24.11.2025
INSOLVENZ

Swing Kitchen: Nach Hoffnungsschimmer im Sommer Sanierung gescheitert

Im Sommer hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Aus der geplanten Sanierung dürfte nun nichts werden. Betroffen sind sieben Standorte in Österreich, die Swing Kitchen, selbst betreibt. Filialen von Franchise-Nehmer:innen, darunter zwei in Wien, bleiben geöffnet.
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Swing Kitchen
© Swing Kitchen

Die Gründer:innen von Swing Kitchen, Irene und Karl Schillinger, zogen sich im Dezember 2024 aus der Geschäftsführung zurück und übergaben diese an Basenbox-Co-Founder Albrecht Eltz. Im Sommer 2025 meldete man jedoch Insolvenz an, wie brutkasten berichtete. Und plante eine Sanierung.

Swing Kitchen: Im Sommer noch Sanierung geplant

Die Passiva der Swing Kitchen Unternehmensgruppe sollen sich laut dem KSV auf insgesamt rund 15 Mio. Euro belaufen (Anm.: Die Angaben konnten in der kurzen Zeit vom KSV1870 noch nicht überprüft werden.)

Konkret hatte die Filiale in Wien-Mitte Anfang August Insolvenz angemeldet, gefolgt von der Muttergesellschaft der veganen Burger-Kette. Neben der Filiale in Wien-Mitte wurden auch die drei Standorte in Deutschland geschlossen. Geschäftsführer Albrecht Eltz hatte damals jedoch betont, dass diese Schließungen nicht bedeuten, dass auch die restlichen Filialen Insolvenz anmelden müssten. Vielmehr handelte es sich bei dem Sanierungsverfahren „um eine Maßnahme zur Gesamtentlastung der Gruppe“, so Eltz einst.

Absage der Gesellschafter zur Finanzierung

Aktuellen Medienberichten zufolge ist das Sanierungsvorhaben nun jedoch gescheitert. Der Grund dafür sei laut der Kette, die hierzulande über sieben Standorte verfügt, eine kurzfristige Absage der Gesellschafter zur Finanzierung. Erst vor wenigen Wochen hatten Gläubiger:innen den Sanierungsplänen der Schillinger Vegan Holding GmbH sowie der Swing Kitchen 019 Wien Mitte GmbH zugestimmt.

Trotz intensiver Gespräche mit investitionsbereiten Eigentümervertreter:innen und potenziellen Investor:innen aus der Gastronomiebranche konnten die erforderlichen Mittel dennoch nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, heißt es nun per Aussendung. Als Folge wurden Insolvenzanträge für die gesamte Gruppe eingebracht. Insgesamt sollen alle sieben Standorte, die die Unternehmensgruppe in Österreich selbst betreibt, betroffen sein – und damit auch rund 130 Mitarbeiter:innen betroffen. Eine Anfrage an Eltz zur Konkretisierung wird bei Beantwortung nachgereicht.

Filialen von Franchise-Nehmer:innen – zwei in Wien sowie ein Standort in Bern – bleiben vorerst geöffnet, wie übereinstimmende Medienberichte berichten. Bei den beiden Standorten in Wien handelt es sich um die Filialen am Schwedenplatz und in der Josefstädterstraße.

Keine Sanierung mehr geplant

„Es bleibt den jeweiligen Insolvenzverwaltern vorbehalten, ob einzelne ‚Swing Kitchen‘-Filialen noch fortbetrieben oder geschlossen werden“, teilt Rechtsanwalt Jakob Wöran mit. Er vertritt die „Swing Kitchen“-Unternehmensgruppe. Ob einzelne Standorte zum Verkauf stehen, werde kurzfristig geprüft. Swing Kitchen selbst strebe keine weitere Sanierung mehr an, möchte jedoch eine bestmögliche Unterstützung bei der Abwicklung gewährleisten.

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Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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