26.05.2021

„Sweet Solution“: Schokohersteller „kopiert“ Konkurrenz gegen Kinderarbeit und Sklaverei

Mit seinen vier "Sweet Solution"-Schokoladentafeln bringt der niederländische Schokolade-Hersteller "Tony's Chocolonely" eine Botschaft nach Österreich und in die Regale des Handels: Schokolade sollte ohne Kinderarbeit und moderne Sklaverei hergestellt werden.
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Sweet Solution, Tonys Chocolonely, Kinderarbeit, Sklaverei,

Der Druck auf führende Schokoladenproduzenten wächst. Auch wenn Paul Schoenmakers, „Head of Impact“ bei Tony’s Chocolonely, sagt: „Mit diesen Tafeln wollen wir keine Schuldzuweisungen machen, vielmehr fordern wir die gesamte Schokoladenindustrie und somit jede einzelne Marke, dazu auf, Verantwortung zu übernehmen und zusammenzuarbeiten, um 100 Prozent sklavenfrei produzierte Schokolade zur Norm zu machen. Und das weltweit. Wir alle sind Teil des Problems – und wir alle können und sollten Teil der Sweet Solution sein.“

20 Jahre Stillstand?

Mit dieser diplomatischen Aussage weist der niederländische Gründer auf ein Problem hin, dessen Lösung sich Schokoladehersteller bereits 2001 auf die Fahnen geschrieben haben. Passiert sei wenig. Damals versprachen die acht größten Schokoladenunternehmen der Welt, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und der modernen Sklaverei aus ihren Lieferketten zu streichen. Und unterzeichneten das „Harkin-Engel-Protokoll„.

Harkin-Engel als „Larifari-Lösung“?“

Dieses Protokoll wurde allerdings auch deshalb angenommen, um die Entwicklung eines obligatorischen Etiketts „Keine Kindersklaverei“ für Schokolade zu stoppen. Bei allen positiven Hoffnungen blieb Harking-Engel unverbindlich und hat bis heute keine Konsequenzen, wenn es nicht eingehalten wird. Zusammen mit anderen Schokoladenherstellern und Partnern setzt sich aus diesem Grund „Tony’s Chocolonely“ seit 2017 für ein Lieferkettengesetz ein, welches die Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verantwortlich macht. Angesichts der anstehenden Dynamiken in der EU, einer neuen Regierung in den USA und der Ernennung des Jahres 2021 zum „Internationalen Jahr der Abschaffung der Kinderarbeit durch die Vereinten Nationen, wartet Tony’s Chocolonely mit „Sweet Solution“ auf.

Mit „Sweet Solutions“ gegen illegale Kinderarbeit

Das Unternehmen wurde 2005 von dem TV-Journalisten Teun van de Keuken gegründet, nachdem er im Rahmen einer TV-Show entdeckt hatte, dass die größten Schokoladenhersteller der Welt Kakao von Plantagen kaufen, die illegale Kinderarbeit einsetzen und moderne Sklaverei begünstigen. Fortan hieß die Mission von Tony’s Chocolonely Schokolade 100 Prozent sklavenfrei zu machen – und das nicht nur bei der eigenen, sondern bei jeder einzelnen Schokolade weltweit. Siehe dazu die gestartete Petition.

Über 1,5 Millionen Kinder auf Plantagen

Denn: Immer noch seien, laut Unternehmen, über 1,5 Millionen Kinder und mindestens 30.000 Opfer moderner Sklaverei gezwungen, auf Kakaoplantagen zu arbeiten. „Und immer noch fehlen bindende politische Grundlagen. Unternehmen sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten aufzuspüren, geschweige denn, sie aufzuklären. Tony’s Chocolonely wurde daher vor 15 Jahren in den Niederlanden gegründet, um in der Branche für ein Umdenken zu sorgen.

Sweet Solutions-Kopien als Statement?

Dabei bedient sich das Startup eines Marketingmittels, das auf Kopie setzt. Die Produkte des holländischen Herstellers sehen altbekannt aus und ähneln führender Konkurrenz. Limitiert auf ca. 250 Stück pro Filiale wurden „Lookalikes“ der vier berühmtesten Schokoladenmarken der Welt „augenzwinkernd“ interpretiert – im Design von Tony’s Chocolonely.

Alle durch die Sweet Solution-Tafeln generierten Gewinne werden an 100WEEKS gespendet, einer unabhängigen Organisation, die Frauen dabei unterstützt, durch direkte und unverbindliche finanzielle Hilfen sowie Finanzschulungen, dem Kreislauf der Armut zu entkommen.

Auch in Österreich

Mit einer Niederlassung in Salzburg ist Tony’s Chocolonely auch am österreichischen Markt vertreten. Seit Anfang 2020 gibt es die Schokolade in BP Tankstellen-Shops. Und seit November in Spar-, Interspar-und Eurospar-Filialen.

Kritik & der Versuch einer Erklärung

Nachtrag: Für seinen Einsatz, war Tony’s Chocolonely auf einer Liste der amerikanischen Organisation Slave Free Chocolate (SFC) aufgeführt. Von dieser Liste wurden die Niederländer gestrichen – wie die Plattform theobroma-cacao berichtet – da sie mit dem Weltmarktführer für die Schokoladenherstellung Barry Callebaut kooperieren. Das niederländische Unternehmen kontrolliert die gesamte Beschaffung des Kakaos und auch den Vertrieb der Schokolade, die Verarbeitung und die Produktion wird aber von Kooperationspartner durchgeführt, der zugibt dass nicht alle seine Schokoladen frei von Sklaverei sind, auch wenn er eigene Projekte führt, um das Ziel Sklavenfreiheit zu erreichen.

Tony’s Chocolonely selbst wies die Kritik zurück: Barry Callebaut habe eine komplett getrennte Produktion eingerichtet um die Schokolade für Tony’s vollständig von anderen Produkten trennen zu können. Zudem sei nur mit der Kooperation mit einem multinationalem Konzern ein schnelles Wachstum möglich, um das Ziel zu erreichen, nicht nur selbst sklavenfreie Schokolade anzubieten, sondern auch darauf Einfluss zu nehmen das andere Hersteller mitziehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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