13.09.2023

Sturfer: Salzburger Arzt fordert über eine Million Euro von DHDL-Investoren

Konkret für einen "Bürostuhl" gegen Rückenschmerzen. Durch die hohe Beteiligungsforderung soll der Sturfer für alle leistbar werden.
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Sturfer, Rückenschmerzen
(c) Helge Kirchberger/Sturfer - Christian Behrendt und sein Anti-Rückenschmerz-Stuhl Sturfer.

Christian Behrendt ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. Traumatologie und betreibt jeweils eine Facharztpraxis in Salzburg und eine Zweitpraxis in Freilassing, Bayern. Der gebürtige Bonner hat sich mit einfachen Antworten nie zufriedengegeben und immer nach neuen Möglichkeiten gesucht, Ursachen von Schmerzen genauer zu lokalisieren und Lösungen anzubieten. All dies führte ihn zu Sturfer.

Sturfer soll zu Dehnungsübungen motivieren

1975 in Bonn geboren, studierte er dort, in Berlin und Freiburg und absolvierte Auslandsaufenthalte in der Schweiz, Österreich und Südafrika. Nach der Facharztausbildung bei den Eidgenossen hat er als Wirbelsäulenchirurg ein breites Spektrum operativer Eingriffe zunächst noch in der Schweiz und später in Österreich durchgeführt. Sein Schwerpunkt ist heute die nicht operative Behandlung von Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen und Arthrose, wie er auf seiner Website beschreibt.

Aus dem eigenen Wunsch, keine Übungen machen zu wollen und dennoch gesund zu bleiben, kam Behrendt irgendwann die Idee, mit einfachen Alltagsanpassungen die Ursache von Schmerzen abzustellen. So entstand der Sturfer als Hilfsmittel, um notwendige, tägliche Dehnungsübungen an den Arbeitsplatz zu verlegen.

„Etwa die Hälfte aller Deutschen hat Rückenschmerzen und die Ursache dafür ist das Sitzen“, weiß er. „Aber es ist nicht das Sitzen im Büro, sondern das Sitzen in der Grundschulzeit, was zu zahleichen Muskelverkürzungen geführt hat.“

Tägliches Bewegen des Hüftbeugers

Um Rückenschmerzen dauerhaft zu beseitigen, ist es erforderlich, den Hüftbeugemuskel täglich zu dehnen. Doch oft ist im vollgepackten Alltag keine Zeit für tägliche Dehnübungen. Deswegen haben der Founder und Matthias Kutscher, Wirtschaftsingenieur, gemeinsam etwas entwickelt, das ohne Zeitaufwand und Anstrengung den Rücken trainieren soll.

„Auf den ersten Blick ein ergonomischer Bürostuhl, verwandelt sich der Sturfer mit wenigen Handgriffen in ein vielseitiges multifunktionales Ganzkörper-Trainingsgerät und integriert die täglichen Dehnungsübungen vollautomatisch am Arbeitsplatz“, erklärt Kutscher.

Sturfer mit verschiedenen Varianten

Beim Dehnen auf dem Sturfer wird in unterschiedlichen Varianten die Hüfte überstreckt und so dem Rückenschmerz entgegengearbeitet. Verkürzte Muskeln sollen durch das „sturfen“ wieder elastischer und stärker werden.

„Der Sturfer verbessert nicht nur die Rückengesundheit, sondern durch die spezielle Sitzposition reduziert er das Hohlkreuz und sorgt für einen flacheren Bauch“, meint auch Silvia Behrendt, die das Gründerteam unterstützt.

Die Entwicklung des Sturfers erstreckte sich über fünf Jahre und das Ehepaar Behrendt hat über zwei Millionen Euro in ihr Startup investiert. Für den Ausbau des Vertriebs und der Marketingaktivitäten sowie Produktion benötigt das Sturfer-Team einen weiteren Millionenbetrag. Ihr Angebot an die Löwen: 1,2 Millionen Euro für zehn Prozent der Firmenanteile.

Gründer möchte „Bürostuhl“ leistbar machen

„Der Sturfer ist ein kapitalintensives Produkt. Wir haben daher bei der Höhle der Löwen eine Beteiligung gegen einen hohen Betrag angeboten, der erforderlich ist, um den Herstellpreis für den Sturfer so weit zu senken, dass er für viele Menschen bezahlbar wird. So wollen wir vielen Menschen einen neuen Zugang zur Schmerzfreiheit ermöglichen“, erklärt Behrendt per Website. Die bisherige Entwicklung des Sturfes wurde bisher nur privat und über Fördermittel finanziert.


Ob jemand für diesen Betrag bereit ist einzusteigen, sieht man am Montag in der Höhle der Löwen: Weiters dabei: ruby, Nuni, Frinsh und Urban Challenger.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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