14.12.2015

5 Tipps zum sauberen „Technik-Haushalt“

Staub sammelt sich in den kleinen Spalten und Anschlüssen Ihrer technischen Gerätschaften? Mit diesen 5 einfachen und kostengünstigen Tipps sind ihre Gadgets im Nu wieder sauber.
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Mit diesen 5 einfachen und kostengünstigen Tipps bekommen Sie ihr technisches Equipment wieder auf Vordermann (c) cleaningcompanyinlondon

Wer kennt es nicht, das Problem, dass Neujahrsvorsätze spätestens ab Ende Jänner zu bröckeln beginnen? Vorschlag für heuer: Kümmern Sie sich um Ihre technischen Gadgets. Einmal ordentlich reinigen erhöht die Lebensdauer der Geräte und es ist eine schaffbare Aufgabe fürs neue Jahr.

Der Brutkasten zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Geräte kostengünstig, wieder wie neu aussehen lassen:
(ACHTUNG: Vergewissern Sie sich immer, ob das Gerät wirklich abgedreht ist. Safety First!)

1. Mikrofasertuch verwenden

Überlegen Sie sich ob sie Ihr Smartphone ins Bett mitnehmen wollen. Studien haben kürzlich ergeben, dass Smartphones schmutziger sind als Toilettensitze. Es ergibt auch Sinn, denn denken Sie mal nach was Ihre Hände den ganzen Tag machen – und dann berühren Sie 88-Mal pro Tag ihr Handy
Deshalb:

  • Mikrofasertuch etwas mit warmen Wasser befeuchten
  • Smartphone, Laptop, Tablet, Fernbedienung usw abwischen
  • Achtung: Wasser immer aufs Tuch und nicht auf das Gerät selbst

Wenig Aufwand und die Bakterien sind weg.

2. Zahnbürste verwenden

Eine Zahnbürste bietet sich perfekt an, um Staub aus den kleinen Öffnungen und Spalten Ihrer Gerätschaften zu entfernen.
Auch das Prinzip ist denkbar einfach – bürsten und dann den Staub abwischen.

3. Kleinen Kompressor verweden

Mit der Zeit sammeln sich Staub, Fusseln oder auch Essensreste in einer Tastatur an. Unappetitlich aber schwer vermeidbar. Und noch dazu schwer zu beseitigen.

Des Rätsels Lösung ist eine kleine Dose gefüllt mit Druckluft. Einfach an der Tastatur ansetzen und das „Wääh“-hinausblasen. Druckluft funktioniert ebenfalls hervorragend, um Staub aus der Lüftung einer Spielkonsole zu bekommen.

+++ Mehr Tipps: So werden Sie zum Morgenmensch+++

4. Wattestäbchen oder Zahnstocher verwenden

Technik ist komplex. Deshalb lässt sich nicht alles mit Druckluft oder einer Zahnbürste reinigen. Für kleine Anschlüsse oder Löcher dieser Art (z.B. Micro-USB oder Lightning Ports) hat die Hygiene-Industrie glücklicherweise Zahnstocher und Wattestäbchen erfunden. Ein kleines Stück von einem Taschentuch an die Zahnstocherspitze und los gehts.

Mit Wattestäbchen bekommt man festgefressenen Dreck relativ gut wieder ab. Es kann hilfreich sein, das Wattestäbchen mit ein bisschen Isopropylalkohol zu befeuchten – eingetrocknetes Ohrenschmalz löst sich damit sehr leicht von Kopfhörern ab. Nur um ein lebensnahes Beispiel anzuführen.

5. Fusselroller verwenden

Ein Fusselroller entfernt Katzen- oder Hundehaare, klar. Aber die klebrige Rolle kann noch mehr.
Boxen mit Soft-Cover verwandeln sich mit der Zeit zu Staubfängern. Einmal mit dem Fusselroller drüber gefahren und weg ist der Dreck.
Nicht nur, dass die Boxen dadurch optisch an Reiz gewinnen, der Klang sollte ebenfalls besser werden.

+++Mehr Tipps: Stressfaktoren vermeiden+++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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