03.07.2019

Taxi vs. Mietwagen: Nationalrat beschließt “Uber-Gesetz”

Der Nationalrat hat eine Novelle beschlossen, welche das Aus von Anbietern wie Uber und Holmi in Österreich bedeuten könnte. Denn Mietwagen und Taxis werden nun gleichgestellt, unter anderem brauchen die Fahrer jetzt einen Taxi-Schein.
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Uber in Wien
(c) Uber

Wie erwartet hat der Nationalrat heute eine Novelle des”Gelegenheitsverkehrsgesetzes” – umgangssprachlich als “Uber-Gesetz” bezeichnet – beschlossen, welche nun de facto eine Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen vorsieht. Davon profitiert vor allem die Taxi-Branche, Anbieter wie Uber und Holmi hatten hingegen gegen die Novelle protestiert.

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Unter anderem ist nun vorgesehen, dass künftig auch Uber-Lenker eine entsprechende Ausbildung (“Taxi-Schein”) machen müssen. Fix vorgeschriebene Preise – wie ursprünglich geplant – soll es jedoch nicht geben: Die Zuständigkeit dafür liegt in der Hand der Bundesländer – sie können Tarife vorgeben, müssen aber nicht. Noch steht nicht fest, ob es in Wien solche vorgeschriebenen Tarife geben wird.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hatte die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vor der Abstimmung im Rahmen einer Pressekonferenz verteidigt. Neben der ÖVP stimmten auch FPÖ und SPÖ für die Novelle. So lobte zum Beispiel auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Reform.

Uber wehrte sich mit Petition

Uber hatte versucht, sich mit einer Petition gegen die Novelle zu wehren, die eifrig über soziale Medien beworben wurde. die Petition wurde vom direkten Konkurrenten Holmi – ein Startup aus Vorarlberg – ebenso wie von diversen Mietwagenunternehmen unterstützt (der brutkasten berichtete) und sollte die Abgeordneten des Nationalrats zum Umdenken bewegen. Bis zum 3. Juli hatten knapp 41.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Im Interview mit dem brutkasten hatte sich Martin Essl, Geschäftsführer von Uber Österreich, offen zu der Novelle geäußert: “Wenn das neue Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden wir Services wie UberX ab September 2020 nicht mehr wie bisher anbieten können”, sagte er: “Darüber hinaus werden hunderte lokale Unternehmer und deren Fahrer einem existenziellen Risiko ausgesetzt.”

+++Das Interview mit Martin Essl in voller Länge+++

Außerdem fand Rainer Nowak, Chefredakteur “Die Presse”, im Video-Interview mit dem brutkasten klare Worte zur Novelle. Im nachfolgenden Video bezeichnet er diese als “unfassbare Frechheit”.

Von Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz hieß es im Vorfeld der Abstimmung in einer Presseaussendung: “Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun”.

+++Kolumne: Wieso Österreichs Politik Uber tot sehen will+++

Zugleich positionierten sich Anbieter wie Taxi40100 und Taxi31300 im Vorfeld der Abstimmung bereits mit neuen Angeboten und Marketing-Aktionen (der brutkasten berichtete). Für Daimler und BMW wiederum ist das Timing günstig, da das eigene Mobiliäts-Joint-Venture Mytaxi erst am Vortag international in “Your Now” umbenannt wurde, die App hört nun auf den Namen “Free Now” (mehr dazu unter diesem Link).

Medienberichten zufolge hat Uber die ursprünglichen Aussagen inzwischen jedoch wieder relativiert: Uber rechnet damit, dass das Gesetz frühestens bis September 2020 in Kraft treten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte der Konzern mindestens noch in Österreich bleiben.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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