12.01.2026
FINANZIERUNG

Talents&Company holt sich hohes sechsstelliges Investment – u.a. von Gschwandtner

Talents&Company holt ein hohes sechsstelliges Investment und plant die Expansion im DACH-Raum. Wir haben mit Gründer und CEO Mario Derntl über Wachstum aus dem Cashflow, Ausbildungsqualität und die nächsten Schritte gesprochen.
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(c) Talents&Company

Lehrlingsmangel, steigende Abbruchquoten und wachsende Kosten stellen die berufliche Ausbildung zunehmend vor strukturelle Probleme. Viele Betriebe stehen vor der Herausforderung, Ausbildung nicht nur organisatorisch, sondern auch qualitativ weiterzuentwickeln – oft ohne zusätzliche Ressourcen. Genau an diesem Punkt setzt das Linzer EdTech-Startup Talents&Company an, das von Mario Derntl gegründet wurde und 2023 an den Start ging (brutkasten berichtete).

Finanzierung für Talents&Company

Das Unternehmen hat laut Derntl nun eine Finanzierungsrunde im „hohen sechsstelligen Bereich“ abgeschlossen. Angeführt wird die Runde von der VGW Beteiligungs GmbH aus Linz. Darüber hinaus beteiligen sich die Business Angels Kambis Kohansal und Firas Saedaddin sowie die WH Invest. Auch Florian Gschwandtner, der bereits in einer frühen Phase als Investor an Bord war, beteiligt sich an der Runde.

„Talents&Company adressiert ein Thema, das für den Wirtschaftsstandort enorm wichtig ist – und tut das mit Klarheit, Energie und einem starken Team. Dass ich mich erneut beteilige, ist Ausdruck meines Vertrauens in die Vision und in die Fähigkeit des Unternehmens, diese auch umzusetzen“, sagt Gschwandtner.

Umsatzsteigerung von 50 Prozent

„Wir waren seit dem Frühjahr 2025 cashflow-positiv“, sagt Co-Founder und CEO Mario Derntl gegenüber brutkasten. Das Unternehmen habe sich über eine Mischung aus wiederkehrenden Umsätzen und Projektgeschäft selbst tragen können. Im vergangenen Jahr steigerte Talents&Company den Umsatz um rund 55 Prozent und zählt mittlerweile etwa 120 Kunden.

„Das jüngste Investment ist keine klassische Runway-Verlängerung, sondern eine klare Wachstumsfinanzierung“, so Derntl. Auch für die Investoren sei entscheidend gewesen, dass das Unternehmen wirtschaftlich stabil aufgestellt ist. Gerade Family Offices hätten zuletzt gezielt nach cashflow-positiven Unternehmen gesucht, die Wachstum aus einer soliden Basis heraus verfolgen.

Digitale Infrastruktur für Ausbildungsbetriebe

Talents&Company versteht sich nicht als klassische Recruiting-Plattform, sondern als digitaler Infrastruktur-Anbieter für Ausbildungsbetriebe. Ziel ist es, Unternehmen entlang des gesamten Ausbildungszyklus zu begleiten – von der Gewinnung junger Talente bis zu deren langfristiger Bindung. Zu den Kunden zählen große Industriebetriebe wie Miba, Siemens, OMV, Plasser & Theurer, Fill, Verbund und Uniqa, ebenso wie zahlreiche Gewerbe- und Handwerksbetriebe aus ganz Österreich.

Ein zentraler Baustein ist der Einsatz von KI-gestützten Systemen. Diese analysieren interne Daten von Ausbildungsbetrieben und verknüpfen sie mit einem eigens aufgebauten Wissens- und Methodenpool. Daraus entstehen konkrete Handlungsempfehlungen – etwa zur Organisation der Ausbildung, zur Führungsqualität oder zu Maßnahmen zur Bindung von Lehrlingen. „Wir sind keine Recruiting-Lösung“, betont Derntl. „Unser Anspruch ist es, Unternehmen strukturiert dabei zu unterstützen, Ausbildung wirksam und nachhaltig zu gestalten.“

Die Expansionspläne

Neben der Weiterentwicklung des Produkts steht für 2026 die Expansion im DACH-Raum im Fokus. Der deutsche Markt für berufliche Ausbildung sei rund zwölfmal so groß wie der österreichische, erklärt Derntl. Der Markteintritt ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Zunächst will sich Talents&Company auf industriestarke Regionen wie Süddeutschland sowie ausgewählte Ballungsräume konzentrieren. Das Produkt sei von Beginn an als DACH-Lösung konzipiert und lasse sich gut auf vergleichbare Ausbildungssysteme übertragen.

Parallel dazu plant das Unternehmen den weiteren Ausbau des Teams. Aktuell beschäftigt Talents&Company sieben Mitarbeitende; zusätzliche Positionen in der Softwareentwicklung und im Vertrieb sollen folgen. Zudem wurde die Führung erweitert: Seit Dezember 2025 ist Christoph Shawa, Co-Founder und COO, neben Mario Derntl und Fabian Dopler ebenfalls Teil der Geschäftsführung von Talents & Company.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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