15.05.2019

„Im Idealfall spart man mit einer Solaranlage 50 Prozent der Stromkosten“

Das 1948 gegründete KMU Leidenfrost-pool hat alle verfügbaren Dächer mit einer Solaranlage ausgestattet. Das hat nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Gründe. Expertin Cornelia Daniel spricht über Potenziale und Hindernisse.
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(c) Tony Gigov

Bis Ende 2020 sollen 1001 Dächer in Unternehmen mit Solarpanelen ausgestattet werden – das ist das Ziel der Initiative „Tausendundein Dach“ von Solarexpertin Cornelia Daniel, Inhaberin der Solarberatung Dachgold, und dem Photovoltaikspezialisten 10hoch4 aus Niederösterreich. Neben dem ökologischen Ziel hat das Projekt auch einen sozialen Nutzen: Für jedes Dach mit 20 kWp wird ein Augenlicht an Licht für die Welt gespendet.

Nun hat die Initiative einen wichtigen Meilenstein genommen: Mit dem auf die Herstellung von Faserverbundkunststoff-Fertigbecken spezialisierten Unternehmen Leidenfrost-pool GmbH wurde das 300. Dach im gemeinsamen Netzwerk fertiggestellt.

Leidenfrost: 26 Prozent weniger Stromkosten

Die neue Photovoltaikanlage des 1948 gegründeten Unternehmens erstreckt sich über 735 Quadratmeter, wobei eine Leistung von 105 kWp realisiert wurde. Umgerechnet entspricht dies einer jährlichen Solarstromerzeugung von rund 100.500 kWh, wovon circa 70 Prozent des selbst erzeugten Stroms direkt im Unternehmen verbraucht werden können. Das ist nicht nur ökologisch vorbildlich, sondern zeigt sich auch in harten wirtschaftlichen Zahlen: Die Stromkostenersparnis liegt bei 26 Prozent jährlich.

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Zusätzlich zu den 175.000 kg, welche durch das Heizsystem der Biomasse eingespart werden, konnte der CO2- Ausstoß um weitere 34.560 kg reduziert werden. Veranschaulicht man die Zahlen der Photovoltaikanlage, entspricht dies 1188 Bäumen, beziehungsweise einer Strecke von 700.000 km mit einem E-Auto. Damit ließe sich die Strecke einmal zum Mond und wieder retour fast zurücklegen.

Laut Geschäftsführer Johann Poinstingl wurde gemeinsam mit der Initiative Tausendunein Dach im ersten Schritt eine Bedarfsanalyse des Standorts durchgeführt, wirtschaftliche Aspekte mit einberechnet sowie eine Auflistung der möglichen Förderungen erhoben. „Letzten Endes haben wir alle in Frage kommenden Dächer mit PV-Paneelen ausgestattet “, so Poinstingl.

Das Einsparpotenzial – und die Stolpersteine

Doch wie berechnet man wirklich, ob sich die Investition in eine Solaranlage rentiert? Dabei spielen natürlich die Kosten für den Strom aus dem Netz eine Rolle: Je teurer dieser ist, desto billiger ist im Vergleich dazu der selbst produzierte Strom. „Der Strom vom Dach kostet mittlerweile 5-6 ct/kWh und der Strom vom Netz bei den meisten Fällen über 10 ct/kWh“, sagt Daniel:  „Mit der Anlage spart man also im Idealfall 50 Prozent der Stromkosten für den Teil, der auf dem Dach Platz hat.“

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Doch natürlich muss auch beim Solarstrom so manches Hindernis bewältigt werden. Ein großer Stolperstein ist die Beschaffenheit und Größe des Daches: „Die verfügbare Fläche ist einfach der begrenzende Faktor und davon hängt es ab, ob ich nur zehn Prozent meines Strombedarfs selbst produzieren kann oder bis zu 50 Prozent“, sagt Daniel: 100 Prozent Eigenversorgung sei derzeit noch nicht wirtschaftlich möglich, weil es eben Tag und Nacht und Winter und Sommer gibt und die Speicher noch relativ teuer sind.

„Mir ist es wichtig, dass jedes Unternehmen einfach mal das Projekt durchrechnen lässt und wir das Dach ansehen. Es gibt hier einfach keine Pauschalprojekte“, sagt Daniel: „Wir haben oft am selben Standort ein Top-Projekt und ein Flop-Projekt, weil es eben vom Stromverbrauch und der verfügbaren Fläche abhängt.“

Optimistische Utopie

Aber ist die Vorstellung realistisch, dass bis Ende kommenden Jahres 1001 Dächer mit Solarzellen ausgestattet werden, wenn es bisher nur 300 Dächer sind? „Tausendundein Dach ist vor fünf Jahren als Utopie gestartet“, sagt Daniel: „Es ist eigentlich völlig unmöglich, dass wir es schaffen, aber ich glaube an ein Wunder und die Kraft von positiven Visionen.“

Man müsse sich vorstellen, dass die Projektierung von solchen Projekten bis zu zwei Jahre dauert und viele Unternehmen derzeit einfach keine Zeit und keinen Druck haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen, weil Energie noch immer relativ günstig ist. Dieser Status ändert sich derzeit aber, betont Daniel: „Gleichzeitig haben wir jetzt schon viel mehr geschafft, als ich mir jemals erträumt habe.“ Das Ziel könne jedoch nur erreicht werden, „wenn in den nächsten Jahren auch die Konzerne aufwachen und einige Megawattkraftwerke dazukommen.“

Ein „Success Event“ ist jedenfalls bereits für den 1. Juni 2021 geplant, mit 1001 Gästen in Wien oder Andau. Und ein Ticket bekommen nur jene, die ihre Dächer dem Projekt zur Verfügung gestellt haben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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