06.10.2021

TeamEcho: Linzer HR-Startup verkürzt Arbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Gehalt

Dank Gleitzeit-Modell will TeamEcho seinen Mitarbeiter:innen durch die Arbeitszeit-Reduktion auch eine Vier-Tage-Woche ermöglichen.
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TeamEcho - Das Team des Linzer HR-Startups hat nun eine verkürzte Normalarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche
(c) TeamEcho - Das Team des Linzer HR-Startups hat nun eine verkürzte Normalarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche

Man helfe den Kund:innen bei der Verbesserung ihres Arbeitsumfeldes, daher nehme man sich diese Mission auch selbst zu Herzen, heißt es vom Linzer HR-Startup TeamEcho in einer Aussendung. Das Unternehmen ist seit einigen Jahren erfolgreich mit einer Echtzeit-Feedback-Plattform für Mitarbeiter:innen am Markt und hat Referenzkund:innen wie Magenta, Dynatrace, Herold und die Universität Wien. Erst vor wenigen Monaten holte es sich ein Millioneninvestment der Beteiligungsgesellschaften von Carsten Maschmeyer und Florian Gschwandtner.

TeamEcho: 35-Stunden-Arbeitszeit soll auch Vier-Tage-Woche ermöglichen

Nun verkürzte das Startup seine Normalarbeitszeit bei voller Bezahlung von 38,5 auf 35 Stunden. “Dank flexiblem Gleitzeitmodell können sich die Mitarbeiter:innen die Arbeitszeit eigenverantwortlich auf die Woche aufteilen, wodurch auch eine Vier-Tage-Woche leichter realisierbar wird”, heißt es dazu vom Startup. Zudem würden Studien bestätigen, dass eine verkürzte Arbeitszeit häufig zu mehr Produktivität und einem besseren Gesundheitszustand der Mitarbeiter:innen führe.

Markus Koblmüller, Co-Founder und Co-Geschäftsführer von TeamEcho, kommentiert: “Uns war schon immer wichtig, dass man quality time, also bedeutungsvolle Zeit und wertvolle Beziehungen, nicht nur im Privaten, sondern auch in der Arbeit erleben kann. Wir glauben fest daran, dass man exzellente Arbeitsleistung nur erbringen kann, wenn auch die Rahmenbedingungen passen, wenn die Menschen in unserem Unternehmen gesund und zufrieden sind und in der Arbeit eine qualitätsvolle und fokussierte Zeit verbringen können. Darauf zielt ja auch unsere Mitarbeiter-Feedback-Lösung ab. Die 35-Stunden-Woche ist da für uns ein weiterer logischer Schritt”.

Mehr Work-Life-Balance “gerade für Generation Y und Z”

Marlene Fleischanderl, People- & Culture-Managerin bei TeamEcho, erklärt: “Wenn man als schnell wachsendes Startup die besten Talente anziehen und nachhaltig ans Unternehmen binden möchte, muss man einfach ein attraktives Arbeitsumfeld bieten”. Gerade bei der Generation Y und Z stünden sinnstiftende Arbeitsplätze mit einer ausgewogenen Work-Life-Balance hoch im Kurs. “Die Bedürfnisse haben sich da einfach verändert. Mit der 35-Stunden-Woche wollen wir Vorreiter sein und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter:innen gesund bleiben und fit für die wichtigsten Aufgaben sind – ganz ohne Gehaltseinbußen”.

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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