17.09.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Sysparency: Linzer JKU-Spin-Off entwickelte KI-basierten SAP-Dolmetscher

Sysparency ist ein akademisches Spin-Off des Software Competence Center Hagenbergs und des Beratungsunternehmen ReqPOOL. Und hat sich zum Ziel gesetzt, Softwaresysteme verständlich und transparent zu machen. Mit "Sysparency Clarity" wurde nun dazu der nächste Schritt gesetzt.
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Sysparency, SAP, SAP-Dolmetscher
(c) Sysparency - (v.l.) Markus Manz (Advisory Board), Florian Schnitzhofer (CEO), Natalie Hutterer (COO), Michael Moser (F&E), Sebastian Kornexl (CTO)

Sysparency ist ein Spin-Off des JKU-Forschungszentrums SCCH, kurz für das Software Competence Center Hagenberg. Nach eigenen Angaben entwickelt das Spin-off als digitaler SAP-Berater eigene Werkzeuge, um SAP-Systeme und Geschäftsprozesse automatisiert zu analysieren und zu dokumentieren – brutkasten berichtete.

Sysparency mit WIKI

Nun vermeldet man die Entwicklung eines KI-basierten Chatbots namens „Sysparency Clarity“, der dazu dient, Unternehmen bei der Dokumentation, Spezifikation und Erklärung ihrer SAP-Systeme zu unterstützen.

Im Gegensatz zu traditionellen statischen Methoden setze Clarity auf dialogbasierte Kommunikation. Nutzer können direkt Fragen zu SAP-Eigenentwicklungen im SysparencyWIKI stellen, und erhalten Antworten, die auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Davon würden vor allem Entscheidungsträger:innen, technische Expert:innen und SAP-Betreuer:innen profitieren, wie es heißt.

Zudem reduziere Clarity Herausforderungen bei SAP S/4HANA-Upgrades, verbessere die Transparenz und Verständlichkeit der SAP-Landschaft und beschleunige die Analyse sowie Migration, wodurch Kosten und Risiken gesenkt werden.

Integration in Microsoft Teams geplant

Sysparency Clarity nutzt dabei Wissensbasis, die auf den SAP-Systemen der Kunden, Sysparency-Analysen, spezifischen SAP-Dokumentationen und vortrainierten KI-Modellen basiert: „Diese Kombination ermöglicht präzise und relevante Antworten in Echtzeit, spart Zeit und erhöht durch gezielte Anpassungen an die jeweilige Fragestellung die Qualität der Dokumentation“, heißt es laut Aussendung.

„Wir planen eine Integration in Microsoft Teams, damit Unternehmen den Chatbot direkt in Meetings einbinden und Fragen stellen können. Für dieses Feature suchen wir derzeit Testkunden“, erklärt Niklas Greif, KI-Lead bei Sysparency.

Diese Integration soll es ermöglichen, Clarity nahtlos in den Arbeitsalltag zu integrieren und die Zusammenarbeit zu verbessern, indem Informationen jederzeit und überall verfügbar werden. Durch die Automatisierung von Dokumentations- und Spezifikationsprozessen sollen zudem Unternehmen ihre Ressourcen besser nutzen können, um sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren sowie um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Sysparency

Außerdem, so der Claim, reduziere Sysparency den Dokumentationsaufwand, vermeide Engpässe bei erfahrenen Entwicklern und spare bis zu 30 Prozent bei den Kosten für Weiterentwicklung und Systemablösung.

„Die Integration von KI und automatisierten Algorithmen sorgt für eine bemerkenswerte Effizienz und Genauigkeit in der Softwaredokumentation“, sagt Natalie Hutterer COO von Sysparency, „und ist damit einzigartig am Markt, da kein anderes Unternehmen vergleichbare KI-gestützte Lösungen anbietet. Unser Tool hilft Unternehmen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Besonders wichtig ist, dass wir wertvolles Wissen über Softwaresysteme von Unternehmen bewahren und ihnen helfen, die regulatorische Anforderungen und die Dokumentationspflichten zu erfüllen.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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