03.07.2019

Taxi vs. Mietwagen: Nationalrat beschließt „Uber-Gesetz“

Der Nationalrat hat eine Novelle beschlossen, welche das Aus von Anbietern wie Uber und Holmi in Österreich bedeuten könnte. Denn Mietwagen und Taxis werden nun gleichgestellt, unter anderem brauchen die Fahrer jetzt einen Taxi-Schein.
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Uber in Wien
(c) Uber

Wie erwartet hat der Nationalrat heute eine Novelle des“Gelegenheitsverkehrsgesetzes“ – umgangssprachlich als „Uber-Gesetz“ bezeichnet – beschlossen, welche nun de facto eine Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen vorsieht. Davon profitiert vor allem die Taxi-Branche, Anbieter wie Uber und Holmi hatten hingegen gegen die Novelle protestiert.

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Unter anderem ist nun vorgesehen, dass künftig auch Uber-Lenker eine entsprechende Ausbildung („Taxi-Schein“) machen müssen. Fix vorgeschriebene Preise – wie ursprünglich geplant – soll es jedoch nicht geben: Die Zuständigkeit dafür liegt in der Hand der Bundesländer – sie können Tarife vorgeben, müssen aber nicht. Noch steht nicht fest, ob es in Wien solche vorgeschriebenen Tarife geben wird.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hatte die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vor der Abstimmung im Rahmen einer Pressekonferenz verteidigt. Neben der ÖVP stimmten auch FPÖ und SPÖ für die Novelle. So lobte zum Beispiel auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Reform.

Uber wehrte sich mit Petition

Uber hatte versucht, sich mit einer Petition gegen die Novelle zu wehren, die eifrig über soziale Medien beworben wurde. die Petition wurde vom direkten Konkurrenten Holmi – ein Startup aus Vorarlberg – ebenso wie von diversen Mietwagenunternehmen unterstützt (der brutkasten berichtete) und sollte die Abgeordneten des Nationalrats zum Umdenken bewegen. Bis zum 3. Juli hatten knapp 41.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Im Interview mit dem brutkasten hatte sich Martin Essl, Geschäftsführer von Uber Österreich, offen zu der Novelle geäußert: „Wenn das neue Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden wir Services wie UberX ab September 2020 nicht mehr wie bisher anbieten können“, sagte er: „Darüber hinaus werden hunderte lokale Unternehmer und deren Fahrer einem existenziellen Risiko ausgesetzt.“

+++Das Interview mit Martin Essl in voller Länge+++

Außerdem fand Rainer Nowak, Chefredakteur „Die Presse“, im Video-Interview mit dem brutkasten klare Worte zur Novelle. Im nachfolgenden Video bezeichnet er diese als „unfassbare Frechheit“.

Von Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz hieß es im Vorfeld der Abstimmung in einer Presseaussendung: „Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun”.

+++Kolumne: Wieso Österreichs Politik Uber tot sehen will+++

Zugleich positionierten sich Anbieter wie Taxi40100 und Taxi31300 im Vorfeld der Abstimmung bereits mit neuen Angeboten und Marketing-Aktionen (der brutkasten berichtete). Für Daimler und BMW wiederum ist das Timing günstig, da das eigene Mobiliäts-Joint-Venture Mytaxi erst am Vortag international in „Your Now“ umbenannt wurde, die App hört nun auf den Namen „Free Now“ (mehr dazu unter diesem Link).

Medienberichten zufolge hat Uber die ursprünglichen Aussagen inzwischen jedoch wieder relativiert: Uber rechnet damit, dass das Gesetz frühestens bis September 2020 in Kraft treten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte der Konzern mindestens noch in Österreich bleiben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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