31.07.2025
INVESTMENT

Grazer Startup Taceo erhält 5,5 Mio. Dollar für Datenschutz-Technologie

Das Grazer Tech-Startup Taceo konnte bereits einige Akteur:innen aus der internationalen Krypto- und Tech-Szene von seinem Produkt überzeugen - darunter auch OpenAI-CEO Sam Altman. In einer aktuellen Seed-Finanzierungsrunde sicherte sich das Unternehmen nun ein Investment in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar.
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Das Taceo-Founderteam | © Taceo

Taceo wurde 2022 als Spin-off der Technischen Universität Graz und des KI-Forschungszentrums Know-Center gegründet. Im Fokus des Grazer Startups steht eine Technologie, die es ermöglicht, sensible Daten organisationsübergreifend zu verarbeiten, ohne sie offenzulegen. Laut Taceo lassen sich dadurch Datenschutzrisiken vollständig vermeiden.

Die Technologie kam bereits beim umstrittenen Projekt „World“ (früher „Wordcoin„) des OpenAI-CEOs Sam Altman zum Einsatz. Nun sicherte sich das Startup ein Investment von insgesamt 5,5 Millionen Euro.

Internationale Investoren

Angeführt wird die aktuelle Seed-Finanzierungsrunde vom US-Fonds Archetype VC. Weitere Beteiligte sind a16z CSX, Cyber.Fund, A.Capital Ventures, Polymorphic sowie mehrere nicht namentlich genannten Business Angels. a16z CSX hatte das Startup bereits im Vorjahr in seinen Blockchain-Accelerator in New York aufgenommen.

„Seit dem ersten Treffen – nach Lukas’ Vortrag zu coSNARKs in unserem Head Quarter (New York) – haben wir großes Vertrauen in das Team aufgebaut. Die Mission von Taceo ist extrem ambitioniert, und wir sind begeistert, Teil dieser Reise zu sein“, sagt Ash Egan, Gründer und General Partner bei Archetype, zum Investment.

Mit dem frischen Kapital plant Taceo den Ausbau von Team und Infrastruktur. Damit will man die eigene Technologie auch über die Blockchain-Branche hinaus nutzbar machen. Potenzielle Einsatzfelder sieht das Unternehmen unter anderem in den Bereichen digitale Identität, KI-gestützte Datenverarbeitung und im Finanzwesen.

Schutz der Privatsphäre

Im Mittelpunkt von Taceos Lösung steht die sogenannte „Private Shared State“-Infrastruktur. Sie ermöglicht es mehreren Parteien, verschlüsselte Daten gemeinsam zu nutzen und zu verarbeiten. Dabei sollen keine sensiblen Informationen offengelegt werden. So sollen beispielsweise persönliche oder geschäftskritische Daten wirtschaftlich genutzt werden können, während gleichzeitig die Privatsphäre gewahrt bleibt.

Anwendungen sind laut dem Unternehmen unter anderem in Banken, Krankenhäusern oder bei KI-Modellen denkbar – überall dort, wo mit sensiblen Daten gearbeitet wird. Gerade im Blockchain- und KI-Bereich, wo Datenschutzbedenken häufig sind, sieht Taceo ein großes Potenzial.

„Daten teilen, ohne sie preiszugeben – das galt lange als Widerspruch. Mit unserer Technologie machen wir genau das möglich. Damit legen wir den Grundstein für eine neue digitale Infrastruktur, die Privatsphäre, Vertrauen und Zusammenarbeit vereint. Gerade im Zeitalter von KI brauchen wir Lösungen, die nicht nur leistungsfähig, sondern auch verantwortungsvoll sind“, sagt Lukas Helminger, Co-Founder und CEO von Taceo.

Auftrag für Sam Altman

Einen prominenten internationalen Auftrag hatte das Grazer Startup bereits im Rahmen eines Projekts von OpenAI-CEO Sam Altman: Für dessen Unternehmen World (ehemals Worldcoin) entwickelte Taceo eine Iris-Matching-Software zur Registrierung im World-Netzwerk. „Dabei bleiben die biometrischen Daten von über 14 Millionen Personen vollständig verschlüsselt – auch für World selbst“, betont das Unternehmen.

„Taceos Technologie hat uns geholfen, eines der größten datenschutzfreundlichen Systeme im Kryptobereich zu entwickeln – keine andere Lösung konnte diese Skalierung und Geschwindigkeit erreichen“, so Philipp Sippl, Vorstandsmitglied bei World.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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