04.08.2021

SVS-Lehner: „Bereitstellung von Daten ist das neue Blutspenden“

Anlässlich des fünfjährigen Bestehens des eigenen Gesundheitszentrums gab die SVS einen Einblick in ihre Digitalisierungsaktivitäten.
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vlnr.: SVS-Obmann Peter Lehner, leitende Ärztin Eva Hilger, Generaldirektor Hans Aubauer
vlnr.: SVS-Obmann Peter Lehner, leitende Ärztin Eva Hilger, Generaldirektor Hans Aubauer | (c) brutkasten/Magdalena Schauer-Burkart

Ein Herzschrittmacher übermittelt in Echtzeit Daten. Das behandelnde medizinische Personal kann bei Problemen sofort eingreifen und Schlimmeres verhindern. Das ist eines von zwei Beispielen für digitalisierte medizinische Services die die leitende Ärztin der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) Eva Hilger bei einer Pressekonferenz anlässlich des fünfjährigen Bestehens des SVS-Gesundheitszentrums nennt. Das andere ist eine Hypertonie-App, mit der die Blutdruckwerte von Patienten telemedizinisch kontrolliert werden können.

Und das ist nur ein Auszug aus dem digitalen Angebotsportfolio der SVS für ihre Versicherten und im Speziellen im Gesundheitszentrum. Im Fokus des digitalen Fortschritts stünden Individualisierung bzw. personalisierte Medizin, betont SVS-Obmann Peter Lehner. Dabei geht er auf ein Dauerthema in diesem Zusammenhang ein: „Individualisierung rettet Leben. Und sie hängt an den Daten. Das heißt Daten retten Leben. Ich sage daher: Die Bereitstellung von Daten ist das neue Blutspenden“.

„Digitalisierung erschwert den Missbrauch“

Es gelte auch, effizient die bereits vorhandenen Daten zu nutzen. Dabei streicht der SVS-Obmann die Wichtigkeit des Datenschutz hervor, aber räumt auch ein: „Die Digitalisierung erschwert den Missbrauch“. Datenspuren seien viel besser verfolgbar als bei analogen Daten. Und Corona habe zuletzt dazu geführt, dass Menschen das Vertrauen in digitale Gesundheitslösungen zurückgewonnen haben.

Digitalisierung bedeute auch Demokratisierung, meint Lehner: „Die Patienten werden selbstständiger, kompetenter und kritischer. Sie googeln vor dem Arztbesuch zu ihren Symptomen und danach zur Diagnose“. Für Eva Hilger ist hierbei klar: „Gerade Selbstständige haben eine besonders hohe Eigenverantwortung und das wollen wir mit unserem Angebot gezielt fördern und unterstützen“. Sie und Lehner betonen auch die Wichtigkeit von Prävention.

Digitales SVS-Angebot wird bereits gut angenommen

Bei all dem müssen die Patienten nicht immer persönlich erscheinen. „Der Mensch braucht persönlichen Kontakt, aber nicht in jedem Fall“, meint der SVS-Obmann. Oft sei es für Versicherte und Gesundheitsdienstleister besser, die Dinge digital abzuwickeln.

SVS-Obmann Peter Lehner | (c) brutkasten/Magdalena Schauer-Burkart

SVS-Generaldirektor Hans Aubauer liefert in Bezug auf das 2016 eröffnete Gesundheitszentrum entsprechende Zahlen: „Rund 18 Prozent aller Befundbesprechungen finden bereits telemedizinisch statt, 26 Prozent der Vorsorgeuntersuchungen werden online gebucht. 86 Prozent der neuen Portalregistrierungen buchen sofort einen Termin“. Besonders gut werde das digitale Angebot von den 30- bis 39-Jährigen angenommen. Insgesamt finden im Gesundheitszentrum, das als PPP-Modell ausgegliedert wurde, rund 5.000 Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr statt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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