die Steiermark“

Im Anschluss folgen ein Statement zur Rolle und Bedeutung von KI aus Sicht von AVL sowie die Präsentation des Sammelbandes „Künstliche Intelligenz als Innovationsmotor für die Steiermark.“

Unterstützt wird der Technology Impact Summit von: brutkasten, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Bankenverband, Bearing Point, Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, CANCOM, ACP, Die Presse, Austria Wirtschaftsservice, Die 7. Fakultät, Gady Family, Grazer Wechselseitige, AVL List, Industriellenvereinigung Steiermark, Land Steiermark, Leftshift One, LexisNexis, Microsoft, Nortal, NTS, Post Business Solutions, Raiffeisen Landesbank Steiermark, IDea_Lab, RTR, Steiermärkische Sparkasse, Kleine Zeitung, Steirische Tourismus und Standortmarketing GmbH, Studo, TCM, Timmermann, Wirtschaftskammer Steiermark, Zoom und 4Events.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Technology Impact Summit 2025: Ramin Hasani von Liquid AI als Keynote-Speaker