12.03.2021

Südhub: So funktioniert der neue Startup-Accelerator im Südburgenland

Mit dem neuen Südhub will die Wirtschaftsagentur Burgenland innovative Jungunternehmen fördern. Als Startkapital gibt es 10.000 Euro.
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Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann, Wirtschaftsagentur Burgenland-Geschäftsführer Michael Gerbavsits und Martin Trink, Leiter des „Südhub“ © Landesmedienservice Bgld.
Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann, Wirtschaftsagentur Burgenland-Geschäftsführer Michael Gerbavsits und Martin Trink, Leiter des „Südhub“ © Landesmedienservice Bgld.

Das Südburgenland hat bereits einige spannende Startups hervorgebracht. Etwa das Vertical-Farming-Startup PhytonIQ, das mit österreichischem Wasabi bekannt wurde. Oder Vitablick, ein Jungunternehmen, das das Leben in Seniorenheimen mit Virtual-Reality-Brillen aufpeppen will. Die Wirtschaftsagentur Burgenland will innovative Jungunternehmen nun mit einem eigenen Accelerator-Programm gezielt fördern und hat dafür den „Südhub“ eingerichtet. Im Technologiezentrum Güssing eröffnet dazu auch ein eigenes Gründerzentrum, GründerInnen werden aber auch am Wirtschaftsagentur-Standort in Eisenstadt betreut, heißt es in einer Aussendung.

8 Monate Programm, 10.000 Euro

Der neue Accelerator begleitet Startups 8 Monate lang intensiv mit individuellen Beratungen und Workshops und hilft auch bei der ersten Finanzierung. „Alle Teilnehmer der Programms bekommen 10.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss“, verrät Südhub-Leiter Martin Trink im Gespräch mit dem brutkasten. Und auch darüber hinaus werden Startups bei Förderungen unterstützt und selbst Beteiligungen durch die Wirtschaftsagentur und Haftungen für Kredite seien möglich. Bis zu 200.000 Euro pro Startup könnten so laut Website aufgestellt werden. Trink rechnet damit, dass der Accelerator „mit einer Hand voll“ Startups arbeiten wird: „Wir wollen bewusst klein bleiben, um eine gute Betreuung sicherzustellen“.

Südhub setzt auf strenges Auswahl-Verfahren

Bei der Aufnahme in den Accelerator will Südhub daher sehr selektiv sein. „Uns geht es vor allem um Jungunternehmen, die langfristig im Burgenland Fuß fassen wollen“, so Trink. Wichtig ist auch ein gewisser Innovationsgrad und der Einsatz neuer Technologien. Das Südhub-Team trifft eine Vorauswahl unter Startups, die sich bewerben. Danach folgt eine Bewertung durch ExpertInnen – die Forschungsförderungs-Gesellschaft FFG bewertet die technologische Innovation und ein VC-Partner bewertet, wie hoch die Investment-Wahrscheinlichkeit in Zukunft ist. Auf Basis dieser Gutachten treffe ein Gremium, das noch zusammengestellt wird, die finale Entscheidung, beschreibt der Südhub-Leiter den Auswahlprozess. Für den ersten Durchgang werden noch bis April Bewerbungen über dei Website des Hubs entgegengenommen.

„Der Südhub ist wie ein Multifunktionswerkzeug aufgebaut, das Gründerinnen und Gründern genau dort unter die Arme greift, wo sie Hilfe benötigen. Unser Vorteil ist, dass wir das Ökosystem sehr gut kennen und dadurch, innovativ, bodenständig und gut vernetzt agieren können. Wir sind natürlich bestrebt, innovative Gründer über die Grenzen des Burgenlandes hinaus anzusprechen, sowohl national als auch international“, sagt Wirtschaftsagentur-Burgenland-Geschäftsführer Michael Gerbavsits

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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