06.09.2023

Teachis: Linzer-EduTech-Startup muss Konkurs anmelden

Teachis (Raccoon Dynamics GmbH) wollte mit seiner Software Lehrer:innen bei der Organisation des Schulalltags helfen.
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Gudrun und Raphael Dumhart haben Teachis gegründet © Teachis
Gudrun und Raphael Dumhart haben Teachis gegründet © Teachis

Während sich für den Unterricht bereits Plattformen wie Moodle oder Google Classroom relativ gut etabliert haben, sind digitale Tools für Lehrer:innen bisher eher vernachlässigt worden – das war die Ausgangslage für das Startup Teachis, hinter dem die 2021 gegründete Linzer Raccoon Dynamics GmbH steht. Das Gründer-Ehepaar Gudrun und Raphael Dumart – sie Volksschullehrerin, er Softwareentwickler – lieferte ein entsprechendes Tool.

Marktstart im Schuljahr 2021/22

Mit Teachis sollten Lehrer:innen den Überblick über ihren Lehralltag behalten, diesen administrativ organisieren, Zeit sparen und sich letztlich auf die wesentlichen Punkte ihres Berufes konzentrieren können, so der Claim des Startups. Im Schuljahr 2021/22 ging das Unternehmen mit dem Tool auf den Markt – zunächst mit einer Lösung für einzelne Lehrkräfte. Im Jahr darauf wurden dann auch größere Pakete für Schulen angeboten – der brutkasten berichtete. Dazu wurden weitere Pläne, etwa für den Bereich Erwachsenenbildung, kommuniziert. Unterstützt wurde das Startup dabei auch im Pre-Scaleup-Programm des oberösterreichischen Startup-Inkubators tech2b.

Startup hinter Teachis meldet Konkurs an

Doch wie Angaben der Kreditschutzverbände zu entnehmen ist, brachte die Raccoon Dynamics GmbH, die neben Teachis auch Software für B2B-Kund:innen entwickelt, nun einen Konkursantrag ein. Details dazu, wie etwa die Höhe der Passiva oder die Anzahl der Gläubiger:innen wurden nicht angegeben. Eine Fortführung des Unternehmens ist bei einem Konkurs ausgeschlossen. Das Tool könnte allerdings aus der Konkursmasse erworben und weiter betrieben werden.

Umstellung des Geschäftsmodells brachte nicht den gewünschten Erfolg

Der brutkasten erreichte dazu Gründer Raphael Dumhart für ein Statement. „Zu Beginn des letzten Schuljahres haben wir unser Geschäftsmodell von einem Abo-Modell auf eine kostenlose Nutzung mit kostenpflichtigen Zusatzpaketen umgestellt. Der Beweggrund dahinter war in erster Linie, dass wir mit unserem ursprünglichen Preismodell für Schulen weniger attraktiv waren und nur Einzellehrer:innen als Kunden gewinnen konnten“, schreibt der Gründer. Die Umstellung des Geschäftsmodells habe aber leider nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Bereits zugesagtes Investment für Teachis platzte

2023 habe sich dann ein bereits zugesagtes Investment für Weiterentwicklung und Vermarktung immer weiter verzögert, bis es schließlich geplatzt sei. „Dieser Investor wäre durch die gute Vernetzung im Bildungswesen auch ein wichtiger strategischer Faktor für uns gewesen. Alternative Investoren konnten leider nicht gefunden werden, da die Investmentsituation allgemein gerade angespannt ist und der chronisch unterfinanzierte Bildungssektor für viele zu riskant ist“, so Dumhart. Eine Querfinanzierung über die oben erwähnten Softwareentwicklungs-Dienstleistungen habe auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht, „weswegen wir nun leider die Notbremse ziehen mussten“, schreibt der Gründer.

Käufer:in für Weiterbetrieb gesucht

Man arbeite aber derzeit an eine Lösung für den Weiterbetrieb von Teachis. „Es gibt Gespräche mit mehreren Interessenten, die die Software weiterbetreiben wollen bzw. den Benutzer:innen einen attraktiven Umstieg auf Ihre Plattform anbieten wollen. Zu diesen Zeitpunkt haben wir jedoch noch keine finale Lösung, wobei wir bestrebt sind, diese schnell zu finden“, erklärt Dumhart. Benutzer:innen können Teachis nun laut Gründer zumindest bis Ende des Jahres weiterhin verwenden.

Update 20. September 2023

Wie Raphael Dumhart dem brutkasten per Mail mitteilte, wurde eine Nachfolgelösung für die Teachis-Kund:innen gefunden. „Wir konnte uns mit der Maiß-Lehrer-App (lehrer-app.com) einigen, die unseren Benutzern bei Umstieg eine gratis Nutzung im ersten Jahr ermöglicht. Die Maiß Lehrer App bietet eine ähnliche Funktionalität wie Teachis und ist darauf ausgerichtet, unsere Benutzer:innen weiterhin bestmöglich im Lehreralltag zu unterstützen“, schreibt Dumhart. Natürlich könnten die Benutzer:innen selbst entscheiden, ob sie umsteigen möchten oder lieber eine andere App verwenden, so der Gründer. Wie bereits kommuniziert bleiben die Funktionen von Teachis für die bestehenden Benutzer:innen bis 31. Dezember 2023 zur Verfügung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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