24.05.2018

Talent Garden Vienna: startup300 steigt ein, Standort fixiert

Fast eineinhalb Jahre nach dem ersten Announcement verkündet das italienische Netzwerk Talent Garden weitere Schritte für den Standort in Wien. startup300 hat sich mit 10,3 Prozent beteiligt. Insgesamt werden von Talent Garden drei Millionen Euro in den Standort investiert.
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Talent Garden Vienna und startup300
(c) Patrick Münnich: (vlnr.) Berhnhard Lehner (startup300), Martin Giesswein (Co-Founder Talent Garden Vienna), Rasa Ona (Talent Garden), Michael Eisler (startup300), Davide Dattoli (CEO Talent Garden), Max Lammer (Co-Founder Talent Garden Vienna) und Michael Altrichter (startup300)

Lange wurde gesucht – inzwischen wurde der passende Standort gefunden. Das italienische Startup-Campus-Netzwerk Talent Garden zieht in die Liechtensteinstraße 111-115 im neunten Bezirk in Wien (Nähe Franz Josefs-Bahnhof und alte WU). Etwa 5000 Quadratmeter Fläche stehen dort in sechs Stockwerken zu Verfügung. Interessant: Dass es 5000 Quadratmeter im neunte Bezirk werden sollen, wurde bereits im ersten Announcement zu Talent Garden Vienna im Jänner 2017 verkündet. Damals war von einer Eröffnung „in einigen Monaten“ die Rede. Seitdem wurde mehrmals verschoben. Momentan plant man diese im Oktober oder November diesen Jahres. Die Umbauarbeiten liefen bereits auf Hochtouren, heißt es. Insgesamt rund drei Millionen Euro würde man in den Standort investieren.

+++ Archiv: Talent Garden: Wien bekommt 5.000 m² großen Startup-Campus +++

„Die oberösterreichische Community kommt endlich nach Wien“

Von Beginn an war die Raiffeisen Bank International (RBI) als Partner an Bord. Andere Corporate-Partner für das Projekt will man derzeit noch nicht nennen. Wohl aber einen weiteren Investor: Wie gestern verkündet wurde, steigt das Linzer Business Angel-Netzwerk startup300 mit 10,3 Prozent bei Talent Garden Vienna ein. „Die oberösterreichische Community kommt endlich nach Wien“, sagt Gründer Michael Eisler dazu im Brutkasten-Video-Interview. Es ist eine Aussage, die zum derzeitigen Expansionskurs passt. Erst vor wenigen Tagen wurde die Übernahme der JFDI GmbH, die hinter Pioneers steht, durch das Linzer Netzwerk bekanntgegeben. Talent Garden sieht Eisler als ein „Roaming-Konzept“. Es ermögliche startup300 und allen Beteiligten, das Netzwerk in ganz Europa und darüber hinaus zu nutzen.

Video-Interview zur Beteiligung durch startup300 und den Plänen für Talent Garden

„Können gar nicht genug Spaces haben“

Von einer Konkurrenz zum Wiener Hub weXelerate will man da wie dort nichts wissen. „Wir können gar nicht genug Spaces haben. Und jeder davon hat seine Eigenheiten“, sagt Martin Giesswein. Gemeinsam mit Max Lammer leitet er als Co-Founder seit mittlerweile zwei Jahren das Projekt „Talent Garden Vienna“. Und er führt diese „Eigenheit“ beziehungsweise die Abgrenzung zu weXelerate aus: „Wir sind kein Accelerator. Bei uns steht die Community an erster Stelle. Auch bei unseren Umsätzen sind wir auf Membership Fees angewiesen“. Talent Garden sei ein großer Co-Working-Space, aber eben mehr als das.

„Innovation School“ und „Community Café“ im Talent Garden Vienna

So wird es im Wiener Campus, wie auch an den anderen 22 Standorten in sieben Ländern (Albanien, Dänemark, Irland, Italien, Litauen, Rumänien, Spanien) eine „Innovation School“ geben. Ein öffentliches „Community Café“ soll für weitere Vernetzung sorgen. „Die Idee ist, dass sich die ganze Community, die sich etwa jetzt am Pioneers trifft, dann auf einer täglichen Basis treffen kann“, sagt Davide Dattoli, Co-Founder und CEO von Talent Garden. Angezogen werden sollen mit dem Konzept aber nicht nur Startups. „Nur rund 25 Prozent der Members an den anderen Standorten sind Startups“, erklärt Giesswein. Es ginge auch um EPUs, KMUs und „alle innovativen Player“. Momentan sind übrigens zwei Führungspositionen ausgeschrieben.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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