10.10.2022

Tailor & Fish: Katharina Schneider gründet Unternehmensberatung für Health-Startups

Im brutkasten-Interview erklären Katharina Schneider und Renate Krüger-Fischer, wie sie in ihrer neuen Unternehmensberatungsgesellschaft Tailor & Fish zusammenarbeiten. Zudem verrät Schneider, was ihr bisher bestes Investment bei 2min2mio war.
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Katharina Schneider und Renate Krüger-Fischer gründen eine Unternehmensberatungsgesellschaft für Unternehmer, Start-ups und Investoren. (c) Tailor & Fish GmbH

Erst vor wenigen Tagen als Business Angel of the Year ausgezeichnet, startet Katharina Schneider nun schon mit ihrem neuen Unternehmen durch. Gemeinsam mit Renate Krüger-Fischer, Unternehmensberaterin und ehemalige Landesparteiobfrau des Teams Stronach in Niederösterreich, gründete die 2Min2Mio-Investorin im Sommer dieses Jahres die Tailor & Fish Unternehmensberatung. Dabei fokussieren die beiden Geschäftsführerinnen auf Innovationen im Gesundheitsbereich. Dabei erhalten Startups sowohl Unterstützung, als auch Investments für ihre Entwicklung. Von der Ideen- und Evaluierungsphase über den Proof of Concept bis hin zur Skalierung und einem möglichen Exit – das Duo nutzt seine jahrzehntelange Erfahrung als Gründerinnen von zahlreichen Startups sowie dem Mediashop und stellt sein Know-how und Kontakte für junge Founder:innen zur Verfügung. Dabei liegt ihr Schwerpunkt auf Frühphasen-Investitionen in Innovationen rund um die Themen E-Health, psychische Gesundheit und Wellness, Biotechnologie, Pharmakogenetik und verwandte Lifestyle-Themen. 

Im brutkasten Interview erzählen Schneider und Krüger-Fischer, wie die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführerinnen läuft, wie sie ihre Aufgaben aufteilen und nach welchen Kriterien sie ihre Investments tätigen. Zudem erklärt die 2 Minuten 2 Millionen Investorin Katharina Schneider, wie sie sich als Business Angel in einer männerdominierten Welt durchgekämpft hat und was ihr bestes Investment bisher war. 

Sie haben Tailor & Fish Ende Juli 2022 gegründet. Wie ist die Zusammenarbeit als Co-Founderinnen bisher gelaufen? Wie habt ihr euch die Arbeit aufgeteilt? Die Frau Schneider war sehr intensiv als Investorin tätig – ist die Aufteilung immer gut gelungen?

Renate Krüger-Fischer: Ich glaube, wir sind ein sehr gutes Beispiel, wie die Zusammenarbeit von zwei Gründerinnen, die auch sehr stark sind, funktionieren kann. Und das schätze ich auch besonders. Wir haben einen sehr direkten Austausch und sind auch auf einer Ebene. Wir haben sehr viel Erfahrung, die wir von all den Jahren einbringen und können dadurch sehr rasch entscheiden, ob eine Idee wirklich Business tauglich ist. Da stellt man Fragen wie: Hat das eine Zukunft oder bleibt es eine Idee, die man noch mehr entwickeln muss, um es dann zu einer Marktreife zu führen?  

Wie läuft der Prozess ab? Bringt die Frau Schneider die Ideen oder Gründerinnen, in die sie investieren oder unterstützen wollen? Wie läuft da die Zusammenarbeit ab?

Katharina Schneider: Wir haben natürlich beide unsere Netzwerke. Das bin nicht ich alleine, die Leads bringt, sondern auch Renate hat ein riesengroßes Netzwerk, auch aus ihren jahrzehntelangen Erfahrungen. Grundsätzlich ist es so, dass wir uns Schwerpunkte gesetzt haben, wo wir sagen, da wissen wir, dass wir unterstützen können, da haben wir unser Know-how, da haben wir die Infrastruktur, da glauben wir an die Zukunft, da haben wir eine Vision. Und auf der anderen Seite teilen wir uns dann auf. Wer übernimmt welche Leads, wer übernimmt welche Arbeit? Jeder von uns hat natürlich Schwerpunkte und das leben wir. Also das, was eine gut kann, das macht sie verstärkt. Und das, was die andere nicht gut kann, macht die andere. 

Sie haben schon angesprochen, dass sie mit Tailor & Fish vermehrt in Health-Tech Startups investieren. Wonach suchen sie genau? Wie schaut Ihr Produktportfolio aus?  

Renate Krüger-Fischer: So genau kann man das nicht eingrenzen, denn das würde bedeuten, dass man Innovationen schon etwas vorwegnimmt. Der Schwerpunkt liegt aktuell auf Innovationen im Gesundheitsbereich. Das kann aber auch ein Medizinprodukt sein, das vielleicht nur sehr oberflächlich wirkt, wie zum Beispiel eine Creme. Das kann aber natürlich auch ein absolutes Hightech-Produkt in diesem Segment sein, das schließen wir nicht aus. Aber der Fokus liegt definitiv auf Innovationen im Gesundheitsbereich und angeschlossenen Lifestyle-Themen, wo auch die Beauty-Branche dazugehört. Ein unglaublicher Wachstumsmarkt, wo permanent Innovationen geschehen. 

Sie sind beide weibliche Unternehmerinnen. Wie unterstützen sie denn selbst andere weibliche Unternehmerinnen und Founderinnen?

