25.07.2023

Talentir: Wiener Startup präsentiert britischen Musikvertrieb Cygnus als strategischen Partner

Die Plattform des auf Revenue-Sharing bei YouTube-Videos spezialisierten Blockchain-Fintechs Talentir ist vergangene Woche mit seiner Beta-Phase gestartet. Nun präsentierte das Unternehmen einen britischen Musikvertrieb als Partner.
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Die beiden Talentir-Founder Lukas Sticksel-Steiner und Johannes Kares
Die beiden Talentir-Founder Lukas Steiner und Johannes Kares | © Oliver Jiszda

Das auf Revenue-Sharing bei YouTube-Videos spezialisierte Unternehmen Talentir rund um die beiden Gründer Lukas Sticksel-Steiner und Johannes Kares hat bereits zum Start prominente Namen aus der heimischen Startup-Szene als Investoren gewonnen. Unter anderem sind Bitpanda-CEO Eric Demuth und Storebox-Gründer Johannes Braith bei dem Startup eingestiegen. Erst im April haben die Talentir-Founder das Millioneninvestment kommuniziert (brutkasten berichtete).

Vergangene Woche startete das Fintech mit Unternehmenssitzen in Wien und Zürich mit seiner Beta-Phase. Und nun gab Talentir auch schon seine erste strategische Partnerschaft bekannt – und zwar mit dem britischen Musikvertrieb Cygnus Music.

Dieser übernimmt künftig die Auswertung der Content-ID von YouTube, sodass Talentir genau zuteilen kann, was an die jeweiligen Künstler:innen, Rechtinhaber:innen und Investor:innen geht, wie das Unternehmen auf brutkasten-Anfrage erläuterte. So könne garantiert werden, dass die Zahlungen jeweils exakt erfolgen.

Rechte an Videos werden handelbar und ermöglichen Revenue-Sharing

Grundsätzlich funktioniert die Talentir-Plattform so: YouTube-Videos generieren ab einer gewissen Streaminganzahl Geld. Über die Plattform können die Rechte dieser Videos dann gehandelt werden. Die Folge: Content-Creator:innen können so beispielsweise zukünftige Einnahmen anteilig oder komplett an Fans oder auch Investor:innen verkaufen.

Technisch ermöglicht wird dies über Smart Contracts, die auf der Ethereum-Skalierungslösung Arbitrum laufen. Gegenüber der eigentlichen Ethereum-Blockchain bietet dies den Vorteil deutlich niedrigerer Transaktionsgebühren. Auf den Start der Beta-Phase in der Vorwoche soll im September der Vollbetrieb der Plattform folgen, wie brutkasten aus dem Unternehmen erfuhr.

„Die Partnerschaft mit Cygnus Music bringt einen zusätzlichen Mehrwert für Talentirs Plattform. Der Ruf von Cygnus Music, innovative Label-Tools und einen hervorragenden Kundensupport anzubieten, ergänzt die Vision von Talentir“, kommentiert Talentir-CEO Lukas Steiner-Sticksel die Partnerschaft. Lewis Sinclair, Gründer und Geschäftsführer von Cygnus Music, wiederum sagt: „Die Zusammenarbeit mit Talentir ermöglicht es uns, die Grenzen des Eigentums und des Vertriebs von Musikvideos zu erweitern, wovon Künstler und Fans gleichermaßen profitieren“.


Aus dem Archiv: Millioneninvestment für Talentir – Cofounder Lukas Sticksel-Steiner im Talk (April 2023)

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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