25.08.2023

Tech-Riesen trainieren AI mit User:innen-Daten

Die Angst vor dem Jobverlust durch Künstliche Intelligenz ist bei vielen Berufsgruppen groß. Noch größer wird der Unmut, wenn der zukünftige Konkurrent von menschlich erstellten Werken lernt – meist ohne aktive Zustimmung.
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Die Hände eines Menschen und eines Roboters berühren sich
ipopba - stock.adobe.com

Seit Elon Musks Bekanntgabe im Juli, er möchte die hauseigene KI xAI anhand öffentlicher Tweets trainieren, verlassen viele Künstler:innen die Social Media Plattform X (the website formerly known as Twitter). Realität jedoch ist, dass man AI crawlern kaum entkommen kann, sollte man auf öffentlichen Plattformen publizieren. Ob es nun die Crawler der Plattformen selbst, oder externe Programme sind, die verschiedenste Webseiten nach verwendbaren Daten durchforsten, spielt keine große Rolle mehr.

Wie sieht die genaue Situation auf anderen großen Apps und Plattformen aus?

Facebook/Instagram

Instagram Posts wurden zunächst händisch von indischen Leiharbeiter:innen gelabelt, um Facebooks AI zu trainieren. 2021 gab Meta (damals noch Facebook Inc.) bekannt, ein „selbstsehendes“ KI-Programm namens „Seer“ geschaffen zu haben. Trainiert wurde Seer von sich selbst – durch Self-Supervised Learning mithilfe über einer Milliarde öffentlicher Instagram-Posts. Das Unternehmen rechtfertigt die Legitimität der Vorgehensweise durch die bestehenden Datenschutzrichtlinien.

TikTok

Die chinesische Plattform des Mutterkonzerns ByteDance ist nicht gerade ein Aushängeschild für Datenschutz. Der weitreichende Erfolg TikToks liegt doch hauptsächlich daran, dass die App User:innen hochgradig maßgeschneiderten Content ausspielt – möglich gemacht durch Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen. TikToks Umgang mit persönlichen Informationen ist laut Datenschützer Max Schrems nach der EU-Datenschutzverordnung sogar illegal.

Zoom

Die bisherigen Beispiele beziehen sich alle auf öffentliche Postings. Zoom gab im Juli jedoch bekannt, es möchte seine eigene AI anhand privater Videochats trainieren – ohne Opt-Out Möglichkeit. Nach einem weitreichenden Shitstorm hat das Unternehmen doch zurückgerudert: „Zoom verwendet keine Audio-, Video-, Chatinhalte, per Bildschirmfreigabe weitergegebenen Dateien, Anhänge oder sonstige kommunikationsähnliche Kundeninhalte (z. B. Ergebnisse von Umfragen, Whiteboards und Reaktionen), um Modelle künstlicher Intelligenz zu trainieren.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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