04.04.2024
FINANZIERUNG

Syntropic: Klosterneuburger MedTech erhält siebenstellige Frühphasenfinanzierung

Das Klosterneuburger MedTech Syntropic vermeldet den Abschluss einer siebenstelligen Finanzierungsrunde von xista science ventures und Austria Wirtschaftsservice (aws) für die Behandlung von "Major Depression".
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Syntropic, Depression, Was hilft gegen Depression?
(c) Syntropic - Das Syntropic-Gründungsteam (vlnr): Alessandro Venturino, Jack O'Keeffe, Sandra Siegert, Mark Caffrey.

Das von Mark Caffrey, Jack O’Keeffe, Alessandro Venturino und Sandra Siegert aus dem Institute of Science and Technology Austria (ISTA) ausgegründete Klosterneuburger MedTech-Unternehmen Syntropic Medical, hat kürzlich einen siebenstelligen Betrag von xista science ventures und dem AWS erhalten. Ziel des Startups ist die Weiterentwicklung seiner nicht-invasiven und nicht-pharmazeutischen Behandlungsmethode für psychische Erkrankungen.

Syntropic: Neue Methoden entwickeln

„Ungefähr 70 Prozent der Behandelten, die pharmazeutische Antidepressiva einnehmen, erreichen keine Remission. Bis zu 25 Prozent brechen die Behandlung aufgrund der starken Nebenwirkungen ab. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir beginnen, völlig neue Methoden zur Bekämpfung dieser Krankheiten zu entwickeln“, erklärt Mark Caffrey, CEO von Syntropic Medical.

Syntropic
(c) Syntropic – Alessandro Venturino bei der Präsentation des Prototyps von Syntropic Medical.

Zur Erklärung: Syntropic’s Technologie nutzt Licht, um das Gehirn zum Umbau neuronaler Strukturen anzuregen. Das von der Siegert-Gruppe am ISTA entwickelte Lichtstimulationsprotokoll stimuliert dazu Mikroglia-vermittelte Neuroplastizität und zielt damit auf neue Wege für die Behandlung einer Reihe neuropsychiatrischer Erkrankungen, wie unter anderem „Major Depression“, ab.

Auf Neuromodulation basierend

Damit will das MedTech eine neue Behandlungsoption für Patient:innen bieten, die auf herkömmliche pharmazeutische Therapien nicht ausreichend ansprechen: „Aus diesem Grund sind die Entdeckungen von Dr. Venturino und Prof. Siegert so aufregend, denn sie eröffnen das Potenzial für eine völlig neue Behandlungsmethode, die frei von Nebenwirkungen und für den Patienten leicht zugänglich ist“, so Caffrey weiter.

Florian Resch, Managing Partner bei xista science ventures, dazu: „Mit der Entwicklung eines auf Neuromodulation basierenden Ansatzes für psychische Erkrankungen adressiert Syntropic einen Markt mit dringendem Bedarf und großem Potenzial. Wir freuen uns, mit diesem ambitionierten Team zusammenzuarbeiten, um die vielversprechenden und innovativen Entdeckungen des Siegert-Labors am ISTA zu kommerzialisieren.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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