30.06.2017

SunnyBAG bekommt mehr Power für Innovationen aus Kärnten

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(c) SunnyBag

Graz, 30. Juni 2017 – Der innovative Solarladesystemhersteller SunnyBag GmbH aus Graz hat mit dem Kärntner Energieversorger, der KELAG AG, einen strategischen Investor für den nächsten Wachstumsschritt gefunden. Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG und die Innovision GmbH verkaufen ihre Anteile an die KELAG AG. Neben dem Gründer und Mehrheitseigentümer Stefan Ponsold erhält Vertriebsleiter Philip Slapar einen Minderheitsanteil.

Investorenwechsel nach 5 Jahren

 Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG und die Innovision – als deren Eigentümer die erfolgreichen Business Angel Judith und Roland KOO fungieren – stiegen Ende 2012 in das Solar-Start-Up SunnyBAG von Gründer Stefan Ponsold ein. Dank des eingebrachten Kapitals und der intensiven Begleitung konnte SunnyBAG ihr Produktportfolio ständig erweitern und innovative Produkte auf den Markt bringen. Parallel dazu konnte auch der Vertriebsaufbau stetig vorangetrieben werden, was dem Unternehmen in den letzten Jahren zu einem starken Wachstum verhalf.

 „Neben der Energie, die wir als Start-Up zur Genüge haben, wurden uns durch die SFG und Innovision die nötigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt, um das noch junge Unternehmen wachsen zu lassen und in der österreichischen Wirtschaft besser verwurzelt sein zu können. Die Wachstumsfinanzierung der SFG zeigte sich für uns als Gewinner des Fast Forward Awards im Jahr 2011 als ein geeignetes Werkzeug, da Venture Capital in dieser Größenordnung schwer zugänglich war“, so Stefan Ponsold, Geschäftsführer der SunnyBAG GmbH.

 KELAG AG als neuer Wachstumsbeschleuniger

 SunnyBAG versorgte die KELAG AG in den vergangenen Jahren regelmäßig mit innovativen Solarladesystemen und konnte durch Ihre professionelle Zusammenarbeit überzeugen. Der Synergieeffekt der beiden Unternehmen spannt einen weiten Bogen, angefangen von der Entwicklung über das Sourcing und die Produktion, bis hin zum Vertrieb von Energieprodukten.

 „Wir sehen in diesem Engagement mehr als eine reine Finanzbeteiligung und meinen, dass die Marke SunnyBAG mit der Idee, sauberen Strom im mobilen Bereich zu produzieren, sehr gut zu unserem Image passt. In den nächsten Wochen soll erarbeitet werden, welchen gemeinsamen strategischen Weg wir gehen wollen,“ so Armin Wiersma, Vorstandsmitglied der KELAG AG.

 aws Gründerfonds bleibt weiterhin starker Partner

 Die Entscheidung, mit der KELAG AG einen neuen Investor ins Boot zu holen, der neben einem ausgeprägten Netzwerk auch frisches Kapital für die Umsetzung neuer Projekte zur Verfügung stellt, wird von allen Partnern der SunnyBAG GmbH durchwegs positiv aufgenommen.

 „Der aws Gründerfonds ist bereits seit 2013 bei SunnyBAG investiert und hat das Wachstum des Unternehmens in einer sehr kritischen Phase begleitet. Der Umsatz konnte seither mehr als verdoppelt werden und zeigt das starke Interesse an nachhaltigen und innovativen Produkten zur Nutzung von Solarenergie. Mit der KELAG AG hat SunnyBAG nun einen neuen und starken österreichischen Partner an Bord geholt, der diese Entwicklung mit uns gemeinsam weiter vorantreiben wird,“ sagt Ralf Kunzmann, Geschäftsführer des aws Gründerfonds. 

Über SunnyBAG

 SunnyBAG wurde 2010 durch Mehrheitseigentümer und Geschäftsführer Stefan Ponsold mit dem Ziel, Markführer im Bereich der mobilen Energieerzeugung zu werden, gegründet. Seit 2015 ist SunnyBAG in diesem Bereich in Europa führend. Mehr als die Hälfte des Umsatzes wurde 2016 außerhalb Österreichs generiert.

Die letzte Entwicklung, ein Virtual Reality System mit dem passenden Namen EXCHIMP VR, das vor zwei Wochen auf Kickstarter knapp USD 100.000 erreichte, ist ein weiteres Geschäftsfeld, welches unter dem Dach der SunnyBAG GmbH aufgebaut wird..

Über den aws Gründerfonds

 Der aws Gründerfonds ist eine österreichische Venture Capital-Gesellschaft und verfügt über Beteiligungskapital in Höhe von rd. 70 Mio. Euro. Der Fonds ist eine Tochtergesellschaft der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Der Investitionsfokus liegt auf österreichischen Start-ups mit großem Wachstumspotenzial für Anschub- und Anschlussfinanzierungen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase (Later Seed und Series-A). Co-Investoren aus unserem internationalen Netzwerk werden dabei aktiv eingebunden. Der aws Gründerfonds versteht sich als langfristiger, stabiler Partner und bietet unternehmerisches Venture Capital mit aktiver Unterstützung. Bislang wurden bereits 22 Beteiligungen und 2 erfolgreiche Exits abgeschlossen.

 Disclaimer: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine nicht bearbeitete Presseaussendung. Die Brutkasten-Redaktion übernimmt keine inhaltliche Verantwortung für den Text des Absenders. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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