11.09.2018

Techbold: 1,3 Mio. Euro Investment u.a. von Runtastic-Co-Founder Luger

Das Wiener Startup techbold von Damian Izdebski holt sich 1,3 Mio. Euro Kapital von bestehenden und neuen InvestorInnen, darunter Runtastic-Co-Founder und CFO Alfred Luger. Das Geld soll auch für "den Zukauf von IT-Unternehmen" genutzt werden.
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techbold: Gründer und CEO Damian Izdebski
(c) techbold: Gründer und CEO Damian Izdebski

Im Geschäftsjahr 2017/2018 habe man den Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Und insgesamt habe man bislang in drei Jahren des Bestehens 15 Millionen Euro Umsatz gemacht. Das schreibt das Wiener Startup techbold in einer Presseaussendung, in der eine aktuelle Investment-Runde verkündet wird. Nach 700.000 Euro über die Crowdinvesting-Plattform Conda im Frühjahr 2017 und einer 1,5 Millionen Euro-Runde im August 2017 folgt nun eine wieder etwas kleinere 1,3 Millionen Euro-Kapitalaufstockung. „Wir konnten sowohl bestehende als auch neue Investoren von unseren Vorhaben für die Zukunft überzeugen und werden in absehbarer Zeit expandieren“, wird Damian Izdebski, Gründer und Vorstand der techbold technology group AG, zitiert.

+++ Izdebski-Startup schließt 1,5 Mio Euro Finanzierungsrunde ab +++

Kalteis, Hansmann, Altrichter, startup300 und Compass-Gruppe bereits an Bord – Runtastic-Co-Founder Luger neu dabei

Konkret als Investor der aktuellen Runde genannt wird nur startup300, das laut öffentlich einsehbaren Unternehmensinformationen bislang 0,89 Prozent des Unternehmens hielt. Laut Firmenbuch steht das Linzer Netzwerk nun bei 1,21 Prozent. Bereits davor an Bord waren unter anderem auch Stefan Kalteis, Michael Altrichter, Hansi Hansmann und die Compass-Gruppe. Die ersten beiden scheinen ihre Anteile in der aktuellen Runde nicht aufgestockt zu haben, die beiden letzteren werden nun mit etwas höheren Anteilen ausgewiesen. Neu dazugekommen ist in dieser Runde dem Vernehmen nach u.a. Runtastic-Co-Founder und CFO Alfred Luger, der nun mit 5,28 Prozent beteiligt ist. Izdebski kommt nach der aktuellen Runde demnach auf 46,43 Prozent (vorher: 56,2 Prozent).

„Die IT-Branche muss sich einer immer größeren Komplexität an Herausforderungen stellen. techbold hat es geschafft sich als Digitalisierungspartner bei kleinen und mittleren Unternehmen zu positionieren. Ich sehe mit dem Team von techbold noch viel Entwicklungspotential, deshalb erhöhen wir unser bestehendes Investment“, sagt Michael Eisler, Vorstand der startup300 AG.

techbold: KMUs als Potenzialkunden und Übernahme-Ziele

Teil der von Izdebski genannten Expansionsstrategie sollen Firmen-Übernahmen werden. Investiert werde künftig auch in den „Zukauf von IT-Unternehmen“, heißt es an einer Stelle. Andererseits scanne und evaluiere man kleinere IT-Unternehmen auch, um sie als Kunden zu gewinnen. „Besonders im Segment der KMUs mit zehn bis 50 Mitarbeitern konnten wir uns als ein unschlagbarer Partner etablieren. Die Strategie in der Betreuung unserer Kunden liegt in der Prävention. Anstatt nur Feuer zu löschen, wie das bei vielen unserer Marktbegleiter der Fall ist, erarbeiten wir ganzheitliche IT-Konzepte und übernehmen die Gesamtverantwortung für den EDV-Betrieb“, sagt Izdebski. Im Rahmen von durchgeführten IT-Security Audits führe man Schwachstellenanalysen durch, erarbeite Verbesserungsvorschläge und setze diese um.

Eine AG, zwei GmbHs

Operativ arbeitet die techbold technology group AG mit zwei Tochterunternehmen, der techbold network solutions GmbH und der techbold hardware services GmbH. Erstere kümmert sich um das oben genannte Angebot als „Digitalisierungspartner“. Zweitere soll Kunden dazu – wie der Name erahnen lässt – mit der passenden Hardware versorgen bzw. diese aufrüsten.

⇒ Zur Page des Startups

Live vom exklusiven Investoren Abend von techbold, mit dem Founder und CEO, Damian Izdebski und den Investoren Hansi Hansmann, Nikolaus und Hermann Futter.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 27. Juni 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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