09.09.2025
WACHSTUM

Tamburi: Wiener Paketkasten-Scaleup wächst auf mehr als 700 Standorte

Das Wiener Scaleup Tamburi setzt auf autarke, zustellerneutrale Paketkästen als Alternative zu Konzernlösungen von DHL & Co. Seit 2019 ist das Unternehmen auf über 700 Standorte gewachsen und schreibt seit April schwarze Zahlen.
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Tamburi
© Tamburi

Pakete. Oftmals ein Ärgernis. Konzernlösungen der Versanddienstleister (DHL, DPD, GLS) sorgen öfter mal für Unverständnis. Obwohl man daheim ist, werden Bestellungen direkt an Paketshops ausgeliefert, die womöglich weiter entfernt sind. Oder Pakete werden einfach vor die Tür gelegt, ohne dass man durch Klingeln benachrichtigt wird (egal ob man anwesend ist oder nicht) und man erhält im Nachgang eine Benachrichtigung per Mail, dass das Paket geliefert wurde. Zwar nicht als Door-to-Door-Lieferant hat Tamburi deswegen eine autarke Paketkästen-Lösung gefunden, ist damit seit 2019 auf über 700 zustellerneutrale Paketkästen gewachsen und bezeichnet sich nun als Scaleup. Seit April schreibt das Unternehmen schwarze Zahlen.

Tamburi: Autarke Paketkästen

Das System von Tamburi besteht aus schmalen, modular erweiterbaren und autarken Paketkästen, die ohne Fundament oder Kabelanbindung auskommen und sich flexibel in dicht bebauten Gebieten – nahe bei den Empfänger:innen – einfügen können.

Die Standorte werden in enger Kooperation mit Wohnungsgesellschaften, Kommunen und weiteren Partnern betrieben. Tamburi-Kästen sind dabei zustellerneutral, also offen für alle Lieferdienste, lassen sich unkompliziert auf- und abbauen und benötigen keine dauerhaften baulichen Eingriffe, heißt es per Aussendung.

Standardmodul mit 17 Fächern

Ein Standardmodul bietet 17 Fächer in verschiedenen Größen, die nach eigenen Angaben über 90 Prozent aller Pakete abdecken. Ergänzend dazu betreibt das Unternehmen an großen Bahnhöfen Multifunktions-Locker, die sowohl für Gepäck als auch für Pakete genutzt werden können.

Als Erfolgsgeheimnis gibt Tamburi an, dass man von Beginn an kapitalschonend gewachsen sei, „finanziert und geführt von nachhaltig agierenden Unternehmern. Mit einem kleinen, schlagkräftigen Team konnte sich das Unternehmen in einem von Konzernen dominierten Markt erfolgreich etablieren und nachhaltig profitabel positionieren.“

Tamburi: Internationale Expansion geplant

Paul Brandstätter, Co-Founder und Mehrheitseigentümer dazu: „Tamburi kann mit weniger Kapital schneller dichtere Netze errichten als andere. Damit machen wir den Paketempfang und -versand nicht nur komfortabler und effizienter, sondern auch nachhaltiger.“

Für die kommenden Jahre plant Tamburi weiteres organisches Wachstum und ist zur Beschleunigung des Netzausbaus auch offen für Investor:innen. Es würden zudem Zusagen für eine vierstellige Zahl neuer Standorte vorliegen, an denen Tamburi nach und nach Paketkästen in Betrieb nehmen werde. Neben einer flächendeckenden Verdichtung in Österreich stehen auch erste internationale Märkte im Fokus, wie es heißt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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