23.06.2022

Taxefy: Wiener Startup will zu viel bezahlte Steuern zurückholen

Jährlich verzichten zwei Millionen Östereicher:innen auf ihre Arbeitnehmerveranlagung.
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(c) Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Es ist bekannt, dass Arbeitnehmer:innen in Österreich bis zum 30. Juni via FinanzOnline ihren Jahressteuerausgleich durchführen können. Seit 2017 erfolgt diese Berechnung automatisch durch die sogenannte „antragslose Arbeitnehmerveranlagung“, jedoch werden bei dieser Berechnung nur die Daten herangezogen, die den Finanzbehörden auch bekannt sind. Das antraglose Verfahren startet zudem auch nur, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führt und keine besonderen Ausgaben geltend gemacht wurden. Hier kommt Taxefy ins Spiel.

Taxefy: Verdoppelung der Rückzahlung

Das 2022 in Wien gegründete Unternehmen will allen Österreicher:innen dabei helfen, die Berechnung sowie den Antrag der eigenen Arbeitnehmerveranlagung so einfach wie möglich und komplett automatisiert zu gestalten.

„In Zeiten, in denen jeder Euro zählt, wäre es grob fahrlässig, die eigene Arbeitnehmerveranlagung nicht mit allen vorhandenen Daten zu füttern. Bei Taxefy konnten wir bei über 2.700 eingereichten Anträgen für das Vorjahr im Durchschnitt 748 Euro zurückerhalten. Dies entspricht fast einer Verdoppelung der kürzlich durch die AK angegebenen Rückzahlung von 400 Euro durchschnittlich“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH, der das Startup mit Alexander Fleik erschaffen hat.

Nicht nur für Höchstverdiener

Wer jetzt davon ausgeht, dass dies nur durch die potentiell höheren Gehälter der Tech-affinen Nutzer:innen von Taxefy bedingt ist, der liegt laut dem Geschäftsführer nicht ganz richtig. Denn die Firma will mit seiner Steuerlösung insbesondere auch Menschen ansprechen, die nicht zu den Höchstverdienern zählen oder nur einen Teil des Jahres angestellt waren.

Hier sei laut Sinicyn die Arbeitnehmerveranlagung besonders zu empfehlen, da das Einkommen bei Anstellung auf das ganze Jahr verteilt besteuert wird und hier auf jeden Fall zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden muss. Sogar, auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, kann unter Umständen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte „Negativsteuer“ wieder zurückgeholt werden.

Laut Sinicyn verzichten nämlich jedes Jahr mehr als zwei Millionen Österreicherinnen und Österreicher ihre Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Begründet sei dies laut dem jungen Gründer in der „Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare“.

Steuerthemen die Komplexität nehmen

Mit seinem Startup will er mithilfe eines „Schritt für Schritt“-Prozesses genau dieses Problem lösen und die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduzieren.

„Mit einfachen Fragen, beispielsweise, ob man mit dem Auto, zu Fuß oder dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen“, so Sinicyn.

Eingetragen werden nur die Daten, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden und am Schluss – nach genauer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die Eingaben – papierlos an das Finanzamt übermittelt.

Steuererstattung: Von Stunden auf Minuten

„Mit unserem Verfahren wird sichergestellt, dass nicht nur die maximale Steuererstattung erzielt wird, sondern sich auch der Zeitaufwand für die Erstellung von mehreren Stunden auf unter zehn Minuten reduziert“, sagt Sinicyn weiter.

Taxefy arbeitet dabei nach einem „no win – no fee“-Ansatz. Die Firma erhält im Erfolgsfall zehn Prozent der für den Steuerzahler erzielten Rückzahlung direkt vom Finanzamt.

„Wir wollen allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre zu viel bezahlten Steuergelder ohne Kostenrisiko und ohne Vorwissen schnell und einfach zurückzufordern“, so Sinicyn abschließend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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