14.06.2021

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

In seiner aktuellen Kolumne argumentiert Mic Hirschbrich, warum es mit der Steuervermeidung von Digitalkonzernen und Superreichen nicht so einfach ist.
/artikel/superreiche-steuervermeidung
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich über Superreiche wie Jeff Bezos und Steuervermeidung
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Flickr/Steve Jurvetson
kommentar

Sowohl in den USA als auch in Europa tobt ein heftiger Streit zum Thema Steuergerechtigkeit. Große digitale Unternehmen, aber auch solche wie Starbucks, würden bei uns keine oder fast keine Steuern zahlen, so die Kritik vieler Menschen und NGOs. Etliche Politiker*innen bekräftigen die Forderungen nach höheren Steuern für Superreiche und Konzerne und unterstellen nicht selten Hinterlist bei der Steuervermeidung oder glatt Unrecht. Wie neueste „Leaks“ zeigen, würden die superreichen Amerikaner kaum Steuern zahlen, obwohl sie milliardenschwer sind. Solche Enthüllungen befeuern die Debatte.

„Böse Konzerne“ vermeiden Steuern wo nur möglich?

Oft taucht der Frame vom „bösen Konzern“ auf. Derweil geht es um legale Steuervermeidung, die einzelne Staaten (wie etwa Irland, Niederlande oder Malta), sowie etliche außerhalb der EU ermöglichen. Es macht einen großen Unterschied, ob ein Konzern rechtlich korrekt Steuern vermeidet oder schlicht gesetzeswidrig agiert (wie eben häufig suggeriert wird). Wenn ein Unternehmen legal hohe Steuersummen vermeidet, kann man der Ansicht sein, dass das Steuersystem falsch ist. Aber die „bösen Konzerne“ dafür zu beschuldigen, ihnen sogar finstere Machenschaften zu unterstellen, wird der Realität nicht gerecht.

Große Unternehmen sind Teil der ökonomischen Realität, schaffen viele Arbeitsplätze und zeichnen für eine hohe Wertschöpfung verantwortlich. Viele haben und leben heute eine beeindruckende Compliance-Kultur, versuchen hohen ethischen Standards zu folgen.

Dass große wie kleine Unternehmen Steuerberater einsetzen, um ihre Steuerlast zu minimieren, ist nicht neu und legitim. Meist sind es sehr konkrete und völlig transparente Angebote gewisser Länder an diese Konzerne, um im globalen Wettbewerb um Unternehmens-Ansiedelungen vorne mitzumischen. Irland, immerhin Mitglied der EU seit 1973, ermöglicht einigen der ganz großen digitalen Unternehmen eine effektive Gewinnsteuer von 0 Prozent bis 2,5 Prozent. Aggregiert liegt der effektive Steuersatz für manche Konzerne gar nur bei 2,2 Prozent bis 4,5 Prozent. Es ist eine politische Aufgabe dies zu verändern. Und nicht für Feindbild-Debatten geeignet. Und ehrlicherweise ist es ein globales Thema, da Kapital maximal mobil ist.

G7-Einigung auf globale Mindeststeuer von 15 Prozent

Vor allem die Digitalkonzerne erregen die Gemüter, da sie ihre Steuern dort zahlen, wo sie ihren Sitz haben und nicht dort, wo die Kunden ihre Dienste nutzen. Als „historisch“ wurde deshalb die Einigung der G7 (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, USA, Italien, Japan und Kanada) in London letzte Woche gewertet, wonach es eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent geben soll.

Für etliche Wirtschaftsliberale stellt diese Mindeststeuer einen bedenklichen Eingriff in den Steuerwettbewerb dar, für viele andere ist der Steuersatz noch zu niedrig, aber dennoch eine Verbesserung.

Fakt ist, dieser Mindeststeuersatz kann überhaupt nur wirksam (im Sinne der Erfinder) werden, wenn auch alle Staaten mitmachen. Und so ist der nächste Schritt, die G20 am 8. und 9. Juli an Bord zu holen. Damit wären zusätzlich dabei: Argentinien, Australien, Brasilien, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei und China.

Wie die G20 danach die nicht am Tisch sitzenden Steueroasen dazu bringen wollen, auf ihre Vorteile zu verzichten, ist bis dato nicht bekannt.

Auch Superreiche entschlagen sich der Steuern?

Ähnlich läuft die Debatte über Superreiche ab. Wie jüngste „Leaks“ belegen, dürften die reichsten US-Amerikaner kaum Steuern zahlen. Genannt wurden unter anderen Jeff Bezos, Warren Buffett und Elon Musk.

