17.02.2025
INVESTMENT

Talentir: Wiener FinTech sichert sich Millionen-Investment nach erfolgreichem Pivot

Beim Wiener Startup Talentir hat sich in den letzten Wochen viel getan. Von einem Stock Market für YouTube-Videos entwickelte sich das Startup zu einem FinTech, das sich auf Payment Services für die Kreativbranche spezialisiert. Dafür sicherte es sich ein Millionen-Investment. Wie der Pivot gelang und wie das neue Geschäftsmodell aussieht, verrät Co-Founder und CEO Lukas Steiner im Gespräch mit brutkasten.
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Die beiden Talentir-Founder Lukas Sticksel-Steiner und Johannes Kares
Die beiden Talentir-Founder Lukas Steiner und Johannes Kares | © Oliver Jiszda

Auszahlungsprozesse für Creator auf YouTube sind oft umständlich: monatliche Zahlungen, keine Rechteverwaltung und hohe Gebühren durch Mittelsmänner. Das Wiener Startup Talentir will das nun grundlegend ändern. Durch die direkte Anbindung an YouTube und den Einsatz von Stablecoins ermöglicht das Startup Echtzeit-Auszahlungen, automatisierte Advances und eine transparente Kostenstruktur. Mit dieser Lösung positioniert sich Talentir als globaler Player in der Creator-Finanzierung.

Dafür sicherte sich das Unternehmen ein siebenstelliges Seed-Investment. Die Seed-Runde kam laut Steiner schnell zustande, mit Beteiligung vieler Investoren aus der Pre-Seed-Runde, darunter Blockchain Founders Capital, CV VC aus der Schweiz und Noia Capital. Das frische Kapital eröffnet neue Wachstumschancen und soll die Skalierung des Geschäftsmodells weiter vorantreiben.

Creator bekommen Zinsen auf das erwirtschaftete Kapital

Das aktuelle Produkt von Talentir ist eine Payment-Plattform, die Auszahlungsprobleme für Kreative – insbesondere auf Plattformen wie YouTube – löst. „Wir werden als erster Player weltweit unseren Kundinnen ermöglichen, ohne Zutun Zinsen auf das erwirtschaftete Kapital von YouTube zu bekommen – alles an einem Ort“, sagt Co-Founder und CTO Johannes Kares.

Von Anfang an setzte Talentir auf Blockchain-Technologie: „Wir sind at heart und in unserem Core ein Krypto-Produkt“. Ein eigenes Yielding-Protokoll soll es Creator nun ermöglichen, größere YouTube-Einnahmen bei Talentir zu parken und darauf Zinsen zu erhalten. Diese Lösung eröffne seinen Kunden „Zinsen im aktuellen Umfeld von 10 bis 15 Prozent zu generieren“, sagt CEO Lukas Steiner im Gespräch mit brutkasten.

Talentir-CEO Lukas Steiner im Videotalk

Talentir ermöglicht „weltweit günstigsten“ Mikrokredit

Traditionelle Auszahlungssysteme von Plattformen wie YouTube zahlen Werbeeinnahmen nur einmal im Monat und an eine einzige Stelle aus. Dies führt zu Verzögerungen und erschwert die sofortige Verfügbarkeit von Geld. Besonders problematisch ist das für Creator, da sie meist schnell auf Mittel zugreifen müssen. Auch für dieses Problem stellt Talentir eine Lösung bereit.

Um sekündliche Auszahlungen in Echtzeit zu gewähren, entwickelte Talentir ein eigenes System, das keine administrativen Hürden im Auszahlungsprozess verspricht. „Statt Wochen zu warten, ermöglichen wir die weltweit günstigsten ‘Mikro Advances’ – voll automatisiert über ein eigens dafür gebautes ‘Advance-Protocol’ auszugeben“, erklärt Kares.

Durch Talentir könnten Milliarden eingespart werden

Üblicherweise landen in der Creator-Branche oft 30 bis 40 Prozent der Einnahmen bei Mittelsmännern. Talentir will dies ändern und verspricht, als erstes Multi-Channel-Network (MCN) weltweit die Gebühren für „lebenswichtige Features“ auf null Prozent zu senken. Laut Steiner könnten dadurch künftig Milliarden an Kosten eingespart werden.

