14.12.2022

„Andere Gründer ärgern sich, dass es sowas bei ihnen nicht gibt“

Oberösterreichische Startups haben einen Vorteil: Sie können die Services von tech2b in Anspruch nehmen. Wir sprachen mit den zwei Gründern Christian Marschalek und David Gumpinger.
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tech2b - Christian Marschalek und David Gumpinger | (c) GoFellow / Autonoma
Christian Marschalek und David Gumpinger | (c) goFellow / Autonoma
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Auf den ersten Blick haben die beiden oberösterreichischen Startups goFellow und Autonoma Technologies nicht allzu viel gemeinsam. Das erstgenannte ermöglicht es, auf einfache Weise interaktive Erlebnisse wie etwa eine Schnitzeljagd, Gewinnspiele etc. für die eigenen Kund:innen zu bauen. Das andere hilft Maschinenbauer:innen, ihre Maschinen und Prozesse schnell und effizient zu digitalisieren. Doch hört man goFellow-Co-Gründer Christian Marschalek und Autonoma-Co-Gründer David Gumpinger etwas zu, dann merkt man schnell, dass es doch einige Ähnlichkeiten zwischen den Unternehmen gibt.

Das Rad nicht neu erfinden müssen

So verfolgen etwa beide einen No-Code-Ansatz. „Bislang brauchte man für ein Kunden-Erlebnis wie eine Schnitzeljagd eine eigene App. Und so eine zu bauen dauert sehr lange und kostet bei einer Agentur zigtausende Euros. Bei uns kann man sich so ein Erlebnis ohne App und komplett ohne Programmierkenntnisse sehr kostengünstig selber bauen“, erklärt Christian Marschalek. David Gumpinger hat ein ähnliches Versprechen an seine Kund:innen: „Der Aufbau einer eigenen digitalen Kundenplattform ist unglaublich aufwändig und kostspielig. Aber man muss das Rad eigentlich nicht neu erfinden. Mit unserer Lösung können die bestehenden Mitarbeiter:innen so eine Plattform rasch und vergleichsweise günstig implementieren“.

goFellow und Autonoma: Newcomer auf der Überholspur

Erste Erfolge geben den beiden Startups recht. goFellow startete Mitte 2022 mit einem großen Pilotprojekt mit dem Tierpark Stadt Haag. „Es hat von Tag 1 an super funktioniert, wurde sehr gut angenommen und läuft nach wie vor gut“, sagt Marschalek. Entsprechend zuversichtlich seien er und sein Co-Founder Harald Eriksson, was den weiteren Rollout angehe. Nur etwas länger – nämlich seit 2020 – ist Autonoma am Markt. „Wir machen inzwischen schon erste größere Umsätze. Noch sind wir jedoch dabei, den Product-Market-Fit für die Skalierung zu validieren“, erklärt Gumpinger. Schon bald wolle man einen stärkeren Fokus auf Marketing setzen, um in die Skalierung zu gehen.

Gemeinsam mit tech2b komplett neu entwickelt

Die beiden Unternehmen haben noch eine weitere Gemeinsamkeit: Sie sind im oberösterreichischen Inkubator-Programm tech2b. Und folgt man den beiden Gründern, ist dieser Umstand ein entscheidender Erfolgsfaktor. „Wir sind eigentlich mit einer anderen Idee zu tech2b gekommen und haben goFellow dann im Zuge des Tourismusinkubator-Programms komplett neu entwickelt“, erzählt Christian Marschalek. Das tech2b-Team stehe ihm und seinem Co-Founder Harald Eriksson in allen Belangen zur Seite und sei ein ständiger Sparringpartner.

„Würden ohne tech2b nicht da stehen, wo wir nun stehen“

Ebenso gute Erfahrungen machte David Gumpinger: „Wir konnten mit Unterstützung des tech2b-Teams zum Beispiel schnell eine wichtige Förderung einwerben, die uns finanziell für die erste Zeit abgesichert hat. Das Team kann einem fast jede Frage beantworten. Und wenn nicht, dann kann es jemand aus dem großen Netzwerk“. Das sei alles nicht selbstverständlich, merke er in Gesprächen mit Gründer:innen aus anderen Bundesländern, erklärt der Autonoma-Co-Founder: „Viele andere Gründer ärgern sich, dass es sowas bei ihnen nicht gibt“. Dem pflichtet Marschalek bei. Er ist sich sicher: „Ich kann mit voller Überzeugung sagen, dass wir ohne tech2b nicht da stehen würden, wo wir nun stehen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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