04.10.2018

TechCrunch Disrupt zieht internationale Tech-Firmen nach Berlin

Die Vorbereitungen des Organisationsteams laufen auf Hochtouren. Nur noch wenige Wochen, und tausende Teilnehmer, Investoren, Aussteller und Startup-Gründer kommen nach Berlin zur TechCrunch Disrupt, dem Ableger der TechCrunch Disrupt in San Francisco.
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(c) TechCrunch Disrupt: Lia Diagnostics, Gewinner des Startup Battlefield 2017
(c) TechCrunch Disrupt: Lia Diagnostics, Gewinner des Startup Battlefield 2017
kooperation

In der deutschen Hauptstadt findet das Event bereits zum achten Mal statt und hat sich seither zu einer der wichtigsten Veranstaltungen für nationale und internationale Startups im Startup Kalender entwickelt. Gerade für technologiegetriebene Unternehmen ist die TechCrunch Disrupt ein Magnet geworden, um sich auszutauschen und schlichtweg Business zu machen.

+++ TechCrunch Disrupt SF: Startup-Messe mit Konzepten statt Show +++

TechCrunch Disrupt Berlin: Startups treffen auf Investoren und Journalisten

Für junge Unternehmer ist die Disrupt in zweierlei Hinsicht interessant. Startups haben die Gelegenheit, sich auf der Startup Alley im Herzen der Disrupt Alley Expo zu präsentieren. Startups in der Frühphase treffen auf einflussreiche Investoren und langjährigen Tech-Unternehmern. Gleichzeitig bietet die Alley auch die Gelegenheit, sich mit Journalisten aus der ganzen Welt auszutauschen. Gerade am Anfang einer Unternehmensgründung ist es enorm wichtig, mit den richtigen Menschen zu sprechen und somit erste Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.

„Die Startup Alley bei TechCrunch Disrupt war eine positive Erfahrung. Es gab uns die Möglichkeit, unsere Technologie der Welt zu zeigen und interessante Gespräche mit Investoren, Beschleunigern, Inkubatoren, Alleingründern und Entwicklern zu führen“, sagt Vlad Larin, Mitbegründer von Zeroqode. Das zunächst komplett eigenfinanzierte Startup wurde im vergangenen Jahr gegründet und bietet einen One-Stop-Shop. Dieser basiert auf Bubble, einem neuen Framework für die Entwicklung ohne Programmier-Kenntnisse.

Höhepunkt: Startup Battlefield mit 50.000 Dollar Preisgeld

Auch in diesem Jahr wird auf der Startup Alley nach bis zu fünf der vielversprechendsten Startups im Frühstadium der mobilen Technologie gesucht. Dazu zählen die Bereiche Drohnen, autonome Fahrzeuge, Sensoren, Apps, Sicherheit oder andere mobile Magie. Die TechCrunch Jury wählt die besten zum TC Top Pick aus. Die Bewerbungsfrist endet am 28. September.

Warum mitmachen? Startups, die als TC Top Pick ausgewählt werden, erhalten ein kostenloses Startup Alley Exhibitor Package – eine eintägige Ausstellungsfläche, drei Gründertickets, Zugang zur kostenlosen Investor-to-Startup-Matching-Plattform, genannt: CrunchMatch, sowie die Chance, als eines der Startup Battlefield Wild Card Unternehmen ausgewählt zu werden.

Das Startup Battlefield gehört zu einem der Höhepunkte der Disrupt in Berlin. Bei dem Hackathon treten Startups gegeneinander an. Ihr Preis für den Sieg: 50.000 US-Dollar und jede Menge Aufmerksamkeit von Medien und Investoren. Internationale Alumni des Startup Battlefields konnten weltweit insgesamt bereits mehr als acht Milliarden US-Dollar Kapital aufstellen und legten über 100 Exits hin.

Präsentationen, Workshops und Ricky Knox (Tandem)

Zusätzlich bietet die TechCrunch Disrupt Berlin ein vielfältiges Programm auf. Schlüsselfiguren aus der Startup- und Hightech-Szene berichten auf der Bühne von ihren Erfahrungen und Einschätzungen. Zudem gibt es kleinere Bühnen mit zahlreichen Workshops, Q&A-Runden und Showcase-Präsentationen.

Passend zum Thema Mobilität wird in diesem Jahr beispielsweise Laurin Hahn an der TechCrunch teilnehmen. Hahn ist Gründer von Sono Motors. Das Unternehmen mit Sitz in München arbeitet seit einigen Jahren an Sion, einem Auto, das solargetrieben fahren soll. Bislang hat das Sono eine Handvoll Prototypen auf die Straße gebracht, arbeitet derzeit aber unter Hochdruck daran, die Technik zu verfeinern und großen Automobilherstellern Konkurrenz zu machen. Der erste Solar-Minivan von Sono soll im Frühjahr 2019 auf deutschen Straßen fahren.

Auch auf der Bühne wird Ricky Knox sprechen. Der Gründer hat das Fintech-Unternehmen Tandem zuvor in Großbritannien auf den Markt gebracht. In einem Wettbewerbsstarken Markt hat Knox vor kurzem unter anderem ein Produkt für feste Sparprodukte auf den Markt gebracht, das sich mit der Einführung der Tandem-Kreditkarte im Februar mit Cashback- und Wechselkursen behaupten will. Der Launch gehört zum Teil einer umfassenderen Strategie: Kunden sollen ihre Finanzen im Blick behalten können, weil Tandem verschiedenen Finanzdienstleistungen verbindet und anbieten möchte.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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