07.06.2018

SVEA und CONDA wollen Factoring und Crowdinvesting zusammenbringen

Der Factoring-Anbieter SVEA und Österreichs größte Crowdinvesting-Plattform CONDA starten eine gemeinsame Event-Reihe. Dabei will man auf das Potenzial alternativer Finanzierungsformen aufmerksam machen.
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SVEA und CONDA
Katharina Ehrenfellner von CONDA und Andreas Draxler von SVEA
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„Wir haben gesehen, dass wir in Österreich sehr ähnliche Zielgruppen ansprechen“, sagt Katharina Ehrenfellner, CEO von CONDA Österreich. Denn es seien vorwiegend KMU und Startups, die alternative Finanzierungsformen nutzen. Und solche bieten sowohl CONDA, mit seinem Crowdinvesting-Angebot als auch SVEA mit seinem Factoring-Angebot. Die beiden Modelle sind dabei denkbar unterschiedlich, geht es doch beim Crowdinvesting darum, Kapital aufzunehmen, während Factoring für den raschen Erhalt von Forderungen an Kunden sorgt. „Die beiden Konzepte ergänzen sich daher gut“, sagt Andreas Draxler, DACH-Verantwortlicher von SVEA.

+++ Clever Clover kooperiert mit Factoring-Anbieter SVEA +++

B2B, B2C oder B2B2C?

Doch spricht Crowdinvesting nicht eher B2C-Startups an, während Factoring klar B2B-Startups adressiert? Diesen Einwand lässt Ehrenfellner nicht gelten. „Erstens nehmen statistisch immer mehr B2B-Startups Crowdinvesting in Anspruch. Da liegen wir bereits bei mehr als einem Drittel. Zweitens sind die meisten B2C-Startups ja in Wirklichkeit B2B2C-Startups. Man muss ja nur die aktuelle Kampagne bei uns, Mösl’s Bio Smoothie, ansehen. Die verkaufen ja auch an die verkaufen ja auch an Bio-Direktvermarkter, Bio-Hotels und andere Großabnehmer“.

„Finanzierungsmix, um auf stabilen Beinen zu stehen“

Man wolle generell in Zukunft stark zusammenarbeiten und Kunden die Synergie-Effekte der beiden Finanzierungsformen aufzeigen. „Es braucht heute für kleinere Unternehmen einen Finanzierungsmix, um auf stabilen Beinen zu stehen“, sagt Draxler. Ehrenfellner bringt ein Beispiel: „Es ist ja beim Crowdinvesting immer ein von-bis-Betrag. Wenn die gewünschte Summe nicht zustande kommt, können wir auf weitere Möglichkeiten verweisen“. Sie führt dabei auch das Kredit-Angebot von SVEA ins Treffen. Das schwedische Unternehmen verfügt nämlich über eine Banklizenz und hat entsprechende Angebote für KMU.

Zwei Events von SVEA und CONDA zum Start

Den Start macht eine gemeinsame Event-Reihe von SVEA und CONDA mit Workshops. Die ersten zwei Events finden bereits im Juni unter dem Titel „Neue Wege der Kapitalbeschaffung“ in Salzburg und Linz statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Workshop am 20.6. in Salzburg:

Wann: 20.6.2018, 08:30 bis 10:30 Uhr

Wo: Wirtschaftskammer Salzburg, Faberstraße 18, 5020 Salzburg

Speaker:

  • Katharina Ehrenfellner, CONDA
  • Wolfgang Gumpelmaier-Mach, Crowdfunding-Service.com
  • Andreas Draxler, Svea Ekonomi
  • Lorenz Maschke, Startup Salzburg, Startup-Beauftragter der WK Salzburg
  • Hans-Christian Pfarrkirchner, ITG Salzburg, Leiter Innovationsberatung

⇒ Zur Anmeldung für den Workshop in Salzburg

⇒ Zum Event im brutkasten Eventkalender

Workshop am 26.6. in Linz:

Wann: 26.6.2018, 14:00 bis 16:00 Uhr

Wo: Factory 300 in der Tabakfabrik, Peter-Behrens-Platz 10, 4020 Linz

Speaker:

  • Katharina Ehrenfellner, CONDA
  • Wolfgang Gumpelmaier-Mach, Crowdfunding-Service.com
  • Andreas Draxler, Svea Ekonomi

⇒ Zur Anmeldung für den Workshop in Linz

⇒ Zum Event im brutkasten Eventkalender

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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