06.05.2024
INVESTMENT

Teachino: Wiener EdTech erhält Millionen-Investment

Das EdTech Teachino schließt eine siebenstellige Seed-Runde unter Beteiligung von mehreren Bildungsunternehmen in Europa ab.
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Teachino
(c) Teachino - Stefan Raffeiner und Hanna Fodor von Teachino.

Das EdTech aus Wien Teachino verkündet den Abschluss einer siebenstelligen Seed-Finanzierungsrunde. Lead-Investor ist die Klett Gruppe, ein Bildungsunternehmen in Europa, welches mit über 90 Tochterunternehmen in 23 Ländern vertreten ist. Daneben beteiligen sich auch TBA network und mehrere Business Angels.

Teachino möchte dem Anspruch des individualisierten Unterrichts gerecht werden

Lehrkräfte sind heutzutage mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, darunter Lehrkräftemangel und die Heterogenität der Schülerschaft, wodurch es oft schwierig sei, dem Anspruch des individualisierten Unterrichts gerecht zu werden. Speziell junge Lehrkräfte und Quereinsteiger:innen benötigen Hilfe. Das weiß das Teachino-Team, dessen Produkt bereits an der Pädagogischen Hochschule in Linz in der Ausbildung eingesetzt wird.

Teachino
(c) Teachino – Das Teachino-Team arbeitet mit KI-basierten Tools.

Gegründet im Jahr 2022 von Stefan Raffeiner hat das Startup das Ziel, Lehrkräfte mit KI-basierten Tools bei der Vorbereitung des Unterrichts zu unterstützen. Die Künstliche Intelligenz liefert dabei Vorschläge zur Gestaltung und Individualisierung, basierend auf Lehrplan, Materialien und Integrationen mit anderen Programmen der Schule. Der Unterricht könne damit in einem Bruchteil der Zeit auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden, so der Claim.

KI-gestützter Arbeitsplatz für Lehrkräfte

Das Startup will das neue Kapital verwenden, um die Forschung und Entwicklung rund um KI-Unterstützung für Lehrkräfte zu intensivieren.

„Durch die Zusammenarbeit mit der Klett Gruppe sowie unseren weiteren Investoren können wir unsere Vision eines modernen und KI-gestützten Arbeitsplatzes für Lehrkräfte umsetzen. Teachino ermöglicht es Lehrkräften, effizient und effektiv auf die individuellen Lernbedürfnisse einzugehen und so die Qualität des Unterrichts deutlich zu steigern“, erklärt Raffeiner.

Und David Klett (Vorstand Ernst Klett AG) ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass Teachino Lehrerinnen und Lehrer immens entlasten kann. Stefan Raffeiner und seinem Team gelingt es großartig, KI-Technologie in den Dienst von Lehrkräften zu stellen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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