03.05.2021

Taste Hero: Flaschen-Aufsatz soll Bier wie frisch gezapft schmecken lassen

Vor nicht einmal zwei Jahren überraschten sie die TV-Investoren aus der "Höhle der Löwen" mit einem Aufsatz, der das Bier aus der Flasche wie frisch gezapft schmecken lassen soll. Nun wagen sie mit einem Millionen-Umsatz und neuen Namen den Weg über den großen Teich. Die Rede ist von Taste Hero.
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(c) Taste Hero - Das Bierflaschenaufsatz-Startup Taste Hero plant auch in Österreich verstärkte Kooperationen.

Das Startup Taste Hero von Jürgen und Tochter Jana Schade, sowie von Thorsten Schäfer erfand einen Flaschenaufsatz, der das Bier beim Einschenken aufwirbelt, sodass es mit Sauerstoff angereichert wird. Der Effekt: Es soll wie „frisch gezapft“ schmecken. 2019 konnte das Unternehmen Investor Ralf Dümmel, der keinen Alkohol trinkt, für sich gewinnen. Rund eineinhalb Jahre später macht das „Bierzapf“-Startup acht Millionen Euro Umsatz und hat mit Walmart aus den USA einen großen Deal gelandet.

Aufsatz auf Bier- und andere PET- und Glasflaschen

Taste Hero passt laut den Gründern auf alle handelsüblichen PET- und Glasflaschen und sei je nach Verwendung ein bis zwei Jahre nutzbar, verspricht das Startup. Der Taste Hero kommt ohne CO2-Kapsel, ohne Strom und ohne Nachfüllen aus, denn sein Funktionsprinzip ist rein mechanisch und für Glas- & PET-Flaschen gleichermaßen geeignet.

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(c) Taste Hero/FB – Jana Schade, Co-Founderin von Taste Hero, mit den Sprung in die USA.

Der „frisch gezapft“-Geschmack soll dadurch entstehen, indem der Taste Hero die Kohlensäure ausperlt und dadurch das Getränk optimiert. Das Bier soll dadurch aber auch milder und angenehmer werden, was sich positiv auf den Magen auswirken soll.

Taste Hero kooperiert in Zukunft mit Partnern in Österreich

Auch hierzulande ist das Startup keine gänzlich Unbekannte mehr, auch wenn die Gründer den Umsatz für Österreich nicht nennen. „Der österreichische Markt ist sehr wichtig und interessant für uns. Bislang haben wir schon Kontakte zu verschiedenen Kunden, mit denen wir in der Zukunft zusammenarbeiten werden“, bleibt Mitgründerin Jana Schade zwar etwas vage, betont aber, dass aufgrund der Pandemie ein stärkerer Rollout, wie auch viele Projekte und Kooperationen, noch nicht zustande gekommen sind.

Tap Pro: Für Walmart ein neuer Name

Der Anfang der großen Internationalisierung ist jetzt aber spätestens mit dem Gang in die USA getan. Dort wird der Bierflaschen-Aufsatz allerdings unter einem anderen Namen erhältlich sein. Schade erklärt: „Den Schritt in die USA haben wir Ralf Dümmel (Anm.: mit 25 Prozent am Startup beteiligt) und seinem Team zu verdanken. Durch seine Kontakte ist die Kooperation mit Walmart zustande gekommen. Das hätten wir uns niemals erträumen können. Nun hoffen wir, dass unser Taste Hero, dort als ‚Tap Pro auf dem Markt, ebenso gut ankommt, wie hier in Deutschland, Österreich und der Schweiz.“

Mittlerweile hat das Startup, das anfangs nur mit dem frischen Biergeschmack geworben hat, seine „Frische-Kompetenzen“ erweitert. Taste Hero ist nun auch bei Cola, Limonade und Mineralwasser einsetzbar. Für die Zukunft, so Schade, seien noch weitere Projekte und auch neue Produkte geplant.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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