03.01.2023

Taxefy: Wiener Startup zahlte rund 2 Mio. Euro über Steuererklärungen aus

Das Wiener Startup Taxefy hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuererklärung für Österreicher:innen mit einem Schritt-für-Schritt-Prozess einfacher zu gestalten. Bisher konnte das Startup so rund zwei Millionen Euro ausbezahlen.
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(c) Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise zählt für Arbeitnehmer:innen jeder Euro. Deshalb ist die Arbeitnehmerveranlagung eine gute Lösung, um zu viel bezahlte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder den Alleinverdienerabsetzbetrag vom Finanzamt zurück zu holen. Dieser Prozess ist aber nicht so einfach – was viele Österreicher:innen davon abschreckt, die ihnen zustehenden Beträge zu beantragen. Genau aus diesem Grund will das Wiener Startup Taxefy Menschen dabei helfen, die Berechnung sowie den Antrag der eigenen Arbeitnehmerveranlagung so einfach wie möglich und komplett automatisiert zu gestalten.

Höchste Steuererstattung über Taxefy betrug 6.929 Euro

Obwohl das Finanzamt im Jahr 2017 die antraglose Arbeitnehmerveranlagung eingeführt hat, ziehe das Finanzamt hierfür nur bekannte Daten heran, das für Arbeitnehmer:innen nicht steueroptimal sei. Die Finanzbehörden geben an, dass im Jahr 2021 durchschnittlich 277 Euro pro Fall automatisiert zurückerstattet wurden.

Laut den Taxefy-Gründern Aleksej Sinicyn und Alexander Fleik liegt der Durchschnitt der durch Taxefy durchgeführten Steuererstattungen bei 748 Euro pro Antrag, wobei der größte zurückerstattete Betrag über Taxefy 6.929 Euro betrug. “Die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung ist zwar eine schöne Geste seitens der Finanzbehörden, aber nicht steueroptimal für die Steuerzahler:innen, da viele Angaben den Finanzbehörden einfach fehlen“, sagt Sinicyn.

Taxefy hat bisher rund zwei Millionen Euro ausgezahlt

Insgesamt habe das Wiener Startup bisher rund zwei Millionen Euro an Steuern ausgezahlt. Mit dem Ziel, die Komplexität der Steuererklärungen für viele in Österreich berufstätige Menschen zu vereinfachen, hat das Startup einen Schritt-für-Schritt-Prozess eingeführt, der Antragsteller:innen durch den Arbeitnehmerveranlagungs-Prozess führt. “Mit simplen Fragen, beispielsweise ob jemand mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen“, sagt Sinicyn. Bei einem positiven Steuererstattungsfall bezieht Taxefy direkt vom Finanzamt zehn Prozent der Rückzahlung. Erfolgt nach der Antragstellung keine Rückzahlung, bekommt auch das Startup keinen Anteil. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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