23.03.2018

Tausende Gamer beim Electronic Sports Festival erwartet

Das Electronic Sports Festival Festival feiert am 24. Und 25. März Premiere im Hallmann Dome. Die eSports-Athleten werden sich in Turnieren verschiedener Spiele messen und um Preisgelder bis zu 20.000 Euro rittern.
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Electronic Sports Festival 2018. (c) leisure communications/Christian Jobst

Zum ersten Mal findet in Wien das Electronic Sports Festival statt, das von DIAMIR Holding und DocLX Holding veranstaltet wird. Bei dieser größten LAN-Party des Landes werden sich eSports-Athleten in Turnieren der Spiele „Counterstrike Global Offensive“, „League of Legends“, „Overwatch“, „Playerunknown’s Battlegrounds“, „DOTA 2“, „Rocket League“, „UT 2004“ oder „Hearthstone“ messen und um Preisgelder bis zu 20.000 Euro rittern. Zusätzlich wartet die Explore-Area mit einem Festivalprogramm auf, das neben Retro- und Virtual-Reality- auch Fighting-Games und Cosplay präsentiert.

+++Brutkasten Fokus-Channle eSports+++

eSports als Breitensport

„Electronic Sports hat in Wien Tradition und unterstreiche die Rolle der Stadt als Digital-Hub. 2006 hat DocLX Gespür für den Trend bewiesen und war gemeinsam mit der Stadt Wien bei der Geburt der Game City Vienna dabei. Zwölf Jahre später ist Electronic Sports ein weltweiter Breitensport, der hunderttausende Menschen zu Turnieren in Stadien lockt. Das Electronic Sports Festival gibt der Szene erstmals ein Veranstaltungsformat nach internationalem Vorbild und lässt eSports-Fans aus der ganzen Welt via Stream nach Wien blicken“, sagt DocLX Holding-Gründer Alexander Knechtsberger.

+++ Wir brauchen mehr Frauen im eSport +++

Bedeutender Wirtschaftsfaktor geworden

DIAMIR Holding-Gründer Lorenz Edtmayer weist zudem auf den neuen Zugang zu Konsumenten hin, wenn er über eSports als Wirtschaftsfaktor spricht. „Mit dem konsequenten 5G- und Breitbandausbau wachsen die Möglichkeiten für die Athleten und die Industrie. Bereits jetzt wird der europäische Markt mit einem Volumen von elf Milliarden Euro beziffert und wächst exponentiell. Wir möchten das Electronic Sports Festival gemeinsam mit der Community zu einer fixen Größe am Markt entwickeln“, sagt er.

+++eSports: A1 bringt Rennspiel-Europa Cup nach Wien+++

Stars der Szene: Im Schnitt über 30 Trainingsstunden

Beim Event dabei sind auch die erfolgreichsten Teams des Landes wie Plan-B (45 Mitglieder mit durchschnittlich 30 Trainingsstunden pro Woche und Mitglied) oder Austrian Force (200 Mitglieder mit bis zu 35 Trainingsstunden pro Woche und Mitglied). Im Hallmann Dome werden auch die Teams Alpen Scene, Virtual Gaming, Decamp Gaming und Haag Networx dabei sein. Die fünf erfolgreichsten österreichischen Teams haben im letzten Jahr zusammen ein Preisgeld von über 70.000 Euro erspielt und vereinen rund 325 aktive eSports-Athleten auf Profi-Niveau. „Das Electronic Sports Festival ist ein Angebot für alle Gamer Österreichs und alle Interessierten, die die einzigartige Stimmung bei einem Turnier einmal live erleben möchten.

+++Esports Meetup 8: Szene-Meeting mit prominenter Beteiligung+++

LIVE-Stream auf Twitch: Jeder 20. Österreicher verfolgt Turniere

Die Veranstalter rechnen mit 6.000 Besuchern vor Ort. Abseits davon ist es auch möglich die Turniere per Stream zu verfolgen. Insgesamt verzeichnet die Streaming-Plattform Twitch rund 520.000 regelmäßige Zuseher aus Österreich, womit rund jeder 20. Österreicher zumindest gelegentlich eSports-Turniere verfolgt. Aktive eSports-Athleten sind bereits in drei Ligen (eBundes-Liga, eSport League Austria und A1 eSport League Austria) organisiert. Auch König Fußball setzt auf eSports: Alle zehn Clubs der österreichischen Bundesliga sind Teil der eBundesliga, die mit 6.000 Teilnehmern die größte eFußball-Liga im deutschsprachigen Raum ist. „Ich bin begeistert: Endlich sind eSports in meiner Heimatstadt Wien angekommen! Die Veranstalter und die Community gehen mit Herzblut an die Sache ran und zeigen die ganze Bandbreite von eSports“, meint Moderatorin Chantal Frey, die in der Szene als Silvana bekannt ist.

+++ Electronic Sports Festival: Wien als “Europas eSports-Hotspot” +++

Pochendes Herz im Controller

Der dänische Künstler und eSports-Athlet Mads Petersen hat sich extra für dieses Event ein besonderes Detail einfallen lassen. Mit einem Game-Controller, der ein pochendes Herz in sich trägt, möchte Petersen jene Passion zum Gaming illustrieren, die eSports im Kern ausmacht. Nicht einfach nur Computerspielen, sondern leidenschaftlicher, ambitionierter Wettstreit mit Mouse, Keyboard und Controller.

 

⇒ Zur Page von viennacitycard

Disclaimer: Lorenz Edtmayer und Maximilian Nimmervoll, die Gesellschafter der DIAMIR Holding, sind mit je 7,5 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.


 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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