23.07.2018

TalentLoop: Startup aus OÖ entwickelt digitalen Persönlichkeitscoach

Startup-Portrait. Innoviduum aus Oberösterreich hat einen "digitalen Coach" entwickelt, der mittels positivem Feedback und Reflexionsanreizen nicht nur Effizienz, sondern auch Zufriedenheit der NutzerInnen steigern will.
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Innoviduum
(c) Innoviduum. Das Team des oberösterreichischen Startups.

In unserer hochspezialisierten Gesellschaft ist es schwer, den Überblick zu behalten die richtige Berufung für sich zu finden. Markus Pollhamer, CEO von Innoviduum, hätte es sehr begrüßt, wenn ihm als Jugendlicher ein Coach wertvolles Feedback zu eigenen Interessen und Talenten gegeben hätte. Später hat er den nötigen Schubs noch bekommen, um sich von seinem früheren Job, mit dem er unzufrieden war, zu trennen. Er wollte etwas erschaffen, dass anderen diesen Schubs gibt und hat sich auf die Suche nach Co-Foundern gemacht: „Alle fünf GründerInnen kommen aus dem Freundes- bzw. Kollegenkreis. Auch wenn man mit Freunden gründet, läuft nicht immer alles glatt. Es ist aber ein Geschenk mit Menschen zu arbeiten, die man gerne hat“, erzählt Anna Pollhamer, Verantwortliche für Training & Development bei Innoviduum.

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TalentLoop: Plattform für die persönliche Weiterentwicklung mit Feedback von FreundInnen

TalentLoop ist ein digitaler Coach, der Usern dabei helfen soll, die eigenen Stärken zu erkennen, zu aktivieren und zu nutzen. „Besonders spannend dabei ist, dass auch Freunde, Familie und Kollegen eingebunden werden. Sie geben wertvolle, positive Rückmeldungen zur eigenen Persönlichkeit“, erklärt Anna Pollhamer. Dafür wurden verschiedene Methoden aus dem Coaching und dem Achtsamkeitstraining in einer Web-Technologie kombiniert, um Menschen oder Organisationen bei der Entfaltung ihres Potentials zu begleiten. Der Coach soll den User zur richtigen Zeit mit den richtigen Fragen konfrontieren und ihn so aus verschiedenen Blickwinkeln zur Reflexion über sich selbst bringen. Dadurch soll nicht nur die Effizienz und der Erfolg gesteigert werden, sondern auch die Zufriedenheit und die Erfüllung.

Anna Pollhamer erinnert sich an Feedback einer Kundin: „Ein besonders schöner Moment war, als uns eine Userin gesagt hat, dass ihr ein Blick auf TalentLoop hilft, wenn es ihr nicht so gut geht und sie an sich selbst zweifelt. Denn dort sieht sie auf einen Blick, was in ihr steckt, was sie gut kann und was auch ihre Familie, ihre Freunde und Kollegen an ihr schätzen. Das baut sie auf und schenkt ihr Mut, wenn es einmal etwas schwieriger ist.“ Besonders in einer Gesellschaft, in der häufig „nicht geschimpft ist genug gelobt“ gelte, sei dies wichtig.

Beratung für private NutzerInnen und für Unternehmen

„TalentLoop basiert auf einem Freemiummodell. Die Premiumversion kostet 48 Euro pro Jahr“, erklärt Anna Pollhamer. Für zahlende User erweitert sich der Funktionsumfang unter anderem durch eine Entscheidungshilfe, die bei der Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse hilft. Auch gibt es einen detaillierten Report über die eigenen Talente, in dem alle Ergebnisse in strukturierter Form einsehbar sind. „Für Unternehmen bieten wir TalentLoop auch in Verbindung mit Dienstleistungen an. In eigens entwickelten Stärken-Programmen wird der Einsatz des digitalen Tools TalentLoop mit einer Begleitung durch Innoviduum kombiniert. Momentan erwirtschaften wir 85 Prozent der Umsätze mit Dienstleistungen und 15 Prozent mit der Web-Applikation. Ziel ist es, dass sich dieses Verhältnis der Umsätze innerhalb der nächsten 3 Jahre umkehrt und die Umsätze durch den WebApp Verkauf steigen“, so Anna Pollhamer weiter. Die Unternehmen erreicht das Startup am besten über den direkten Vertriebskanal. Neue User möchte man mittels Social Media Kampagnen und durch Empfehlungen generieren.

Internationale Expansion geplant

In Zukunft möchte sich das Startup vor allem im Bereich der Mitarbeiterentwicklung etablieren. Aber auch im privaten Bereich der User möchte man sich noch stärker aufstellen. Anna Pollhamer meint: „Das Bewusstsein über die eigenen Stärken und die Nutzung der individuellen Potenziale ist ein Thema, das jeden Menschen im Laufe des Lebens trifft. Speziell dann, wenn eine berufliche Neu- oder Umorientierung ansteht. Darüber hinaus entsteht rund um den Umgang mit ‚weichen‘ personenbezogenen Daten ein neuer Markt. Unsere Erfahrungen können wir als langfristigen Wettbewerbsvorteil dann bestmöglich nutzen, wenn wir auch technologisch dranbleiben. Ziel ist es also, das System immer intelligenter zu machen.“ Außerdem sei für dieses Jahr noch der Launch einer englischen Version geplant. So könne in einem Zeithorizont von zwei Jahren die internationale Expansion starten.

„Vor allem viel über uns selbst gelernt“

Anna Pollhamer erzählt, dass der Gründungsprozess, und alles was damit verbunden war, auch viel zur persönlichen Entwicklung des Teams beigetragen habe: „Neben den ganzen Erfahrungen und Learnings rund um Unternehmensgründung, Förderlandschaft, Geschäftsmodell, etc. haben wir vor allem viel über uns selbst gelernt. Ein Startup zu gründen und aufzuziehen verlangt einem Team sehr viel ab. Da erkennt man schnell wo Grenzen liegen, aber auch dass sich diese oft auch verschieben und überwinden lassen. Beharrlichkeit und die Überzeugung etwas wertvolles beizutragen hat uns bisher stets weitergebracht.“ (Ober)Österreich sei zudem für sie auch das richtige Gründerland gewesen. Insbesondere die Entwicklung der letzten Jahre sei sehr positiv verlaufen. Im Speziellen seien starke Partner wie tech2b  und Akostart hervorzuheben, die sehr viel Unterstützung geboten hätten.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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