05.02.2025
INVESTMENT

Synaps: Wiener PropTech sichert sich für erste Beta-Version 1,4 Mio. Pre-Launch-Investment

Das Wiener PropTech Synaps gibt eine Pre-Launch-Runde in Höhe von 1,4 Millionen Euro bekannt. Und bezieht ein neues Wiener Office.
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Synaps
©Synaps - Kevin Cobaj (l.) Brendon Ahmeti und Agron Bajraktari (r.) von synaps.

Synaps ist ein Wiener PropTech, das in die Fußstapfen von Planradar und Propster treten möchte – brutkasten berichtete. Das Startup von Brendon Ahmeti (CEO), Agron Bajraktari (CTO) und Kevin Cobaj (COO) startet nun sein Beta-Programm des kollaborativen Architekturplanungs-Tools und gewährt damit erstmals ganz offiziell Einblicke in das erste Produkt.

Synaps: Canva und Miro als Vorbilder

„Was Figma für Produktdesign, Canva für Grafikdesign und Miro für Brainstorming ist, will Synaps zukünftig für architektonisches Design werden“, heißt es per Aussendung. Zeitgleich gibt das Startup ein bereits abgeschlossenes, siebenstelliges Pre-Launch-Investment in Höhe von 1,4 Millionen Euro bekannt.

Neben namhaften Business Angels von Ex-JP Immobilien-CEO Martin Müller bis zum Silicon-Valley-CEO Fredik Björk (Grafbase) ist auch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit an Bord.

Neues Office

Abgerundet werden diese Neuigkeiten durch das neue Synaps-Office beim Wiener Schwarzenbergplatz. Von dort will man nun in schnellen Schritten die nächsten Kapitel schreiben: Der Komplett-Beta Launch sämtlicher Funktionen bis Mai und ein AI-Feature sowie eine weitere Finanzierungsrunde bis Herbst 2025 stehen am Fahrplan, wie man mitteilt. Die Warteliste von über 8.000 registrierten Branchen-Interessenten bekomme ab sofort „Zug um Zug Zugriff auf Synaps“.

Zur Mission von Synaps gehört es, die Bauplanungs- und Architektur-Software zu revolutionieren, nachdem Platzhirsch AutoCAD der Firma Autodesk in den letzten bald 40 Jahren Innovation kaum mehr forciert hat, wie die Gründer meinen. Mangels zeitgemäßer Features wie kollaborativer Zusammenarbeit in Echtzeit, intuitiver Bedienung, browserbasierter Zugriff oder einer aktiven Community falle AutoCAD de facto schrittweise immer mehr aus der Zeit.

Genau dieses Marktversäumnis möchte sich jetzt Synaps zu Nutze machen. Der Megatrend und das Aufkommen von Real Time kollaborativen Tech-Startups quer über alle Sektoren hinweg verleihe dem Wiener Unternehmen hier noch zusätzlich Rückenwind.

„Ineffizienz in der Bauplanung“

Neo-Investor Martin Müller, zu seinem PropTech-Investment (zuvor in Rendity, Trovato und Puck investiert) und den Gründen für den Einstieg bei Synaps: „Nach mehr als 20 Jahren in der Immobilienbranche und mit IT-Background kenne ich die unglaubliche Ineffizienz in der Bauplanung. Synaps hat alle Attribute und auch das passende Team, diesem Chaos bei der täglichen Zusammenarbeit aller Stakeholder ein Ende zu bereiten. Das Produkt hat großes Skalierungspotential und könnte damit auf Sicht auch global reüssieren.“

Wobei es für Synaps global auch starke Konkurrenz gibt: Rayon aus Frankreich etwa bewege sich hier in einem ähnlichen Feld. Ob sich da am Horizont ein Duell anbahnt, ist für Ahmeti zweitrangig: „Fakt ist, wir bauen ein starkes Produkt mit großer Ressourceneffizienz und haben ein tiefes Verständnis für die Branche und unsere Kunden. Mehr noch, es ist ein Beweis und eine Motivation dafür, dass es einen enormen Bedarf an Innovation in unserem Bereich gibt.“ Während sich das Pariser Startup vor allem auf die Anfangsphasen des architektonischen Entwurfs fokussiere, decke Synaps die komplette Projekt-Pipeline ab, so der Tenor.

Gründer fürchten Konkurrenz nicht

Dass auch Marktführer AutoCAD schnell nachziehen könnte, hält Synaps-CPO Cobaj vorerst für unwahrscheinlich: „AutoCAD kann das von seinem Grundaufbau gar nicht bewerkstelligen und müsste sein Produkt fast von null weg neu aufziehen. Die gesamte Software-Architektur ist auf Desktop ausgelegt, darauf immer weitere Features hinzuzufügen. Dadurch wurde es im Laufe der Jahre sehr schwerfällig, noch komplexer und schwerer erlernbar. Gefühlt braucht man für AutoCAD viele Monate oder eher Jahre um es voll zu beherrschen, bei Synaps wird es sich um Tage handeln“, sagt er.

Und weiter: „Autodesk hat auch ein funktionierendes Geschäftsmodell und sieht daher keinen zwingenden Bedarf für Innovation in diesem Bereich. Läuft es wie geplant, dann sollten wir auf jedem Gelände bald leichter und wendiger sein. Wir bieten also dann im Vollausbau die alten, aber auch gänzlich neue Features und das dann bei einem massiv besseren Preis-Leistungsverhältnis.“

Synaps: Fokus auf Entwicklung

Der Fokus bei Synaps liegt dementsprechend derzeit auf der weiteren Produktentwicklung. Mit dem aktuellen ersten Beta-Launch in deutscher und englischer Sprache werden nun vor allem geometrische Formen und ihre Operationen sowie Echtzeit-Kollaboration (CAD-Tools) als Funktionen im Vordergrund stehen. Mit der Beta-Vollversion noch im Laufe des zweiten Quartals 2025 sollen noch vor dem Sommer weitere Funktionen wie Wände, Fenster, Türen und sämtliche Post-Production-Tools für ein vollwertiges Produkt zur Verfügung stehen.

„Wir haben einen Multiplayer-Editor entwickelt, der so einfach und intuitiv funktioniert wie das Verwenden eines Bleistiftes“, sagt Ahmeti. Synaps vereint, eigenen Angaben nach, damit nicht nur architektonische und bauplanerische Elemente, sondern in Zukunft auch komplexe Post-Production-Features (u.a. Ebeneneffekte wie Schatten, Licht und Unschärfe, Mischmodi oder Pinsel und Zauberstab). Diese sollen es User:innen ermöglichen, mit wenig Aufwand architektonische Pläne und Präsentationen zu entwerfen.

Synaps legt Fokus auf KI

Nach der Produkt-Vollversion bis Sommer 2025 soll ein voller Fokus auf Künstliche Intelligenz gelegt werden. Aktuell wird im Stealth-Modus ein neuartiges Produkt-AI-Feature entwickelt, dessen Launch aus der Sicht von Synaps „das Zeug zu einem echten Gamechanger für die gesamte Branche des architektonischen Designs hat“. Geplanter Start ist der Herbst 2025 und parallel dazu steht im gleichen Zeitraum der Abschluss der nächsten Seed-Investmentrunde am Plan, um den breiten Markteinstieg zu finanzieren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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