20.01.2023

Sunroof: Nach Millionen-Investment plant schwedisches Scaleup Österreich-Expansion

Der schwedische Solardach-Anbieter SunRoof erweitert seine jüngste Finanzierungsrunde auf 28,5 Millionen Euro. Mit dem frischen Kapital möchte das Unternehmen nun auch nach Österreich expandieren.
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Sunroof
Lech Kaniuk, Geschäftsführer und Mitgründer von SunRoof | (c) Sunroof Website

SunRoof ist ein schwedisches Scaleup, das ein neues Konzept für Solardächer entwickelt hat, bei dem die Photovoltaik-Anlage in die Dachziegel integriert wird. Die Lösung soll gleichzeitig vor Witterung schützen und erzeugen Solarenergie. Dadurch ist die Lösung pro Quadratmeter deutlich effizienter als konventionelle Solarzellen, die auf bestehenden Dächern angebracht werden. Zudem bietet SunRoof ein Energiemanagementsystem, das Stromerzeugung und -verbrauch vernetzt und überwacht. Auf Wunsch installiert das Unternehmen zusätzlich einen Batteriespeicher.

SunRoof schließt Millionen-Investment ab

Der Solarenergie-Pionier SunRoof hat in einer Erweiterung seiner Wachstums-Finanzierungsrunde zusätzliche 13,5 Millionen Euro erhalten, wie das Unternehmen am Donnerstag bekannt gab. Zu den neuen Investoren gehören Europas führender Climate-Tech-Investor World Fund, Nordic Alpha Partners und L&G Capital. Mit dieser Erweiterung erhöht sich die gesamte jüngste Investitionsrunde von SunRoof, angeführt von Klima Energy Transition, auf 28,5 Mio. Euro. SunRoof ist der Growth-Equity-Fonds der Investmentbank Alantra.

Das Geld soll für die weitere Expansion in Europa und den USA genutzt werden, insbesondere zum Ausbau des deutschen Geschäfts, wie es ein einer Aussendung heißt. Im Zuge der Finanzierungsrunde gab Sunroof bekannt auch nach Österreich expandieren zu wollen. „Wir haben unser Büro und Lager strategisch in München platziert, um die DACH-Region bedienen zu können. Wir planen den Markteintritt in Österreich innerhalb der nächsten 18 Monate“, so Lech Kaniuk, Geschäftsführer und Mitgründer von SunRoof.

(c) Sunroof

Das Scaleup wurde von Karol Kaniuk gegründet und wird von seinem Mitbegründer und Bruder, Lech Kaniuk, geleitet. Lech Kaniuk ist ein Serienunternehmer, der zuvor die Online Pizza Group, den Vorläufer von Delivery Hero, sowie PizzaPortal und iTaxi mitgegründet hat. Unterstützt werde die beiden von einem Managementteam, zu dem Marek Zmysłowski, Mitbegründer von Jumia Travel und HotelOnline.co, sowie Rafał Plutecki, Unternehmer und ehemalige Google Führungskraft, gehören.

Das Wachstum des Scaleups

Mit dieser jüngsten Finanzierungserweiterung hat SunRoof seit seiner Gründung insgesamt 35 Mio. Euro eingesammelt und ein Jahr mit erheblichem Wachstum hinter sich. Im Jahresvergleich hat SunRoof seinen Umsatz laut eignen Angaben vervierfacht und das Team hat sich seit Januar 2020 um das 13-fache auf mehr als 130 Mitarbeiter europaweit vergrößert. Mittlerweile zählt SunRoof Kund:innen in Schweden, Deutschland und Polen sowie Pilotprojekte in den USA.


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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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