27.02.2025
INVESTMENT

Sun Minimeal: Vorarlberger Startup erhält höchstes Investment in der Geschichte von 2m2m

Das Sun Minimeal enthält alle Nährstoffe, die der Mensch zum Leben braucht. In das Produkt investiert Christian Jäger vier Millionen Euro - für 7,5 Prozent an dem Unternehmen.
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Sun Minimeal - Wolfgang und Meike Grabher bei 2 Minuten 2 Millionen
Wolfgang und Meike Grabher bei "2 Minuten 2 Millionen" | Foto: Puls 4 / Gerry Frank

Mit Sun Minimeal wollen Wolfang und Meike Grabher eine kleine Ernährungsrevolution starten. Das Founder-Paar hat ein Nahrungsmittel entwickelt, das andere Lebensmittel obsolet machen soll: Es sieht aus wie ein großer Keks, enthält pro Stück 100 Kilokalorien – und alle Nährstoffe, die Menschen zum Leben brauchen. Wer acht Stück davon isst, hat den kompletten Tagesbedarf an Nährstoffen gedeckt.

Die Minimeals bestehen zu mehr als der Hälfte aus Zutaten der Sonnenblumen-Familie: Sonnenblumenkernen, Sonnenblumenprotein und Topinambur. „Das ist ein Mahlzeitenersatz, der weltweit einzigartig ist, weil er von Natur aus alle essentiellen Nährstoffe in der richtigen Menge enthält“, erklärt Wolfgang Grabher im Gespräch mit brutkasten.

Die Idee für das Produkt kam ihm, als er 2008 in die Antarktis reisen wollte. Ihm fehlte ein Lebensmittel, das ihn mit guten Nährstoffen versorgen würde – ohne kiloweise Essen mit sich tragen zu müssen. „Obst und Gemüse hat viel Wasser drin, das gefriert da unten. Wenn ich das Wasser rausnehme, bleibt nur Zucker übrig. Das Verhältnis von Zucker zu Nährstoffen ist absolut ungesund. Daher macht für mich Obst und Gemüse ernährungstechnisch auch keinen Sinn“, sagt Grabher. An der heute verwendeten Rezeptur hat der Koch elf Jahre lang getüftelt.

Das Produkt der Sun AG : Sun Minimeal
Das Produkt der Sun AG | Foto: Sun Minimeal

4-Millionen-Deal für Sun Minimeal

Ihren Mahlzeitenersatz hat der Sun-Minimeal-Erfinder in der aktuellen Folge der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ gepitcht. In der am heutigen Donnerstag ausgestrahlten Folge erhält die Sun AG ein Investment von vier Millionen Euro – das höchste in der Geschichte der Show. Unternehmer Christian Jäger steigt im Gegenzug mit 7,5 Prozent in das Geschäft ein. Das ergibt eine Unternehmensbewertung von 53 Millionen Euro.

„Wir waren total begeistert, dass das so gut angekommen ist“, sagt Wolfgang Grabher. Er arbeite bereits intensiv mit Christian Jäger und seinem gesamten Netzwerk sowie Tchibo und Mediashop zusammen.

Zuvor wurde das Startup zur Gänze eigenfinanziert. Im Jahr 2024 erzielte das Produkt laut Grabher etwa 80 Millionen Euro Umsatz. Mit dem Investment könnten nun mehrere Themen angegangen werden. Im Vordergrund stehe allerdings die Akquise von großen App-Anbietern, die im Bereich Kalorienzählen agieren. „Wir versuchen, auf diesem Weg 60 Millionen User zu erreichen“, erklärt Grabher.

Blockchain-Bonus für Kund:innen

Eine weitere Besonderheit: Sun Minimeal setzt bei seinem Bonusprogramm auf Blockchain-Technologie: Kund:innen erhalten beim Kauf Token als Belohnung. „Der Kick an dem Ganzen ist, dass wir 20 Prozent der Umsätze verwenden, um diesen Token zurückzukaufen, ähnlich wie ein Aktienrückkauf – nur, dass wir dann diese Aktien nicht behalten, sondern sie vernichten“, sagt Grabher. Dies führe zu einem sinkenden Angebot, was den Wert des Tokens potenziell erhöhen kann.

Sun AG: Sponsor bei Schalke 04

Auch abseits der Branche hat sich die Sun AG bereits einen Namen gemacht. Seit Juli 2024 ist das Unternehmen etwa offizieller Sponsor des FC Schalke 04. Aufgrund dieses Deals machten einige Medien Vorwürfe gegen Wolfgang Grabher publik. Unter anderem unterstellte ihm die deutsche Bild-Zeitung, in der Vergangenheit Straftaten begangen zu haben.

„Diese Dinge entsprechen alle nicht den Tatsachen“, erklärt Wolfgang Grabher. Die Vorwürfe seien von einem Blogger gekommen und von anderen Medien kopiert worden. Schalke habe das alles überprüft. „Schalke hätte den Deal nicht gemacht, wenn es irgendwas gäbe, das unseriös wäre“, kommentiert Grabher die Vorwürfe.

Mit seinem Produkt möchte er jedenfalls nicht nur Sportler:innen begeistern: „Es ist ein Fundament für jeden, der sich gesünder ernähren möchte, weil wir eine sehr hohe Nährstoffdichte haben.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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