Um grenzüberschreitende Transaktionen effizienter zu gestalten, setzt Talentir auf Stablecoins – digitale Währungen, die an klassische Fiat-Währungen gekoppelt sind. „Für unsere Kund*innen in Afrika, Indien, Argentinien, Brasilien und Co. bedeutet das nicht nur schnellere und günstigere Überweisungen, sondern auch erstmals eine finanzielle Planungssicherheit“, so Steiner. „Die Kryptobranche nimmt wieder Fahrt auf, und Stablecoins werden nicht mehr wegzudenken sein, schon gar nicht aus der Creative Industry“.

Entstehung der neuen Produktidee

Talentir startete 2022 mit einer etwas anderen Geschäftsidee: YouTube-Videos in handelbare Assets verwandeln. Retail-Investoren konnten in YouTube-Videos investieren und erhielten einen Anteil an den Werbeeinnahmen, die ein Video generierte. Dafür sicherte sich das Startup 2023 sogar ein Millioneninvestment. Unter den Investoren waren unter anderem Bitpanda-CEO Eric Demuth und Storebox-Gründer Johannes Braith (brutkasten berichtete).

Um die Geldverteilung damals möglichst genau zu steuern, entwickelte das Team ein automatisiertes System. „Wir haben gar nicht gewusst, dass wir ein mächtiges Backend gebaut haben, das eigentlich für dieses ganze Rechte-Management, Split-Payments einfach perfekt geschaffen ist“, sagt Steiner. Erst an diesem Punkt wurde ihm bewusst, „dass wir die Geldverteilung für Creative Assets besser können als die meisten auf diesem Planeten“. So entstand die neue Produktidee von Talentir – und schließlich der Pivot.

„Haben ab Pivot gewusst, dass das Produkt funktioniert“

Im Gespräch mit brutkasten gibt Steiner aber offen zu: „Man muss auch ehrlicherweise sagen: Das Marktplatzsystem, das wir damals an den Tag gelegt haben, ist auch nicht so durchgestartet, wie wir uns das gedacht haben. Aber ich glaube, jedes Startup muss einmal so richtig kurz vor dem Scheitern sein, um nachher dann wirklich wie der Phönix aus der Asche zu fallen“.

Der Pivot markierte für Talentir einen entscheidenden Schritt in eine neue Richtung. „Wir haben ab dem Pivot gewusst, dass das Produkt funktioniert, dass wir eine Zielgruppe haben. Und von dem Zeitpunkt an, wo wir gewusst haben, dass wir den Sales replizieren können, ist es dann relativ schnell klar gewesen: Wenn wir jetzt noch mehr Öl ins Feuer gießen, dann geht es natürlich noch schneller“, sagt Steiner.

„Ziel für Ende des Jahres ist, dass wir zu One Million MRR kommen“

Momentan steht Talentir noch am Anfang seiner neuen Reise. Trotzdem hat das Startup bereits einiges vorzuweisen: Das verwaltete Vermögen habe sich vertausendfacht, verrät Steiner. „Wir haben uns jetzt auch weiterentwickelt, so dass es nicht nur YouTube alleine ist, sondern die Tech, die wir gebaut haben, findet jetzt auch Anklang bei vielen Influencer-Agenturen“, so Steiner.

Ein wesentlicher Faktor für den bisherigen Erfolg des Startups ist die enge Verbindung zu den Kunden. „Was wir von Anfang an richtig gemacht haben, ist, dass wir Sales einfach nie ausgelagert haben. Wir haben immer zugehört. Sonst programmierst du immer irgendwie an deiner Zielgruppe vorbei. Aber du brauchst halt einfach diesen Layer of Trust, dass die Leute sehen, hey, das funktioniert“, verrät Steiner.

Künftig möchte Talentir weiterhin stark wachsen – und das Startup hat sich dabei ein besonders ambitioniertes Ziel gesetzt: „Ziel für Ende des Jahres ist, dass wir zu One Million MRR (Monthly Recurring Revenue) kommen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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