06.09.2023

Teachis: Linzer-EduTech-Startup muss Konkurs anmelden

Teachis (Raccoon Dynamics GmbH) wollte mit seiner Software Lehrer:innen bei der Organisation des Schulalltags helfen.
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Gudrun und Raphael Dumhart haben Teachis gegründet © Teachis
Gudrun und Raphael Dumhart haben Teachis gegründet © Teachis

Während sich für den Unterricht bereits Plattformen wie Moodle oder Google Classroom relativ gut etabliert haben, sind digitale Tools für Lehrer:innen bisher eher vernachlässigt worden – das war die Ausgangslage für das Startup Teachis, hinter dem die 2021 gegründete Linzer Raccoon Dynamics GmbH steht. Das Gründer-Ehepaar Gudrun und Raphael Dumart – sie Volksschullehrerin, er Softwareentwickler – lieferte ein entsprechendes Tool.

Marktstart im Schuljahr 2021/22

Mit Teachis sollten Lehrer:innen den Überblick über ihren Lehralltag behalten, diesen administrativ organisieren, Zeit sparen und sich letztlich auf die wesentlichen Punkte ihres Berufes konzentrieren können, so der Claim des Startups. Im Schuljahr 2021/22 ging das Unternehmen mit dem Tool auf den Markt – zunächst mit einer Lösung für einzelne Lehrkräfte. Im Jahr darauf wurden dann auch größere Pakete für Schulen angeboten – der brutkasten berichtete. Dazu wurden weitere Pläne, etwa für den Bereich Erwachsenenbildung, kommuniziert. Unterstützt wurde das Startup dabei auch im Pre-Scaleup-Programm des oberösterreichischen Startup-Inkubators tech2b.

Startup hinter Teachis meldet Konkurs an

Doch wie Angaben der Kreditschutzverbände zu entnehmen ist, brachte die Raccoon Dynamics GmbH, die neben Teachis auch Software für B2B-Kund:innen entwickelt, nun einen Konkursantrag ein. Details dazu, wie etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl der Gläubiger:innen wurden nicht angegeben. Eine Fortführung des Unternehmens ist bei einem Konkurs ausgeschlossen. Das Tool könnte allerdings aus der Konkursmasse erworben und weiter betrieben werden.

Umstellung des Geschäftsmodells brachte nicht den gewünschten Erfolg

Der brutkasten erreichte dazu Gründer Raphael Dumhart für ein Statement. “Zu Beginn des letzten Schuljahres haben wir unser Geschäftsmodell von einem Abo-Modell auf eine kostenlose Nutzung mit kostenpflichtigen Zusatzpaketen umgestellt. Der Beweggrund dahinter war in erster Linie, dass wir mit unserem ursprünglichen Preismodell für Schulen weniger attraktiv waren und nur Einzellehrer:innen als Kunden gewinnen konnten”, schreibt der Gründer. Die Umstellung des Geschäftsmodells habe aber leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Bereits zugesagtes Investment für Teachis platzte

2023 habe sich dann ein bereits zugesagtes Investment für Weiterentwicklung und Vermarktung immer weiter verzögert, bis es schließlich geplatzt sei. “Dieser Investor wäre durch die gute Vernetzung im Bildungswesen auch ein wichtiger strategischer Faktor für uns gewesen. Alternative Investoren konnten leider nicht gefunden werden, da die Investmentsituation allgemein gerade angespannt ist und der chronisch unterfinanzierte Bildungssektor für viele zu riskant ist”, so Dumhart. Eine Querfinanzierung über die oben erwähnten Softwareentwicklungs-Dienstleistungen habe auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht, “weswegen wir nun leider die Notbremse ziehen mussten”, schreibt der Gründer.

Käufer:in für Weiterbetrieb gesucht

Man arbeite aber derzeit an eine Lösung für den Weiterbetrieb von Teachis. “Es gibt Gespräche mit mehreren Interessenten, die die Software weiterbetreiben wollen bzw. den Benutzer:innen einen attraktiven Umstieg auf Ihre Plattform anbieten wollen. Zu diesen Zeitpunkt haben wir jedoch noch keine finale Lösung, wobei wir bestrebt sind, diese schnell zu finden”, erklärt Dumhart. Benutzer:innen können Teachis nun laut Gründer zumindest bis Ende des Jahres weiterhin verwenden.

Update 20. September 2023

Wie Raphael Dumhart dem brutkasten per Mail mitteilte, wurde eine Nachfolgelösung für die Teachis-Kund:innen gefunden. “Wir konnte uns mit der Maiß-Lehrer-App (lehrer-app.com) einigen, die unseren Benutzern bei Umstieg eine gratis Nutzung im ersten Jahr ermöglicht. Die Maiß Lehrer App bietet eine ähnliche Funktionalität wie Teachis und ist darauf ausgerichtet, unsere Benutzer:innen weiterhin bestmöglich im Lehreralltag zu unterstützen”, schreibt Dumhart. Natürlich könnten die Benutzer:innen selbst entscheiden, ob sie umsteigen möchten oder lieber eine andere App verwenden, so der Gründer. Wie bereits kommuniziert bleiben die Funktionen von Teachis für die bestehenden Benutzer:innen bis 31. Dezember 2023 zur Verfügung.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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