Auch hier haben wir ein finanzpolitisches Thema und eines der Steuergesetzgebung und keine Reichen, „die sich alles richten können“. Wenn das Vermögen eines Bezos um z.B. zehn Milliarden Dollar steigt, dann zahlt er – völlig korrekt – darauf keine Steuern. Das ist geltendes Recht, in den USA wie in den meisten EU-Staaten. Seine Aktien haben einen höheren Wert angenommen, weil das Unternehmen Amazon erfolgreich agiert. Davon hat er aber zunächst nichts, außer eben Aktien, die einen höheren Wert haben. Bezos zahlt dann Steuern, wenn er Aktien verkauft und zu Geld macht (Gewinn-Realisierung). So ist es geregelt und so gilt es für kleine, erfolglose wie auch für große, extrem erfolgreiche Aktiengesellschaften.

Patrick Bernau (FAZ) hat sich angesehen, was mit Startups passieren würde, wenn der Staat schon auf den Wertzuwachs von Aktien Steuern einheben würde: Er warnt von einer sukzessiven Enteignung von Unternehmer*innen, würde man den Wertzuwachs (vor der Realisierung) besteuern.

Umgekehrt können und sollen wir aber darüber diskutieren, ob wir – als Gesellschaft – derart superreiche Menschen brauchen und ob diese nicht zu viel (ökonomische) Macht auf sich vereinen. Das ist eine hoch komplexe Frage, aber sie kann und soll gestellt werden.

Der Fairness halber muss man ergänzen, dass eine Reihe reicher Menschen schon seit langem eine höhere Besteuerung ihrer Vermögen einfordern, wie etwa Buffet, Gates aber auch ein heimischer H.P. Haselsteiner. Erst dieses Wochenende wurde die Forderung von 30 deutschsprachigen Millionären erneuert.

„Superreiche“: Die Geschichte wiederholt sich

Dass es Menschen gibt, die mit ihren Unternehmen global derart erfolgreich agieren können, ist prinzipiell ein gutes Zeichen für den Standort der Unternehmenssitze. Die Bildung der dortigen Beschäftigten, zeugt von Innovationskraft und schafft immer neue Arbeitsplätze und Impulse für tausende Zulieferbetriebe. Und das Phänomen „Superreiche“ ist nicht neu.

Ende des 19. Jahrhunderts kam ein gewisser John D. Rockefeller zu unermesslichem Reichtum, als er früh die ökonomische Bedeutung von Öl erkannte und die Standard Oil Company gründete. Sein gewaltiges und mächtiges Imperium wurde später zerschlagen. Rockefeller wurde deshalb nicht ärmer, sein Reichtum wurde nur auf mehrere Unternehmen verteilt. Andrew Carnegie hatte auch eine gute Nase kurz vor der Jahrhundertwende und ähnlich viel Risikobereitschaft und erkannte die Bedeutung von Stahl für die Zukunft der Welt. Auch dieser hyperaktive Philanthrop wurde superreich. Beide würden heute umgerechnet selbst einen Bezos in den Schatten stellen.

Die Google-Gründer, Steve Jobs, Elon Musk oder ein Jeff Bezos hatten und haben heute eine ähnliche Funktion wie einst ein Rockefeller oder Carnegie. Die letzten 150 Jahre wurde die Welt und ihr Wohlstand von Öl und Stahl bestimmt. Unzählige Branchen wurden damit geprägt, durchdrungen oder überhaupt ermöglicht. Kaum ein Job kommt bis heute ohne einen direkten oder indirekten Bezug zu Öl oder Stahl aus.

In unserer transformativen Zeit hängen Wachstum und Wohlstand der Menschheit sowie so gut wie alle Fortschritts-Impulse aber vermehrt von der Datenökonomie und Künstlicher Intelligenz ab. Pioniere, die hier die besten Angebote stellen, also jene die mit der Grundressource „Daten“ am erfolgreichsten wirtschaften können, werden zur Basis-Infrastruktur unserer Zeit. Dass diese Menschen auch ökonomisch besonders erfolgreich sind, ist nur eine logische Konsequenz. Wir können gerne debattieren, welcher Reichtum nun legitim und welche Steuern richtig seien. Vielleicht muss das eine oder andere Unternehmen auch wieder zerschlagen werden. Ein funktionsfähiges Wettbewerbs- und Kartellrecht ist allen Anhängern der Marktwirtschaft ein Anliegen. Verstehen wir die Geschichte der vergangenen 150 Jahre aber richtig, sollten wir vor allem darauf achten, dass solche Pioniere auch bei uns leben, arbeiten und so erfolgreich agieren und Arbeitsplätze schaffen können.

Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rauf mit den Steuern für Digitalkonzerne und Superreiche?