09.02.2024

Swing Kitchen begrüßt ihren fünfmillionsten Gast

Im Jänner 2024 erreichte Swing Kitchen einen symbolischen Meilenstein. Das Unternehmen rund um das Gründerehepaar Irene und Charly Schillinger befindet sich mit seinem Franchise-Konzept auf internationalem Wachstumskurs.
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© Swing Kitchen

Sie gelten als Österreichs Vegan-Pioniere: Charly und Irene Schillinger verfolgen bereits seit mehreren Jahren mit der Swing Kitchen und ihrem Fast-Food-Konzept die Vision, den veganen Lebensstil alltagstauglicher zu machen. Die Fast-Food-Kette wurde bereits 2015 gegründet und befindet sich seither mit seinem Franchise-Konzept auf Wachstumskurs. Aktuell ist das Unternehmen mit 14 Standorten in der DACH-Region vertreten. Dazu zählen zahlreiche Metropolen in Deutschland – darunter München oder erst unlängst Leipzig.

Swing Kitchen erreicht symbolischen Meilenstein

Wie die Swing Kitchen-Gründer:innen Charly und Irene Schillinger am Freitag bekannt gaben, konnte nun ein neuer symbolischer Meilenstein erreicht werden. Im Jänner 2024 begrüßte die vegane Fast-Food-Kette ihren fünfmillionsten Gast. Und das Konzept findet nicht nur in der veganen Nische Anklang: 70 Prozent der Gäste sind laut Swing Kitchen nämlich keine Veganer:innen oder Vegetarier:innen. Zudem kommunizierte das Unternehmen noch eine weitere Kennzahl. So wurden seit der Gründung mehr als fünf Milliarden Liter Wasser eingespart. Die Berechnung ist laut Swing Kitchen „TÜV Austria-zertifiziert“.

Sprung in den Einzelhandel

Umsätze möchte das Unternehmen künftig aber nicht nur durch sein Franchise-Konzept erzielen. So soll die bekannte Marke auch im Supermarkt Konsument:innen anziehen. Erst kürzlich expandierte die Swing Kitchen dafür von der Systemgastronomie in den Einzelhandel. Aktuell ist ein „Cheezecake“ und „Mandel-Nougat Traum“ bei Billa gelistet. Ob demnächst weitere Produkte folgen können, ist derzeit noch nicht bekannt. „Wir tüfteln ständig an neuen, innovativen Kreationen, um für jeden und jede, pflanzliche Köstlichkeiten auftischen zu können“, so Charly Schillinger.

Derzeit arbeiten laut Website des Unternehmens über 230 Mitarbeiter:innen für die „Swing Kitchen Familie“. Dazu zählen auch Standorte, die über das Franchise-Konzept betrieben werden. Für Österreich und Deutschland wurden zwei Gesellschaften gegründet, die wiederum in der
Schillinger Vegan Holding GmbH untergebracht sind.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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