10.03.2016

Tandemploy: Jobsharing nicht dem Zufall überlassen

Tandemploy setzt auf das Prinzip Jobsharing, um Mitarbeitern mehr Freiraum und Unternehmen höhere Produktivität zu ermöglichen. Das Startup will mit seiner Online-Plattform, auf der sich Tandems finden können, und Beratungen für Firmen stärker expandieren. Der Brutkasten hat nachgefragt, was hinter dem Konzept steckt und inwiefern Startups davon profitieren können.
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Jobsharing ist keine neue Erfindung. Die Praxis, dass sich mindestens zwei Mitarbeiter eine bestimmte Funktion im Unternehmen teilen, gibt es schon seit mehreren Jahrzehnten – und kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten wollen. Die daraus resultierenden Mitarbeiter-Paarungen sind meistens purer Zufall. Ebenso wie die möglichen Vorteile, die das Prinzip Jobsharing mit sich bringen kann.

Das deutsche Startup Tandemploy will Jobsharing vom Zufallsprodukt zur bewussten Unternehmensstrategie befördern und mit dem Konzept weiter wachsen. Die Idee dahinter: Zwei Teilzeit-Mitarbeiter teilen sich eine Stelle, was den Menschen mehr Zeit, Flexibilität und Ausgeglichenheit bringen soll, während das Unternehmen von den kombinierten Kompetenzen, geringeren Ausfällen und höherer Produktivität profitieren können.

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Plattform für „Partnersuche“

Den Kern des Geschäftsmodells bildet eine Online-Plattform, auf der sich Tandempartner per Algorithmus matchen lassen und Unternehmen nach Pendants oder ganzen Teams suchen. Außerdem werden andere Unternehmen beim Jobsharing beraten.

Man arbeite mit Unternehmen verschiedenster Größe zusammen, sagt Ellen Härtel, die bei Tandemploy für Onlinemarketing zuständig ist. Das Modell lasse sich bereits ab zwei Mitarbeitern anwenden – und komme bei dem Startup auch selbst zum Einsatz. So würden sich die Gründerinnen Anna Kaiser und Jana Tepe etwa die Geschäftsführung teilen; das selbe gelte für ihren eigenen Job, sagt Härtel zum Brutkasten: „Ich arbeite fast Vollzeit, 32 Stunden, und mache eigentlich gar nicht so viele Abstriche. Ich bin auch nicht mit dem Gedanken in die Jobsuche gegangen, unbedingt Teilzeit arbeiten zu wollen, sondern war einfach nur offen für das Projekt“.

Natürlich bringe Jobsharing neben den Vorteilen – zu denen Härtel auch mehr Meinungsvielfalt und ein weitreichenderes Netzwerk der Tandems zählt – auch mehr Komplexität in eine Firma. „Gerade in der Anfangsphase muss man sich da einarbeiten und es benötigt sehr gute Absprache. Außerdem muss man so etwas wie Konkurrenzdenken unter dem Tisch lassen“. Die Erfahrung zeige aber, dass die Umstellung meistens schnell vonstatten gehe.

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Große Unternehmen zeigen Interesse

Die Zielgruppe des Berliner Startups sei sehr breit und befinde sich auch außerhalb Deutschlands. Laut Härtel gibt es hohe Nachfrage aus Österreich, insbesondere von jungen Menschen. Seitens der Arbeitgeber würden sich zunehmend auch größere Firmen für das Jobsharing-Modell interessieren. Tandemploy sei in Gesprächen mit drei großen Unternehmen, es gehe jeweils um Jobsharing für Management-Positionen, sagt Härtel.

Tandemploy wurde 2013 mit der Hilfe eines Gründerstipendiums ins Leben gerufen und anschließend von zwei Business-Angels mit Kapital sowie Knowhow unterstützt. Über eine Crowdfunding-Runde wurden insgesamt 18.000 Euro eingesammelt, und im Juli 2015 konnte man die Schörghuber Unternehmensgruppe aus München als Investoren gewinnen, heißt es seitens des Startups. Laut Härtel will das Berliner Unternehmen demnächst nach Bulgarien expandieren, auch die Schweiz und Österreich seien interessant. Mittelfristig könnten auch die USA als neuer Markt in Frage kommen.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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