03.07.2019

Taxi vs. Mietwagen: Nationalrat beschließt „Uber-Gesetz“

Der Nationalrat hat eine Novelle beschlossen, welche das Aus von Anbietern wie Uber und Holmi in Österreich bedeuten könnte. Denn Mietwagen und Taxis werden nun gleichgestellt, unter anderem brauchen die Fahrer jetzt einen Taxi-Schein.
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Uber in Wien
(c) Uber

Wie erwartet hat der Nationalrat heute eine Novelle des“Gelegenheitsverkehrsgesetzes“ – umgangssprachlich als „Uber-Gesetz“ bezeichnet – beschlossen, welche nun de facto eine Gleichstellung von Taxi- und Mietwagenunternehmen vorsieht. Davon profitiert vor allem die Taxi-Branche, Anbieter wie Uber und Holmi hatten hingegen gegen die Novelle protestiert.

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Unter anderem ist nun vorgesehen, dass künftig auch Uber-Lenker eine entsprechende Ausbildung („Taxi-Schein“) machen müssen. Fix vorgeschriebene Preise – wie ursprünglich geplant – soll es jedoch nicht geben: Die Zuständigkeit dafür liegt in der Hand der Bundesländer – sie können Tarife vorgeben, müssen aber nicht. Noch steht nicht fest, ob es in Wien solche vorgeschriebenen Tarife geben wird.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger hatte die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes vor der Abstimmung im Rahmen einer Pressekonferenz verteidigt. Neben der ÖVP stimmten auch FPÖ und SPÖ für die Novelle. So lobte zum Beispiel auch der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Reform.

Uber wehrte sich mit Petition

Uber hatte versucht, sich mit einer Petition gegen die Novelle zu wehren, die eifrig über soziale Medien beworben wurde. die Petition wurde vom direkten Konkurrenten Holmi – ein Startup aus Vorarlberg – ebenso wie von diversen Mietwagenunternehmen unterstützt (der brutkasten berichtete) und sollte die Abgeordneten des Nationalrats zum Umdenken bewegen. Bis zum 3. Juli hatten knapp 41.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Im Interview mit dem brutkasten hatte sich Martin Essl, Geschäftsführer von Uber Österreich, offen zu der Novelle geäußert: „Wenn das neue Gesetz in der vorliegenden Form in Kraft tritt, werden wir Services wie UberX ab September 2020 nicht mehr wie bisher anbieten können“, sagte er: „Darüber hinaus werden hunderte lokale Unternehmer und deren Fahrer einem existenziellen Risiko ausgesetzt.“

+++Das Interview mit Martin Essl in voller Länge+++

Außerdem fand Rainer Nowak, Chefredakteur „Die Presse“, im Video-Interview mit dem brutkasten klare Worte zur Novelle. Im nachfolgenden Video bezeichnet er diese als „unfassbare Frechheit“.

Von Holmi Co-Founder und Geschäftsführer Jürgen Gunz hieß es im Vorfeld der Abstimmung in einer Presseaussendung: „Die SPÖ, FPÖ und ÖVP wollen mit Ihrem Gesetzesvorschlag den Wettbewerb zugunsten der alteingesessenen Taxifunkzentralen abschaffen. Das bedeutet einen enormen Rückschritt für Österreich und zeigt die Ignoranz der Politik gegenüber hunderttausenden Österreichern, die solche Dienste tagtäglich nutzen. Man steigt auch nicht in ein Flugzeug oder eine U-Bahn ein, wenn man den Fahrpreis erst nach der Fahrt erfährt. Mit Wirtschaftlichkeit und freiem Wettbewerb hat das nichts mehr zu tun”.

+++Kolumne: Wieso Österreichs Politik Uber tot sehen will+++

Zugleich positionierten sich Anbieter wie Taxi40100 und Taxi31300 im Vorfeld der Abstimmung bereits mit neuen Angeboten und Marketing-Aktionen (der brutkasten berichtete). Für Daimler und BMW wiederum ist das Timing günstig, da das eigene Mobiliäts-Joint-Venture Mytaxi erst am Vortag international in „Your Now“ umbenannt wurde, die App hört nun auf den Namen „Free Now“ (mehr dazu unter diesem Link).

Medienberichten zufolge hat Uber die ursprünglichen Aussagen inzwischen jedoch wieder relativiert: Uber rechnet damit, dass das Gesetz frühestens bis September 2020 in Kraft treten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte der Konzern mindestens noch in Österreich bleiben.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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