11.06.2021

Südhub: Diese Startups haben es in den Burgenland-Accelerator geschafft

Die Wirtschaftsagentur Burgenland hat mit dem Südhub eine Anlaufstelle für Startups aus dem Burgenland geschaffen – mit Accelerator.
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Der erste Batch des Südhub-Accelerators in Güssing © Südhub
Der erste Batch des Südhub-Accelerators in Güssing © Südhub

Der Accelerator des neu geschaffenen Gründerzentrums Südhub im Burgenland ist in den ersten Durchgang gestartet. Der erste Batch umfasst insgesamt vier Jungunternehmen, die in den kommenden acht Monaten aktiv in einem Programm von Expertinnen und Mentoren betreut werden. Die Startups erhalten neben Trainings, Schulungen und Beratung auch Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. „Mit dem Südhub wollen wir das Südburgenland wirtschaftlich stärken, die Entwicklung vorantreiben und den Jungen in der Region mehr Chancen und Arbeitsplätze geben“, sagt Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann zum Start des Accelerators.

Vier aus 30 Bewerbungen

Im Burgenland gibt es laut aktuellem Austrian Startup Monitor 34 Startups. Der Südhub wählte für den Accelerator nun aus rund 30 Bewerbungen zunächst vier Startups. Ein fünfter Platz soll zusätzlich an ein Startup vergeben werden, das derzeit im Gründerzentrum betreut wird und in den Accelerator umsiedeln soll, sobald es die Entwicklung zulässt. Die Wirtschaftsagentur Burgenland hat mit dem Südhub zusätzlich in Güssing ein Beratungszentrum für alle Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer eingerichtet, die im Burgenland ein Unternehmen aufbauen wollen.

„Programmstart war vor einem Monat und die StartUps haben den ersten Teil eines dicht gestalteten Workshop-Programms erfolgreich absolviert. Das Programm verfolgt einen stark auf Mentoring orientierten Ansatz. Im Mittelpunkt standen das Unternehmenssetup, das Leistungsangebot und das Geschäftsmodell, welche genauestens unter die Lupe genommen wurden. Etwaige Lücken wurden identifiziert und gemeinsam – in One on One Coachings mit Fachexperten – gefüllt und vor allem die wichtigsten Ziele für das nächste Jahr entwickelt“, beschreibt Südhub-Leiter Martin Trink das Programm.

Das sind die vier Startups im Südhub-Accelerator

Perigee

Online Marketing Technologie für Spendenorganisationen. Aktuell werden nur 3% der Spender online angeworben, jüngere Generationen werden schlecht oder gar nicht erreicht. Das erfahrene Gründerteam entwickelt eine Softwarelösung, die Spendenorganisationen ermöglicht mehr Spender online anzuwerben. Der Markt hat ein Volumen von mehreren Milliarden Euro im DACH-Raum.

Güssinger Garnelen

Garnelenzucht in Güssing nach dem innovativen Bio-Floc Verfahren, wobei die Produktion nicht nur ohne die üblicherweise genutzten Chemikalien und Antibiotika auskommt, sondern auch nachhaltige Energienutzung betreibt, da die notwendige Energie aus industrieller Abwärme gewonnen wird. Das Gründerteam konnte im Rahmen eines Testlaufs nicht nur die technische Umsetzbarkeit der Garnelenzucht in Österreich unter Beweis stellen, sondern auch eine starke Nachfrage nach den qualitativ hochwertigen, gesünderen Garnelen verzeichnen. Aktuell passiert die Aufzucht noch in kleinen Becken, wobei in den nächsten Wochen ca. 200kg Garnelen in den Vertrieb gelangen sollen. Es gibt bereits einige Bestellanfragen. Parallel dazu ist geplant die Produktionsanlagen schrittweise zu vergrößern.

Agro Rebels

Oliven aus Österreich. Landwirte sind immer stärker vom Klimawandel betroffen. Im Rahmen eines FFG geförderten Projekts arbeitet das Gründerteam gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur daran eine „österreichische Olivensorte“ zu züchten, um Landwirten eine alternative Einkommensquelle zu geben. In einem ersten Schritt wurde wissenschaftlich untersucht, welche Sorten am besten geeignet sind. Ein in Mörbisch angelegter Olivenhain hat sich dabei am besten entwickelt und es ist bereits 2022 mit der ersten Olivenernte zu rechnen. Aktuell werden Partnerbauern im Burgenland gesucht, um die Umsetzbarkeit sowie Rentabilität gemeinsam mit diesen Landwirten beweisen zu können.

Pflegeheim-Dienstleistungs-Startup

Noch keine Details wurden zu dem vierten Teilnehmer verraten, es soll sich aber um ein Startup im Bereich Digitalisierung von Pflegeheimdienstleistungen handeln.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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