14.11.2023

techbold-Studie: IT-Sicherheit in Österreich mangelhaft – bei Hälfte der mittelständischen Firmen ist Firewall defekt

Die Studie “Realitycheck: IT Sicherheit im österreichischen Mittelstand” zeigt: An IT-Sicherheit mangelt es uns. In 58 Prozent der Untersuchungsfälle konnten Betriebsfremde ungehindert auf interne Daten zugreifen.
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Cybersecurity, Österreich, Finnland,
(c) Shutterstock

Cyberkriminalität wird immer mehr zur Gefahr. Eine neue Studie des Wiener IT-Unternehmens techbold zeigt, dass der heimische Mittelstand “diese Bedrohung noch unterschätzt”. In Zusammenarbeit mit dem What’s Next Institut und unter der wissenschaftlichen Leitung von Universitätsprofessor Reinhard Prügl sammelten Erkenntnisse aus einer Umfrage unter über 200 Geschäftsführer:innen mittelständischer Unternehmen. Dazu wurden Daten aus über 180 IT-Sicherheitsüberprüfungen, den sogenannten IT-Audits, ausgewertet.

Steigende Bedrohung, wenig Schutz: Anzahl illegaler Zugriffe vervierfacht

Professor Prügl verweist auf die “weltweite Zunahme an Cyberangriffen, eine Bedrohung, die von Institutionen wie dem World Economic Forum oder dem Verteidigungs- und Innenministerium als immanente Gefahr bezeichnet wird.” Die Zunahme an Cyberangriffen würde die Stabilität des österreichischen Mittelstandes gefährden, so Prügl.

So haben sich widerrechtliche Zugriffe auf Computersysteme, die als Anzeigen nach §118a des Strafgesetzbuches (StGB) verzeichnet wurden, im Zeitraum von 2018 bis 2022 vervierfacht. Gleichzeitig sollen die Ergebniswerte der IT-Sicherheit bei mittelständischen Unternehmen im Rahmen der in der Studie durchgeführten IT-Audits um 6,8 Prozentpunkte gesunken sein. Damit sei man “wieder in einem Bereich des unzureichenden Schutzes”, heißt es vonseiten Prügls.

Dunkelziffer hoch

Dennoch erweist sich die Zahl der IT-Angriffe als Fass ohne Boden: Die Dunkelziffer der Vorfälle sei nämlich “um ein Vielfaches höher, da gerade bei mittelständischen Unternehmen die meisten Vorfälle aufgrund fehlender Compliance-Richtlinien nicht zu polizeilichen Anzeige gebracht werden”, führt Prügl weiter aus.

Die Hälfte hat defekt Firewall, 58 Prozent kommen über Gäste-WLAN an UN-Daten

Die techbold-Studie zeigt, dass die Firewall bei gut 52 Prozent der untersuchten Unternehmen unzureichend funktioniert. Bei 58 Prozent der Unternehmen hatten ehemalige Mitarbeitende noch immer Zugriff auf Unternehmensdaten. In 26 Prozent der Fälle konnten betriebsfremde Personen über das Gäste-WLAN auf Firmendaten zugreifen – ungehindert. Außerdem funktionierte das Backup sämtlicher Daten bei 36 Prozent der untersuchten Unternehmen nicht. Im Falle eines Cyberangriffes würde dies die Existenz des Unternehmen bedrohen, heißt es im Report.

Stadt-Land-Gefälle auch bei Datensicherheit

Gut 53 Prozent der untersuchten Unternehmen nehmen Datensicherung ernst und haben auch funktionierende Backup-Lösungen im Einsatz, heißt es. Außerdem zeige sich ein Stadt-Land-Gefälle in puncto Datensicherheit: In der Stadt würde man sich deutlich intensiver mit der Sicherung digitaler Daten auseinandersetzen als am Land.

Die Folgen von Datenverlusten oder Systemausfällen können in vielen Fällen existenzbedrohend sein: „Obwohl es in der Corona-Zeit durch zusätzliche Investitionen in die IT-Infrastruktur und Homeoffice-Lösungen zu einer Erhöhung der Sicherheitsstandards gekommen ist, erleben wir nun eine Trendumkehr, da die IT-Systeme vernachlässigt und nicht gewartet werden“, sagt techbold Gründer und CEO Damian Izdebski.

“Diese Ergebnisse bedeuten, dass es sowohl in der Wirtschaft, aber auch in der Politik akuten Handlungsbedarf gibt und zügig Maßnahmen gesetzt werden müssen, denn der Mittelstand bildet das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft”, warnt Izdebski. Der techbold CEO schlägt dafür unter anderem Bewusstseinsbildung sowie einen besseren Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen vor.

„IT-Sicherheit darf kein Luxus sein“

Izdebski appelliert an einen höheren Stellenwert der IT in Unternehmen: “Genauso wie ein Unternehmen seine Bonität oder seine Eigenkapitalquote angeben muss, sollte in der Jahresbilanz auch die IT-Infrastruktur auf den Prüfstand gestellt werden. Zum Schutz des Unternehmens selbst, aber natürlich auch zum Schutz der Kunden und Geschäftspartner.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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