07.02.2022

Südhub Accelerator: Startups können sich bis 28. Februar 2022 bewerben

Hier werden Ideen zu erfolgreichen Startups: Die Wirtschaftsagentur Burgenland unterstützt Startups im Südhub individuell mit Expertise und Kapital. Einreichungen sind bis 28. Februar 2022 möglich.
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Die Wirtschaftsagentur Burgenland hat im Süden des Bundeslandes mit dem Südhub eine Anlaufstelle für Gründer:innen geschaffen, die Startups dabei hilft, erfolgreiche Unternehmen aufzubauen. Teil des Angebots ist ein Accelerator, der nun in die zweite Runde geht. Acht Monate lang werden Gründer:innen aktiv in einem Programm von Expert:innen und Mentoren betreut. Die Startups erhalten neben Trainings, Schulungen und Beratung auch Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. 

Das bietet der Südhub

“Im Accelerator ist man besonders gut aufgehoben, wenn man kurz vor dem Go-to-market steht”, sagt Südhub-Leiter Martin Trink. “Wir bieten in dem Programm Infrastruktur, die wir selbst haben, zum Beispiel einen Co-Working-Space. Und wir unterstützen dabei, wenn ein Startup eine eigene Infrastruktur aufbauen möchte. Wir bieten außerdem Know-How und Vernetzung an”. Neben der individuellen fachlichen Betreuung bietet der Südhub-Accelerator allen Teilnehmer:innen 10.000 Euro Startkapital, das mit Förderungen und Zuschüssen auf bis zu 200.000 Euro aufgestockt werden kann.

Wer sich bewerben soll

Bewerben können sich Jungunternehmer:innen in jeder Phase der Gründung, einzige Voraussetzung: Der Standort muss im Burgenland liegen oder eine Absicht bestehen, dorthin verlegt zu werden. “Voraussetzungen für die Teilnahme sind, dass es sich um eine Innovation im Bereich Technologie oder Geschäftsmodell handelt und dass das Unternehmen im Burgenland aufgebaut werden soll”, so Trink. Einen inhaltlichen Fokus legt der Südhub auf die Bereiche, in denen der Standort besondere Stärken hat: Energie, Gesundheit und Pflege sowie landwirtschaftliche Innovationen.

Details und Benefits: Südhub Accelerator – Vom Prototyp bis Markteintritt

  • 8 Monate individuelle Betreuung durch Mentoren und Know-How durch Workshops mit Fachexperten
  • 10.000 Euro Zuschuss für alle Teilnehmer und Zugang zu Förderungen und (möglichen) Beteiligungen (bis zu EUR 200.000 Startkapital)
  • Bis zu 25.000 Euro Startup-Unterstützung (bestehend aus Geld- und Sachleistungen)
  • Unterstützung aus Politik und Zugang zum Südhub Investorennetzwerk
  • Kunden gewinnen durch Medienpräsenz und Unternehmernetzwerk
  • Co-Working Space im TZ Güssing für bis zu 12 Monate

So kannst du für den Südhub Accelerator einreichen

Über den Südhub

Dieses Projekt wird finanziert aus Mitteln des ESF / Europäischer Sozialfonds und Mitteln des Landes Burgenlands. Das Projekt Südhub wird von der Wirtschaftsagentur Burgenland umgesetzt.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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