Katharina Schneider: Frauen zu unterstützen ist natürlich immer eines meiner wichtigsten Themen gewesen und auch in Zukunft ist es gemeinsam ein wichtiges Thema, das wir unterstützen wollen. Weil wir den Frauen die Möglichkeit geben möchten, ihnen den Mut machen wollen, den Schritt zum Unternehmertum zu wagen. Und ich sage immer dazu – wenn man ein Startup gründet oder ins Unternehmertum geht, muss nicht immer das Ziel sein, ein Unicorn zu werden oder an die Börse zu gehen, sondern es reicht, wenn ich sage, ich habe eine Leidenschaft und dieser gehe ich nach.

Renate Krüger-Fischer: Ich glaube, es ist so, dass Frauen sich gegenüber anderen Frauen viel leichter bei gewissen Startup-Themen anders öffnen und anders präsentieren, als wenn sie einem rein männlichem Board gegenüber stehen. Und ich glaube, aufgrund dessen sind einfach gewisse Innovationen oder gewisse Projekte, die an uns herangetragen werden, ganz natürlich oder selbstverständlich. Und das ist etwas, da bieten wir natürlich eine offene Türe dafür. Aber das hat nichts mit der Geschlechterrolle zu tun, sondern ich denke, wenn man ein Frauenprodukt hat ist es leichter zu erklären, worum es in diesem Business geht. 

Frau Schneider, sie sind ja Unternehmerin und Investorin. Sie haben vor kurzem bekannt gemacht, dass sie die Geschäftsführung ihres Medienshops abgeben und als Vollzeit-Investorin weitermachen möchten. Wie unterstützen sie Gründerinnen und Startups, in die sie investieren?  

Katharina Schneider: Grundsätzlich investiere ich ganz selten reine Cash-Investments, sondern meistens ist es eine Kombination, wo ich auch mein Know-how beitragen und die Startups weiterentwickeln kann. Thematisch ist es so, dass ein Bereich Innovationen im Consumer Bereich fokussiert, die natürlich auch für die Mediashop-Gruppe interessant sind. Und auf der anderen Seite das, was wir mit Renate gemeinsam machen – Tailor & Fisch, wo wir in den Digital Health und Mental Health Bereich einsteigen und unser bestehendes Portfolio ausbauen. 

Warum wurde beim Business Angel of the Year Award extra eine Frauenkategorie eingeführt? Kann eine Frau denn nicht, ohne dass eine neue Kategorie angeführt werden muss, als Business Angel diesen Award gewinnen?

Im Leistungssport und im Spitzensport gibt es auch immer Kategorien -Männer und Frauen. Deswegen finde ich es nicht schlimm, wenn das beim Business Angel Award auch der Fall ist, dass es zwei verschiedene Kategorien gibt.  

Wie haben sie sich denn in dieser männerdominierten Welt als weibliche Business Angel durchgekämpft? 

Ich muss ehrlich sagen, ich habe nie den Unterschied gemerkt, dass die anderen Männer sind und ich eine Frau. Ich habe einfach meine Leidenschaft gelebt, meine Arbeit und meine Projekte gemacht. Ich habe da nie einen Gender-Unterschied gesehen. Ich bin da einfach reingewachsen,  habe immer mit Männern zu tun gehabt und ich habe nie ein Problem damit gehabt, weil wir sind Menschen und im Team sind wir stark, vor allem wenn wir gemischte Teams sind. Das ist das, was uns wirklich stark macht. 

Was war bisher ihr bestes Investment, das sie bei 2 Minuten 2 Millionen getätigt haben?

Das beste Investment war bis jetzt Permedio. Da geht es um personalisierte Medizin. Das sind genetische Analysen, um festzustellen, ob die Medikamente, die man einnimmt, wirken. Prüft auch die Verträglichkeit und die Wechselwirkungen. Und das ist eine digitale Plattform, die ganz stark auch im Bereich Telemedizin Home-Care und Home-Tests anbietet. Das war mit Abstand das interessanteste Investment und das ist auch eines, um das wir eine gewisse Welt aufbauen. 

Und gibt es Investments, die sie bereuen, die sie im Rahmen des zwei Minuten 2 Millionen Shows getätigt haben?

Bereuen tue ich nichts, weil man daraus lernt. Aber natürlich ist es bei Investments immer so, dass ein Risiko besteht und dass man einen gewissen Prozentsatz von Investments auch abschreibt. Das ist normal. Aber dennoch nichts, was man bereut, sondern man lernt viel davon.  

Was wird aus den Kooperationsverträgen, wo sie nicht direkt ein Investment tätigen aber anbieten, dass die Vermarktung über ihren Medienshop durchgeführt wird? Investieren sie danach auch in diese Startups. Wie läuft das ab?  

Das ist unterschiedlich. Es kommt auch sehr stark darauf an, wie weit das Startup ist. Wir haben immer wieder die Situation, dass Gründer kommen, die eine Idee haben und wenn es gut geht einen Prototypen, mehr nicht. Und da ist es so, dass wir in unserem Media Shop ein Know-how haben, das weit größer ist als das Know-how dieses Gründers. Also in dem Fall sind es dann Kooperationsvereinbarungen, wo der Gründer für jedes verkaufte Stück zum Beispiel eine Provision bekommt. Das ist natürlich für viele Erfinder interessant, denn es gibt ganz viele, die haben ein Idee oder Produkt, wollen aber kein Unternehmer werden. So würden die aber mit ihrem Produkt nicht weiterkommen. Und wenn wir aber die Entwicklung und den Vertrieb über unseren Media Shop übernehmen, ist es natürlich eine super Gelegenheit für den Erfinder. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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